Mittwoch, 16. März 2011

Rex an RA Ramm "ausgezeichnete Stellungnahme"

  nachfolgendes vom Rex z. K., Frage an Rex:
könnte es sein, dass Du Dich auf diesen Text beziehst !? wenn ja, stammt Er nicht von Herrn RA Ramm, sondern wurde von Ihm “nur” weitergeleitet – wenn ich das richtig sehe -
     über eine Klarstellung wäre ich dankbar, Gruß !   Stefan 

Hinweis OTL d. R. Schröpfer:
Herr Lenniger schreibt unter: http://burkhard-lenniger.de/
Sent: Wednesday, March 16, 2011 1:11 PM
Subject: Ihre Stellungnahme zum BVerfGG


Guten Tag, Herr Ramm.

Obwohl Sie mir feindlich gesonnen sind, wie man Ihrer bisherigen Haltung und Ihren bisherigen, in arroganter Art - genau wie ein Richter - vorgetragenen Äußerungen mir gegenüber entnehmen kann, erlaube ich mir dennoch, Ihre m.E. ausgezeichnete Stellungnahme zum BVerfGG zu loben! Diese geht mit meiner unmaßgeblichen Rechts-auffassung vollkommen d'accord! Zu dieser m.E. gelungenen Arbeit gratuliere ich Ihnen ohne Einschränkung.

Im Gegensatz zu Ihnen, erkenne ich auch Arbeiten von mir nicht Wohlgesonnenen neidlos an. Das gebietet mir mein Gerechtigkeitsgefühl. Falls Sie mit diesem Wort nichts anfangen können, Leugner unserer deutschen Muttersprache verwenden hierzu das aus der Sprache der Besatzer stammende Wort "Fairness". Da ich aber mit und durch meine Geburt die Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" besitze (ius sanguinis), also mit Überzeugung "Reichsdeutscher" bin, bemühe ich mich im täglichen Sprachgebrauch nur deutsche Wörter zu verwenden. Ausnahmen mache ich gelegentlich mit lateinischen oder auch französichen Vokabeln, wenn es mir als passend erscheint.

Obwohl mir Ihre Ausarbeitung zum BVerfGG insgesamt sehr gut gefällt, diese m.E. sachlich und rechtlich absolut zutreffend ist erlaube ich mir, auf einen kleinen Fehler hinzuweisen. Bundesverfassungsgericht wird abgekürzt "BVerfG" und nicht "BverfG", also mit einem großen "V" und nicht mit einem kleinen! Wenn man etwas bewegen bzw. erreichen will, kommt es immer auch auf die Richtigkeit bei Kleinigkeiten an.
Hierzu ein Zitat von Herrn Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD):
»Hüten wir und davor - und auch das sage ich in ernster Sorge um die Entwicklung der Dinge, die hier vor sich gehen werden - im Sprachgebrauch leichtfertig zu werden. Denn aus einem leichtfertigen Sprachgebrauch, aus einem Mißbrauch der Sprache entwickelt sich zu oft und zu gern der Mißbrauch der Sache.« 
Weil mir Ihr Text zum BVerfGG so gut gefiel, habe ich diesen in meinem privaten "Rechts-Lexikon" gespeichert und redaktionell etwas überarbeitet. Von mir vorgenommene Berichtigungen habe ich zur Kenntlichmachung in rot vorgenommen und GELB unterlegt.
Ihr von mir gespeicherter und von mir überarbeiteter Text ist im Anhang.

Mit Ihrer gelungenen Stellungnahme haben Sie sich aber "sehr weit aus dem Fenster gelehnt", weil Sie hier m.E. schonungslos die Wahrheit gesagt haben. Haben Sie damit denn nicht gegen das bei Juristen geltende "Standesrecht" und dem darauf basierenden "Standeseid" verstoßen? Trotzdem ehrliche Gratulation zu Ihrem Mut! Damit sind Sie bei mir in Ihrer Achtung wieder um einige Grade nach oben gestiegen.

Es ist sehr mutig und sehr gefährlich, in diesem "angeblichen" Rechtsstaat, in dem m.E. Rechtsbeugungen und Willkürakte an der Tagesordnung sind, die Wahrheit zu sagen. Die überfüllten "BRD"-Gefängnisse sprechen ein "beredtes Lied" davon.

Welchen Wert haben eigentlich die Entscheidungen des BVerfG, wenn sich die "bundes-deutsche" Richterschaft permanent über dessen Entscheidungen hinwegsetzt, diese miß-achtet und offenbar willkürlich und skrupellos "sui iuris" kreiert?

Mit freundlichem Gruß

Weide

2 Kommentare:

  1. an Rex, Du schreeibst ja selbst verkehrt, siehe:
    BVerfGG

    Gruß ! Stefan

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  2. per mail erhalten:

    From: dietrich weide

    Dann habe ich mich wohl geirrt. Ich hatte mich schon gewundert, denn so etwas hätte ich dem Herrn Ramm nicht zugetraut. Aufgrund der übersandten Information nahm ich aber an, Herr Ramm sei der Verfasser dieses hervorragenden Textes. So kann man sich eben täuschen. Trotzdem halte ich es für sehr mutig von ihm, als vermutlich von der "BRD" zugelassener RA einen derartigen brisanten Text weiter zu verbreiten. Oder hat der Herr Ramm etwa eine Zulassung nach Artikel V, lfd. Nr. 9 des AHK-Gesetzes Nr. 2 der Militärregierung-Deutschland?

    Da der Herr Ramm also nicht der Autor des gegenständlichen Textes ist, wer ist es denn bitte?
    Der Name "Lenninger" sagt mir gar nichts. Wer ist er bitte? Was macht er bitte für gewöhnlich? Wie lautet bitte dessen e-Post Adresse?

    Gruß

    Rex

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