Montag, 13. Dezember 2010

Prof. Schmid / Auschwitzprozeßführung

  hier nun die zweite Anlage von Prof. Schmid / Strasbourg zum Thema "Holocaust" : die
"Auschwitzprozeßführung"

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Weg, Stand und Ziel der Auschwitzprozeßführung

von Gerd Walther
Bekanntlich hatte die militärische Führung Deutschlands am 08. Mai 1945 eine Übergabe- Vereinbarung von Ausrüstung und Soldaten der deutschen Streitkräfte an die feindlichen Alliierten unterzeichnet. Dieser Vorgang ist allgemein als
„Kapitulation der Deutschen Wehrmacht“ bekannt. Das deutsche Volk hatte von nun an keine Macht mehr, seine internationalen Rechte - einschließlich derer aus der Haager Landkriegsordnung von 1907 - durchzusetzen. Das Volk mußte es hinnehmen, daß sein Willensorgan, das Deutsche Reich als sein Staat, die Handlungsfähigkeit durch Verhaftung und teilweisen Ermordung der Regierungsmitglieder verloren hatte. Stattdessen wurden vier Besatzungsregimes als Reichszerteilungsstaaten von den feindlichen Okkupationsmächten installiert: die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“, die „Deutsche Demokratische Republik“,
die „Republik Österreich“ und die polnisch-russische Besatzungszone östlich von Oder und Neiße. Das Ziel dieser Marionettenregimes war und ist den zwischen Roosevelt und Stalin vereinbarten Völkermord am Deutschen Volke als Kriegsziel Nummer 1 - heute für jedermann sichtbar - zu vollstrecken.

Anfänglich wurde der Wille des deutschen Volkes, seiner Ausrottung Einhalt zu gebieten, durch militärischen Terror gebrochen. Später über die Schiene Konsum - Luxus - Entsitt- lichung - Erschöpfung mit gleichzeitiger Einimpfung eines Schuldkultes vom Kindergarten bis zum Begräbnis. An vorderster Stelle steht dabei der Schuldwahn namens „Holocaust“. Schuld tötet. Mit dem jahrzehntelangen Seelenmord am Deutschen Volke wurde dessen geistige Kampfkraft zur Lebenserhaltung zerstört. Insofern ist der Holocaust der Nagel, an dem alle anderen Probleme auf dieser Erde aufgehängt sind. Das erkannt und die notwendigen (Not wenden!) Schlußfolgerungen gezogen zu haben, ist die welthistorische Leistung Horst Mahlers. Sein Platz in kommenden Geschichtsbüchern ist ihm damit sicher. Am Mittwoch, den 30. Juli 2003, wurde daraufhin, anstatt zum Tatort der Lüge [Auschwitz] zu fahren, unter seiner Führung mit der großen Wartburg-Manifestation der Aufstand für die Wahrheit ein-geläutet. Viele der sogenannten Nationalisten und Patrioten lachen darüber. Doch es sei daran erinnert, daß Martin Luther in seiner Stube dort oben, als er sein Tintenfaß an die Wand geschmissen hatte, ganz alleine war. Seit Jahrhunderten steht diese Szene in allen Geschichtsbüchern. Im Jahre 2003 waren es aber immerhin 16 Mann und die Szene wurde von der „neuen Stasi“ (dem Verfassungsschutz) für die Nachwelt gefilmt.

Von der Wartburg wurde der Aufstand kurz danach an die Front des Zweiten Deutschen Befreiungskrieges - in die BRD-Gerichtssäle - getragen. Dem ging der Durchbruch der revisionistischen Geschichtsschreibung, der insbesondere Jahre zuvor vom deutschen Helden Ernst Zündel vor kanadischen Gerichten mit der Zertrümmerung des Holocausts erzielt wurde, voraus. In Deutschland wurde Auschwitz als Tatort durch den Aufsatz des leitenden „Spiegel“-Redakteurs [und Juden] Fritjof Meyer in der Zeitschrift „Osteuropa“ von der Landkarte gestrichen. Strafverfahren wegen Holocaustleugnung gegen Meyer, die auf Grund von Anträgen Horst Mahlers und Günter Deckerts eröffnet wurden, wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Damit hatte die deutsche Auschwitzprozeßführung einen juristischen Zipfel in der Hand, mit dem sie nun ihrerseits „Auschwitzprozesse“ suchte und fand. Die Auschwitzprozeßführer betrachteten sich dabei nicht als Angeklagte, sondern als Angreifer. Einen Krieg gewinnt man nämlich nicht im Schützengraben, sondern im Angriff.
Dem Überraschungscoup der von Horst Mahler ausgearbeiteten und von einzelnen Auschwitz-Prozeßführern interpretierten Angriffsstrategie waren die BRD-Richter hilflos ausgesetzt (später wurden Richter mit Auschwitz-Prozeßbeteiligung vom BRD-Regime in zentralen Sonderkursen angewiesen, wie sie sich ab sofort gegenüber Auschwitz-Prozeß- führern verhalten sollten!!). Ihnen blieb wegen Argumentationsmangels nichts anderes übrig, als panikartig in die offene Justizwillkür zu flüchten, indem sie alle Anträge – die Zahl geht nach mehreren Jahren in die Tausende – mit fadenscheinigen, später einfach auch ohne Begründungen, ablehnten. Ihre meist gebrauchte Vokabel war „ohne Bedeutung“!! Auf Nachfrage, was denn von Bedeutung sei, blieben die Damen und Herren Richter stumm.
Der Kaiser war also nackt…

Es ist jetzt hier nicht Ort und Zeit Einzelheiten der Beweisanträge darzustellen. Für Nichtjuristen soll daher nur folgendes zum allgemeinen Verständnis erläutert werden:

Schon aus zeitlich-biologischen Gründen wird einem „Auschwitz-Angeklagten“ ja nicht vor-geworfen, Juden oder andere millionenfach vergast oder anderswie zu Tode gebracht zu haben, was nach einem Hollywoodfilm allgemein heute als „Holocaust“ bezeichnet wird.
Das Wort „Holocaust“ kommt auch im Strafgesetzbuch
nicht vor. Von daher ist schon an sich von seinem einfachen Wortlaut des in Frage kommenden § 130 (3) StGB her, „Holocaust- leugnung“ nicht justitiabel. Tatsächlich wird „nur“ eine Bezugstat angeklagt. Eine Bezugstat ist beispielsweise Beihilfe zum Mord, indem man z.B. vielleicht Schmiere steht… Klassisch hatte das einmal Gerd Walther seinen Schöffen, die als Laienrichter ja keine Rechtswissen-schaften studiert hatten, während eines seiner Berliner Auschwitzprozesse so erklärt: 

Angenommen, ich bin wegen Beihilfe zum Mord von Klaus Wowereit angeklagt, dann ist
der Mord die Bezugstat. Wenn ich nun vor Gericht beweisen kann, daß  Wowereit zu jenem Zeitpunkt noch lebend auf der Berliner 'Love-Parade' gesehen wurde, sprechen Sie mich der Beihilfe zum Mord frei, Frau Richterin, richtig? - Richtig“!
Denn es hat ja kein Mord stattge-funden. Folglich auch keine Beihilfe.

Die Bezugstat des § 130 (3) StGB ist „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung (i. S. § 220a Abs. 1)“. Kurz: Ein nationalsozialistisches Verbrechen. Entgegen des Beispiels „Wowereit-Mord“ kann aber beim „NS-Mord“ keine Beweisführung zur Bezugstat vorgenommen werden. Jeder Beweisantrag mit der Absicht, zu beweisen, daß kein „NS-Mord“ stattgefunden habe, wird abgelehnt. Auch bei der Aufforderung an den Herrn Staatsanwalt, er möge doch einmal ein einziges konkretes nationalsozialistisches Verbrechen benennen, das der Auschwitzprozeßführer laut Anklageschrift geleugnet, ver-harmlost oder gebilligt haben soll, wird wieder ein Film gespielt. Diesmal „Das Schweigen“, denn der Staatsanwalt bleibt stumm. Konnte er bisher auch, denn für diesen Fall hatte das Regime vorgesorgt:

Etwa zur gleichen Zeit, als § 130 (3) StGB eingeführt wurde, wurde auch vorsorglich § 244 (3) StPO eingeführt, demzufolge Beweiserhebungen wegen Offenkundigkeit überflüssig sind, von denen verständige Menschen regelmäßig Kenntnis haben oder über die sie sich aus zu-verlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten können. Das Besatzungs- regime der BRD ahnte also schon, daß doch einmal Rechtsanwälte auf die Idee kommen könnten, Beweisanträge auch bezüglich „nationalsozialistischer Verbrechen“ zu stellen.
Und Horst Mahler und später Sylvia Stolz kamen auf die Idee. Sie stellten Beweisanträge zur Bezugstat „Holocaust“, mit der Begründung, daß die Offenkundigkeit ein Werturteil und durch neue Erkenntnisse
angreifbar sei. Alle Anträge wurden aber durch den Zirkelschluß, der sogenannte Holocaust sei „offenkundig, weil er offenkundig ist“ abgelehnt. Deswei-teren seien alle Anträge „ohne Bedeutung“. Der Angeklagte wurde daher im Holocaust-prozeß vollkommen seiner prozessualen Rechte beraubt und damit wehrlos gemacht.

Der Angriff auf die Offenkundigkeit des Holocausts blieb aber nicht ohne Wirkung. Die Richter, die mittels Beweisanträgen mit unumstößlichen Fakten und Tatsachen von den Angeklagten im Rahmen derer Angriffsstrategie bombardiert wurden, merkten natürlich, daß bezüglich des Holocausts überhaupt nichts „offenkundig“ ist. Sie fühlten sich nicht mehr wohl  in ihrer Haut. Die Damen und Herren Richter, die immerhin der BRD-Bildungs- und Leistungselite angehören, wollten sich wohl auch nicht mehr der Lächerlichkeit hingeben. Beispielsweise gestand der Richter am Landgericht Berlin, Müller, bei seiner mündlichen Urteilsbegründung gegenüber Gerd Walther: „Der Holocaust hat stattgefunden. Ich weiß aber nicht wie“ (sic!). Hinter den Kulissen kam Unruhe auf. Horst Mahlers Prognose, „Das hält keine Justiz aus“, begann sich zu bestätigen.

Die BRD-Beherrscher, nicht zu verwechseln mit der Regierung, zogen die Reißleine. Sie beharrten plötzlich nicht mehr auf die zertrümmerte „Offenkundigkeit“ des Holocausts“.
Sie flüchteten in die sogenannte
Tatbestandliche Voraussetzung des § 130 (3) StGB. Aber auf ihrer Flucht erlitten sie wieder Schiffbruch. Denn eine „Tatbestandliche Voraussetzung“ ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Sie existiert nicht. Sie wurde dort hinein-gelogen. Das erkannte jeder, der noch seine fünf Sinne zusammen hatte, da bei jeder Rechtsvorschrift der einfache Wortlaut entscheidend ist. Es wurde  offenkundig, daß das Regime vom Aufstand für die Wahrheit gezwungen wurde, seine offene Diktatur über Deutschland an das Tages-licht zu bringen. Die Lufthoheit über die Begriffe „Freiheit“ und „Demokratie“  ging dem System verloren. Diese innenpolitische Entwicklung wurde durch eine internationale ergänzt.

Auffällig ist, daß dabei die Judenheit an führender Stelle zu finden ist. Die BRD stand plötzlich als schlimmster Verfolgerstaat auf dieser Erde da. Ihr internationales Ansehen wurde so ramponiert, daß sie sich zu einem Kurzwechsel genötigt sah. Zu Vollzug dieses Kurzwechsels wurde das
Bundesverfassungsgericht bemüht.

Und dieses reagierte  prompt. Mit dem Beschluß seines 1. Senats vom 4. November 2009
1 BvR 2150/08 – beseitigte es die Überzeugung, daß mit Rücksicht auf eine vermeintlich ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts Zweifel an der Vereinbarkeit des § 130 (3) StGB
nicht bestünden. Im Gegenteil. Aus den Entscheidungsgründen zu einer Sache zu § 130 (4) GG) ergibt sich zweifelsfrei, daß Karlsruhe die tatbestandlichen Grundlagen des Verbots der sogenannten „Holocaust-Leugnung“ (Abs. 3) nicht nur in Zweifel zieht, sondern für unvereinbar mit Artikel 5 und 103 (2) GG erachtet. Im Gegensatz zum Verbot der Gutheißung von etwaigen nationalsozialistischen Verbrechen sei die Behinderung rein geistiger Wirkungen von Meinungsäußerungen, z. B. „offenkundig falscher Interpretationen der Geschichte“ illegitim. Diese Grenzziehung entspricht der Position des Spanischen Verfassungsgerichtshofs im Falle des Verlegers Pedro Varela.
Horst Mahler hatte eine solche schon vor Jahren mit den Worten prognostiziert:
„§ 130 (3) StGB wollen sie abschaffen, den Holocaust aber behalten“.


Aufgrund dieser neuen juristischen Lage hatte
Horst Mahler bereits vor genau einem Jahr,  am 24. November 2009, ein Muster  für einen Vorlagebeschluß gemäß Artikel 100 Grund-gesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet. Warum ein solcher Antrag bei den im Moment laufenden Holocaust-Prozessen noch nicht, jedenfalls nicht wirksam genug, also halbherzig und unter ferner liefen, gestellt worden ist, ist dem Verfasser persönlich schleier-haft.

Trotzdem: So weit, so gut. Politiker müssen aber zwischen Mittel und Zweck unterschieden. Die Brechung der Offenkundigkeit des Holocausts und dessen Infragestellung an sich ist das Mittel. Der Zweck ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches, weil Politik für das deutsche Volk nur in einem nicht besetzten, deutschen Staat möglich ist. Horst Mahlers Einschätzung, daß der Holocaust der Nagel an der Wand ist, an dem alle ande-ren Probleme aufgehängt sind, bestätigte auch der Feind. Angela Merkel auf einer Rede anläßlich des 5. Europäisch-Israelischen Dialogs am 7. Dezember 2003: „…wir (Deutsche) haben unsere Demokratie  … auf den Lehren aus der Geschichte aufgebaut. Dazu gehört unverrückbar die Anerkennung der Singularität des Holocaust. Sie war und ist die Voraus-setzung dafür, daß wir frei und souverän sein können“ („Die Welt“, 11.12.2003, S. 9).

Umkehrschluß: Sollte der
„Holocaust an den Juden“ von einer kritischen Masse als Lüge empfunden werden, hätte auch die BRD keine weitere Existenzberechtigung. Sie würde erst moralisch und später auch praktisch zusammenbrechen. Der Aufstand für die Wahrheit ist daher der Schlüssel zur Befreiung des Deutschen Volkes von seiner jüdisch-amerikanischen Besatzungsmacht. Daher prägte Gerd Walther vor Jahren auf „Hoffmanns Politischen Stammtisch“ in Berlin den Satz: „Der Weg in das Deutsche Reich führt nur über Ausschwitz“.

Die kritische Masse ist erreicht. Leider noch nicht bei den Deutschen. Aber im Ausland und bei den hier siedelnden Türken und Arabern. Diese führen tonnenweise Informations- und Propagandamaterial revisionistischer Geschichtsschreibung nach Deutschland und darüber hinaus ein. Deutsche Lehrer werden von ihren muslimischen Schülern daher ausgelacht und ab und zu auch 'mal etwas härter herangenommen, so daß die Damen und Herren Lehrer inzwischen Angst haben, noch „Holo-Märchen“ zu erzählen. Damit erklärt sich auch, warum Juden sich an vorderster Front im Kampf um die Abschaffung des § 130 (3) StGB stellen.
Sie haben Angst um ihren Holocaust und damit um ihre Macht über Europa. Jetzt erklärt sich auch, warum die jüdische Presse an vorderster Front steht, und all die Sarrazins, Wilders', Stadtkewitzs, Wieners, usw., für anti-islamische Pogrome in Stellung zu bringen…

Uns ist bekannt, daß ausländische Organisationen und Staaten durchaus bereit wären, den deutschen Volksbefreiungskampf zu unterstützen. Die Sache an sich muß aber das Deutsche Volk schon selbst in die Hand nehmen, denn wo nichts ist, kann man auch nichts unter-stützen. Insbesondere ist die Nationale Rechte in Deutschland gefordert, ihren Hirntot in
der Begehungsform der
„Ausklammerung Alljudas“ mit seinem internationalen Börsen- und Leih-Kapital abzustellen!! Sie doktert nun schon 40 Jahre ohne den geringsten Erfolg herum, weil sie die Wirklichkeit nie theoretisch begründet und die Theorie an der Wirklichkeit nie geprüft hatte. Hier ist es angebracht, an die These Adolf Hitlers zu erinnern, daß Völker an verlorenen Kriegen an und für sich nicht zugrunde gehen, sondern nur an innerer Fäulnis, Feigheit und Charakterlosigkeit.

Ein weiterer Hinweis Adolf Hitlers führt zur Aufstandsidee Horst Mahlers mit der Schiene Aufstand für die Wahrheit Heilung vom „Schuldkomplex“ Wiedererrichtung des Über- lebenswillens der Deutschen Erkennung der BRD als „Feindstaat gegenüber dem deutschen Volke“ Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Adolf Hitler rät hier, der Masse nicht
mehrere Gegner vorführen, sondern sich auf eine Sache zu konzentrieren. Der Hansdampf in allen Gassen möchte alles, ohne auch nur das Geringste je wirklich erreichen zu können. „Überhaupt besteht die Kunst aller wahrhaft großen Volks-führer zu allen Zeiten in erster Linie  mit darin, die Aufmerksamkeit eines Volkes nicht zu zersplittern, sondern immer auf einen einzigen Gegner zu konzentrieren“ (Adolf Hitler in: „Mein Kampf“, 1933, S. 129). Für unsere Zeit hat Horst Mahler den Gegner benannt, auf
den wir uns zu konzentrieren haben: Auf die mit „religiösem Antrieb“ agierende
jüdische Plutokratie.

In der jetzigen oben beschriebenen Situation erwächst daher dem Deutschen Volke die Aufgabe, Horst Mahler, der aus eigenem Entschluß die Märtyrerschaft für Volk und Reich
auf sich genommen hat
[Anm.: wegen Meinungsäußerung zu 12 Jahre Haft verurteilt], in den Mittelpunkt jeder propagandistischen Arbeit zu stellen. Jede Schrift, jedes Flugblatt oder jede Wortergreifung hat sich mit dem Thema „Horst Mahler - ein politischer Gefangener
der BRD mit so gut wie lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen seiner Meinung“
zu befassen. Dabei ist geschickterweise der Holocaust an sich nicht in den Mittelpunkt zu stellen, sondern die Freiheit darüber zu diskutieren und dabei insbesondere die Meinungsfreiheit laut Artikel 5 Grundgesetz zu erwähnen. Kaspereien à la Christian Worch oder der Blödsinn mit den „Ordnungswidrigkeiten“ nebst „BRD-Privatgerichte“ sind zu unterlassen. Es ist jetzt auch nicht die Zeit des Feierns (Sommer- oder Winter-Sonnenwendfeiern) oder des Jammerns, sondern des Kampfes.

Das Wichtigste: die wahre Hintergrundmacht, die alle Fäden in den Händen hält, ist bei jeder Gelegenheit in den Vordergrund zu rücken und zu benennen! - Denn:

Ein Mensch, der eine Sache weiß, eine gegebene Gefahr kennt, die Möglichkeit einer Abhilfe mit seinen Augen sieht, hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, nicht im 'Stillen' zu arbei-ten, sondern vor aller Öffentlichkeit gegen das Übel aufzutreten und für seine Heilung einzu-treten. Tut er das nicht, dann ist er ein pflichtvergessener, elender Schwächling, der entweder aus Feigheit versagt, oder aus Faulheit und Unvermögen“. (Adolf Hitler, ebenda, S. 399).

Gerd Walther
Berliner Auschwitzprozeßführer


Zossen bei Berlin, den 24. November 2010
 e-Post: GW-Berlin@gmx.de

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