Samstag, 10. Dezember 2011

OTO: Freilassung von Dr. Thebrath

  folgendes per mail erhalten von Herrn Opelt

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Olaf Thomas Opelt
Bahnhofstraße 101                           
 08468 Reichenbach
Postanschrift:
Siegener Straße 24
08523 Plauen/V.






Wann greift eine Mutter an?
 Wenn es um Ihre Kinder geht!
Sei Wehrhaft Deutschland!


Olaf Thomas Opelt, Bahnhofstr. 101, 08468 Reichenbach

Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
80335 München (Hausanschrift)


80097 München (Postanschrift

maledictus,
qui pervertit iudicium
                   

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FsB –Tre-Op 01/2011
10.12.2011

B e t r i f f t:  Freistaat Bayern gegen Dr. Trebrath

Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie  bei Geltung jener zu verfahren wäre. Auf die sich bezogenen Gesetze, wird aufmerksam gemacht, daß es sich hier um rechtsstaatlich geltenden Gesetze in Deutschland und nicht die nach 1990 durch die Angestellten der BRD verfälschten „Gesetze“ handelt.


Sehr geehrte Herren und Damen der Bayerischen Justiz,

Sie beweisen wiederum durch die Verhaftung des Herrn Dr. Trebrath daß Sie sich nicht im geringsten  an die Rechtsstaatlichkeit, die in der Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946  im Artikel 3 vorgeschrieben ist, halten.

Wie Sie es bereits im Fall 120 Js 12469/07; Vf.36-VI-08; 12AR 428/08; 120 VRs  12469/07 & S 44 P 5/08 (Opelt)  mehrmals von mir mitgeteilt bekommen haben, ist das GG der BRD seit dem 18.07.1990 juristisch nichtig.
Das habe ich Ihnen in meinen Schriften und Strafanträgen, von Ihnen bisher unbestrittener Maßen, bewiesen.



Somit bin ich entgegengesetzt zu Herrn Kirrwald nicht im geringsten bereit auch in diesem fall des Herrn Dr. Trebrath  AZ: Qs 146/11 bzw. 2 Cs 113 Js 16604/10 AG Günzburg  auf die Forderungen zu verzichten, daß Sie gültiges Gesetz und Recht anerkennen. Somit wäre durch die juristische Nichtigkeit des GG der Rechtsstand vom 23.05.1949 im Freistaat Bayern eingetreten und die Zivilen und Strafgesetze des Deutschen Reichs in der von den alliierten Besatzern bereinigten Form rechtskräftig.



Ihre Tätigkeit unterliegt also nicht mehr Ihrem Eid nach dem  DRiG § 38, sondern ist nach dem Militärratsgesetz Nr. 4 vom 01.03.1947 geregelt.
Das bedeutet u. a., daß Sie die rechtsgültige ZPO im vollen Umfang anzuerkennen haben und  die Anwendung eines OWiG nichts weiter als ein sehr schmerzlicher Rechtsbruch Ihrerseits ist.
Da dieser Fall nun von mir auch an die Botschaften der Mitglieder der Vereinten Nationen in Berlin gesendet wird, ist dieses ebenso aktenkundig wie der Rechtsbruch gegen meine Person.


Sie sind also hiermit aufgefordert Herrn Dr. Trebrath unter der besonderen Beachtung seines hohen Alters und seinem durch Ihnen verursachten stark angeschlagenen Gesundheitszustand sofort auf freien Fuß zu setzen.
Des weiteren sind Sie aufgefordert, die Sache Dr. Trebrath schnellstmöglich aufzuarbeiten und den Fall mit Bereinigung der Gesetzesverstöße (§ 550 ZPO) zu beenden



Olaf Thomas Opelt
Staatsrechtlicher Bürger der DDR
Reichs- und Staatsangehöriger
Mitglied im Bund Volk für Deutschland







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