nachfolgendes erhalten von Errol, näheres zu Errol zu finden auf der Seite
"Finanzamt"
****************************************************
Guten Tag Herr Ramm,
herzlichen Glückwunsch und ein herzliches
Dankeschön für ihre Courage.
Leider gibt es in Deutschland viel zu wenig von
Ihrem Schlag dafür aber zu viele Täter und den entsprechend noch wesentlich mehr
Opfer.
Ich denke das die Wahren Täter aber bei der
Polizei zu suchen sind, denn diese Figuren führen die Rechtswidrigen, illegalen
und kriminellen Handlungen die von vermutlich geisteskranken und - oder von hoch
kriminellen feigen intriganten sog. Richtern, die ohne die notwendigen
Hoheitlichen Befugnisse Verfügungen, Beschlüsse oder Urteile sprechen aus.
Dabei ist diesen Polizisten völlig egal das diese
Anordnungen keine Eigenhändige Unterschrift des Richters als den
verantwortlichen vorweisen, selbst die sog. Justizangestellte oder die sog.
Urkundsbeamte geben nicht einmal mehr ihren Namen in Reinschrift an sondern wenn
überhaupt wird nur mit einem unleserlichen Gekrakel etwas signiert was die dann
auch noch als Beglaubigung
bezeichnen. Das könnte genau so von einer Putz
oder Toilettenfrau stammen, nicht das ich solche Tätigkeiten einer
Reinigungskraft nicht schätze oder schlecht werte, nein im Gegenteil diese
Menschen gehen eine Ehrliche und korrekte Arbeit nach was von den anderen am
Gericht beschäftigten Personen nicht unbedingt behauptet werden kann.
Die wahren Übeltäter sind aber dennoch die
Polizisten die scheren sich nämlich einen Dreck um Recht und Ordnung die führen
in vollkommener Willenlosigkeit jedes Verbrechen aus was von jemanden am Gericht
beschäftigten verlangt wird.
Man könnte die Polizei also auch als Bewaffnete
und Kriminelle Horde bezeichnen denen es nicht mehr um Recht und Ordnung geht
sondern als ausführendes Organ einer Hoch kriminellen Vereinigung, in deren
Auftrag diese Polizisten Plündern, Körperverletzungen, Entführungen und
Menschenraub begehen.
Wenn sich also ein angegangener Bürger oder eine
Gruppe von Bürgern gegen einen Polizisten zu Wehr setzen und sei es nur wenn
diese wegen einer Verkehrskontrolle gestoppt werden ( die ja ohne
Rechtsgrundlagen ebenso illegal ist ) so müssen und dürfen diese Bürger davon
ausgehen das sie von Bewaffnete Kriminelle Personen bedroht und eventuell schwer
verletzt werden oder getötet werden könnten. Da sich aber kein Mensch von
Kriminellen Subjekten angehen lassen muss ist jede geeignete Maßnahme der
gegenwehr gerechtfertigt und rechtlich als Notwehr oder Nothilfe anzusehen und
gedeckelt.
Ich denke es könnte interessant werden wenn man
eine Feststellungsklage in diese Richtung anstreben würde denn das es keinerlei
Rechtsgrundlage für die Richterlichen Aktivitäten in Deutschland mehr gibt ist
offenkundig.
Ausgenommen sind selbstverständlich die, die
derart bescheuert sind und sich freiwillig zur Aburteilung zu Verfügung
stellen.
Gruß
Errol
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen