Sonntag, 19. Dezember 2010

Weimarer Verfassung gilt – Internationaler Strafgerichtshof nimmt Ermittlungen gegen GEZ, Bauberufsgenossenschaft und Finanzbehörden auf

  erhalten vom Milchbauern Heiner Lohmann
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Arbeitsgemeinschaft
Staatliche Selbstverwaltung
(StaSeVe)
Marcusgasse 6
04315 Leipzig

                                                                                                                      Leipzig, 19. Dezember 2010
                                                                                                                      Nr. 03/10
Pressemitteilung
Weimarer Verfassung gilt – Internationaler Strafgerichtshof nimmt Ermittlungen gegen GEZ, Bauberufsgenossenschaft und Finanzbehörden auf
Leipzig. Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltungen (StaSeVe), Peter Frühwald, vor Journalisten in Leipzig vorstellte, hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Ermittlungen gegen die GEZ, die Bauberufsgenossenschaft und zwei Beamte des Finanzamtes Hersbruck bei Nürnberg aktiv aufgenommen.
Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska in Person latent, hatte im Oktober Strafantrag und Strafanzeige wegen Anwendung nicht mehr gültiger Rechtsnormen vor dem Internationalen Strafgerichtshof gestellt.
Auf der Basis, der von Hugo Preuß geschaffenen und vom Deutschen Volk ratifizierten gültigen Weimarer Verfassung, hat nunmehr der Internationale Strafgerichtshof den Strafantrag angenommen und die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die römischen Statuten und die Konvention für die Menschenrechte  und Grundfreiheiten aufgenommen.
Die genannten Körperschaften des Öffentlichen Rechts und Behörden hatten das seit 2007 nicht mehr gültige Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die seit 2006 nicht mehr gültige Strafprozessordnung (StPO) weiterhin angewendet.
Frühwald erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Alliierten durch Anwendung des vorrangigem Besatzungsrecht im Jahre 2006 und 2007 ohne Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates verfügten, alle wichtigen Normen der Rechtsstaatlichkeit aus dem deutschen Recht durch Verkündung im Bundesdeutschen Gesetzblatt zu streichen.
Es wurden neben den Vorschaltgesetzen zum OWiG, und der StPO damals auch noch die Zivilprozessordnung (ZPO) und bis auf die Artikel 73-75 auch das Grundgesetz aufgehoben.
Obwohl seit diesem Zeitpunkt diese Gesetzesnormen in Deutschland keine Gültigkeit mehr haben, werden diese bis auf den heutigen Tag im Alltagsgebrauch der Behörden aber immer noch zur Anwendung gebracht, so Frühwald weiter. Da Deutschland seit der Streichung des Artikels 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes keine Staatsgerichte mehr hat, stellt die Anwendung dieser Rechtsnormen nach Internationalem Recht einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte dar.  
Die staatliche Selbstverwaltung Roland Herlicska hat aus diesem Grund Strafantrag gestellt und der Internationale Strafgerichtshof die Ermittlungen eingeleitet. ++
Weitere Presseinformationen:
weitere Informationen:
Peter Frühwald, tel. 0177 / 29 10 305,
e-mail: bepefo@aol.com
Matthias Günkel, tel. 0176 / 25 64 26 95,
e-mail: cotta-magazin@gmx.de              

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