Freitag, 2. Dezember 2011

Dr. Thebrath an die "Staatsanwaltschaft" Memmingen

      da wollen Verbrecher "Staatsanwaltschaft" , wohl Ihre Verbrechen decken !?

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Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2011 00:09
An: 'poststelle@sta-mm.bayern.de'; 'info@bkh-guenzburg.de';
'psychiatrie@bkh-guenzburg.de'
Betreff: Zurückweisung der Zwangspsychiatrisierung und sonstiger krimineller
Machenschaften
Wichtigkeit: Hoch



Offener Brief an Dr. Roland Klug am Bezirkskrankenhaus Günzburg und

Offener Brief an Frau Diana Fritzsche, Staatsanwältin als Gruppenleiterin an
der "Staatsanwaltschaft Memmingen"

Beide Offene Briefe dürfen ausdrücklich und von Dr. Bernward Thebrath
autorisiert, der auch der Versender ist, kopiert und weltweit veröffentlicht
und verbreitet werden!



Man achte bitte beim aufmerksamen Lesen auf die unterschiedlichen
Aktenzeichen der "Staatsanwaltschaft Memmingen":

Der vermeintlich beauftragte ärztliche Gutachter Dr. Roland Klug am
Bezirkskrankenhaus Günzburg gibt das Aktenzeichen wie folgt an:

Geschäftszeichen: 113 Js 18287/10; das der Staatsanwaltschaft lautet aber
AZ/GZ: 113 Js 18448/11;

Honi soit qui mal y pense! (deutsch: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!).



Dr. Bernward thebrath

Buchenweg 6

D-89350 Dürrlauingen







Dr. Bernward Thebrath * Buchenweg 6 * D-89350 Dürrlauingen



Staatsanwaltschaft Memmingen

z.Hd. Frau Diana Fritzschke

Staatsanwältin als Gruppenleiterin

Hallhof 1+4



D-87700 Memmingen



per EINSCHREIBEN

Dürrlauingen, Mittwoch, 30. November 2011

Offener Brief -dieser darf kopiert und weltweit veröffentlicht und
verbreitet werden!



vollständiges unheilbares Legitimationsdebakel

Geschäftszeichen 113 Js 12448/11

hier: Zurückweisung sowie Rücksendung Ihres Schreibens v. 28.09.2011



"Im Advent, der Zeit der Lichter,

wird ein jeder schnell zum Dichter,

denn in dieser stillen Zeit,

reicht ein leises Wort sehr weit."

Achim Schmidtmann

Sehr geehrte Frau Diana Fritzschke,

am 22.11.2011 haben wir Ihnen geschrieben mit der Aufforderung bis heute uns
mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versichern, daß Sie sich
legitimieren können und wollen sowie nach gültigen Gesetzen arbeiten. Da Sie
sich bis heute hartnäckig verweigern, gehen wir auch bei Ihnen
(Staatsanwaltschaft Memmingen) von einem privaten Unternehmen aus, dem wir
uns nicht mehr unterordnen müssen.

Der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20.Jahrhunderts
bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen hat zur
Nichtigkeit folgendes in seinem Buch "Wer soll Hüter der Verfassung sein"
ausgeführt:

"Nichtigkeit bedeutet, daß ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das
heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein
Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er
rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine
höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder
Rechtscharakter von vornherein, so daß es keines anderen Rechtsaktes bedarf,
ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen."

"Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt,
ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen,
und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln."

Damit hat sich diese Angelegenheit hier zur Zwangspsychiatrisierung

bereits erledigt!

Seite 1




-Seite 2-

zum Schreiben vom 30.11.2011

an die Staatsanwaltschaft Memmingen

Wir können uns mit diesen Aussagen identifizieren bis auf das Wort
"Untertan". Das Wort Untertan ist als überholt zu betrachten. Wir sind freie
Menschen und.....

Bitte im pdf-Anhang weiterlesen!



P.S.:        Ich möchte allen unzähligen Mitmenschen auf´s herzlichste
Danken, die sich in den verschiedensten Verfahren und Prozessen wie auch
immer unterstützend und evolutionär -für uns alle- einbringen - in der
Vergangenheit, in der Gegenwart und der Zukunft!

Ein herzliches vergelt´s Gott!



Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernward Thebrath

Buchenweg 6

D-89350 Dürrlauingen

Tel.: 0172/8217699

E-Mail:  <mailto:info@thebrath.de&gt; info@thebrath.de



Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:
Virtuelles Hausverbot
Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als
Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem
01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller
Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die
Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen
Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner
aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des
"Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr
sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß
der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte
(im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen
Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der
Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen
Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen
Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine
elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt
ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und
Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen <
(Persona non grata)!

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