Teilabschrift eines Schreibens von Herrn RMdI Zimmermann www.unser-reich.info
an die:
Verbandsgemeindeverwaltung
Rheingrafenstrasse 2
55543 Bad Kreuznach 30.8.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setzen wir Sie in Kenntnis, dass Herr Stefan Weinmann gemäß der gültigen Reichsmeldeordnung ( RGBl. 1938 1 S. 18 ff ), bei seinem zuständigen Landratsamt, Landkreis Bingen im Deutschen Reich gemeldet ist.
Herr Stefan Weinmann ist im Besitz einer gültigen Kennkarte und unterstellt sich der Jurisdiktion des Deutschen Reichs.
Gerne stehen wir für nähere Auskünfte unter der oben angegebenen Nummer zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Norbert MA Zimmermann
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