Dienstag, 22. November 2011

Dr. Thebraths Schreiben an die US-Amerikanische Botschaft

   nachfolgendes erhalten von Thomas Lotz, die Anlage kann hier leider nicht online gestellt werden

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Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Montag, 14. November 2011 17:04
An: 'BerlinPCO@state.gov'; 'president@messages.whitehouse.gov'; 'webmasterBerlin@state.gov'
Betreff: Die Bedeutung der Proklamationen 2 und 4 aus den Jahren 1945 und 1947 für "heute"

Offener Brief an den Hohen Kommissar (US-Botschaft Berlin)
Bitte Weiterlesen, Verbreiten und Veröffentlichen!
Dr. Bernward thebrath
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen



Dr. Bernward Thebrath • Buchenweg 6 • D-89350 Dürrlauingen

US-Amerikanische Botschaft – Public Affairs
Der Botschafter der USA – Persönlich
Pariser Platz 2

D – 14191 – B E R L I N

Dürrlauingen, Montag, 14. November 2011
Proklamation Nr. 2 u. 4   - Offener Brief
Sehr geehrter Hoher Kommissar Mr. Murphy,
schon mehrfach haben wir verschiedene Verwaltungsstellen in Bayern vergeblich angeschrieben mit der Bitte uns eine beglaubigte Kopie der Ratifizierungsurkunde sowie das Datum der Ratifizierung zur bayerischen Verfassung und bayerischem Staat vorzulegen. ….
Bitte Weiterlesen im pdf-Anhang! Der Brief ist im Original unterschrieben versandt worden.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernward Thebrath
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen
Tel.: 0172/8217699

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!

3 Kommentare:

  1. Der bayerische Staat muss von niemandem ratifiziert werden, den gibt es seit 1500 Jahren. Und die aktuelle Bayerische Verfassung wurde am 1. Dezember 1946 durch das Volk beschlossen, am nächsten Tag ausgefertigt und trat am 8. Dezember in Kraft.

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  2. wenn dem so ist, dann müßte doch auch ein Nachweis möglich sein, oder ?

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  3. Die Verfassung wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht: http://periodika.digitale-sammlungen.de/bgvbl/seite/bsb00009140_00349

    Das vom Landeswahlausschuss festgestellte Ergebnis findet man hier: http://periodika.digitale-sammlungen.de/bgvbl/gesetz/gesetz_263

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