Freitag, 30. Dezember 2011

Errols Dank an Rechtsanwalt Ramm

   nachfolgendes erhalten von Errol, näheres zu Errol zu finden auf der Seite
"Finanzamt"

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Guten Tag Herr Ramm,

herzlichen Glückwunsch und ein herzliches Dankeschön für ihre Courage.

Leider gibt es in Deutschland viel zu wenig von Ihrem Schlag dafür aber zu viele Täter und den entsprechend noch wesentlich mehr Opfer.

Ich denke das die Wahren Täter aber bei der Polizei zu suchen sind, denn diese Figuren führen die Rechtswidrigen, illegalen und kriminellen Handlungen die von vermutlich geisteskranken und - oder von hoch kriminellen feigen intriganten sog. Richtern, die ohne die notwendigen Hoheitlichen Befugnisse Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile sprechen aus.

Dabei ist diesen Polizisten völlig egal das diese Anordnungen keine Eigenhändige Unterschrift des Richters als den verantwortlichen vorweisen, selbst die sog. Justizangestellte oder die sog. Urkundsbeamte geben nicht einmal mehr ihren Namen in Reinschrift an sondern wenn überhaupt wird nur mit einem unleserlichen Gekrakel etwas signiert was die dann auch noch als Beglaubigung
bezeichnen. Das könnte genau so von einer Putz oder Toilettenfrau stammen, nicht das ich solche Tätigkeiten einer Reinigungskraft nicht schätze oder schlecht werte, nein im Gegenteil diese Menschen gehen eine Ehrliche und korrekte Arbeit nach was von den anderen am Gericht beschäftigten Personen nicht unbedingt behauptet werden kann.

Die wahren Übeltäter sind aber dennoch die Polizisten die scheren sich nämlich einen Dreck um Recht und Ordnung die führen in vollkommener Willenlosigkeit jedes Verbrechen aus was von jemanden am Gericht beschäftigten verlangt wird.

Man könnte die Polizei also auch als Bewaffnete und Kriminelle Horde bezeichnen denen es nicht mehr um Recht und Ordnung geht sondern als ausführendes Organ einer Hoch kriminellen Vereinigung, in deren Auftrag diese Polizisten Plündern, Körperverletzungen, Entführungen und Menschenraub begehen.

Wenn sich also ein angegangener Bürger oder eine Gruppe von Bürgern gegen einen Polizisten zu Wehr setzen und sei es nur wenn diese wegen einer Verkehrskontrolle gestoppt werden ( die ja ohne Rechtsgrundlagen ebenso illegal ist ) so müssen und dürfen diese Bürger davon ausgehen das sie von Bewaffnete Kriminelle Personen bedroht und eventuell schwer verletzt werden oder getötet werden könnten. Da sich aber kein Mensch von Kriminellen Subjekten angehen lassen muss ist jede geeignete Maßnahme der gegenwehr gerechtfertigt und rechtlich als Notwehr oder Nothilfe anzusehen und gedeckelt.

Ich denke es könnte interessant werden wenn man eine Feststellungsklage in diese Richtung anstreben würde denn das es keinerlei Rechtsgrundlage für die Richterlichen Aktivitäten in Deutschland mehr gibt ist offenkundig.

Ausgenommen sind selbstverständlich die, die derart bescheuert sind und sich freiwillig zur Aburteilung zu Verfügung stellen.

Gruß
Errol

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