Freitag, 9. März 2012

Staatshaftung weg - Über Ihre Rechte (WWW.VOLKSBETRUG.NET)

1 Kommentar:

  1. Text zum Video

    Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und
    Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen
    genannt und Justizangestellte wurden vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor. Die Polizei
    und andere Behörden folgten bisher diesen nichtigen Verwaltungsakten.
    Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte" haftet
    danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weitreichende Folgen
    haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt wird, sondern grundsätzlich
    so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können,
    wenn die Originalunterschrift fehlt...

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