Freitag, 18. März 2011

RA Ramm an "Rex" Weide....

   nachfolgend eine Antwort von Herrn RA Ramm an "Rex" Weide.., von unten nach oben lesen...

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Sent: Friday, March 18, 2011 2:11 PM
Subject: AW: Ihre Stellungnahme zum BVerfGG
 
Können Sie sehr gerne…


Von: Stefan G. Weinmann [mailto:info@stefan-weinmann.de]
Gesendet: Freitag, 18. März 2011 13:24
An: Torsten Ramm - Rechtsanwalt
Betreff: Re: Ihre Stellungnahme zum BVerfGG

  Danke Herr RA Ramm,

dürfte man dies evtl. weiterleiten / online stellen, ich finde es recht interessant..., Gruß !  Stefan W.

Sent: Thursday, March 17, 2011 3:20 PM
Subject: AW: Ihre Stellungnahme zum BVerfGG

Hallo Herr Weide,

ganz kurz. Ich bin Ihnen gegenüber nicht voreingenommen. Sie haben da wohl leider etwas falsch verstanden. Auch bei Schreiben oder Mails ist es so, dass der Weg der Resonanz immer vorhanden ist. Nur wenn ein verfehlter, vielleicht auch versehentlicher bzw. nicht so gemeinter Frontalangriff gestartet wird, dann kommt dies nun einmal genauso zurück. Selbst Bismarck hatte dies schon erkannt.

Deshalb sollten Sie auch verstehen, warum ich nicht mehr bereit war, mit Ihnen kommunizieren zu wollen. Verurteilt habe ich Sie nicht, auch nicht wie ein Richter – ich wollte von dem Berufszweig nicht umsonst nach meinem Studium nichts wissen. Ich habe lediglich Ihre Seele ziehen lassen wollen.

Natürlich ist Diskussion gut, es stellt sich aber immer wieder die Frage, wie man Sie angeht. So dann auch der Stand nach Ihrer letzten Mail in Sachen angeblicher oder bewiesener Fälschung von Dokumenten, egal ob schon von KRR benutzt oder nicht.

Wir alle haben unterschiedliche Alter, ein jeder von uns fängt an, sich erst zu anderen Zeiten mit bestimmten Themen zu beschäftigen und nachzudenken. Da spielt es keine Rolle, ob Dokumente echt oder falsch sind. Wichtig ist die gedankliche Beschäftigung. Wer meint, es sein falsch, der meint es halt. Wer meint, es sei echt oder bestätige auch nur bei Vorliegen einer Fälschung, dass es trotzdem so sein könnte, der meint halt dieses. Meinung ist wichtig und die Meinung ist frei – sie hat jedenfalls frei zu sein. Wenigstens ein Aspekt im GG, egal ob gültig oder nicht, der gut überdacht war.

Nun sei es aber nun so, wie es ist. Herr Weide, wenn Sie meinen zu wissen, was ich von Ihnen halte, wie ich zu Ihnen stehe, dann ist es so. Ich brauche mich jedenfalls hierfür nicht zu rechtfertigen.

Tatsächlich ist es so, egal wie gut oder schlecht ein Mensch auch ist, ich persönlich liebe alle Menschen. Wenn ich vielleicht Vorteile habe, dann die, dass ich der Meinung bin, dass der eine oder andere noch pennt und nicht erwachen möchte. Aber Vorurteile sind dies allerdings nicht, da ich dies bei Menschen, auch wenn ich nur kleiner Wald und Wiesenanwalt bin, erkenne.

Alles was zählt, ist nun einmal der freie Wille. Normierungen anderer sind genau das Gegenteil von freiem Willen. Natürlich gehört dennoch auch hierzu eine ordentliche Portion an Regelungen für ein geregeltes Miteinander, dies aber nur immer soweit, soweit andere in Ihrem freien Willen durch den freien Willen Dritter nicht allzu erheblich beeinträchtigt werden.

Nun aber zu dem Artikel/Kommentar!

Ich möchte Sie kurz darauf hinweisen, dass der Artikel/Kommentar nicht von mir stammt. Ich habe in meiner Mail darauf hingewiesen, dass ich diesen vom Steuer- und Grundrechte Blog von Herrn Lenninger habe. Dies steht üebr dem Kommentar. Und im Anschluss habe ich auch den dazu gehörigen Link zum Blog gesetzt.

Leider habe ich die Gänsefüßchen vergessen, so dass man wohl versehentlich zu der Auffassung kommen kann, dies stamme alles von mir.

Ich habe auch darauf hingewiesen, dass mir dies aus Zeitgründen nicht möglich war, zu der Erkenntnis zu gelangen, aber dazu meine Gedanken habe.

Dies sollte ein weiterer Hinweis darauf sein, dass dies nicht von mir stammt. Bei dem ein oder anderen ist dies allerdings wohl falsch verstanden worden.

Dafür möchte ich es hier noch einmal kurz korrigieren.

Ich bedanke mich insofern dennoch für die von Ihnen erteilten Lorbeeren, jedoch stehen sie mir nicht zu. Sie stehen ausschließlich Herrn Lenninger zu.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich dies nicht unterstütze. Ich stehe sogar voll hinter diesem Kommentar von Herrn Lenninger. Ich habe auch keine Probleme deswegen mit der gesamten „Staatsmacht“ konfrontiert zu werden.

Nur wer Angst davor hat, dem kann auch etwas passieren. Ich habe keine Angst und wenn man es versuchen sollte, mir etwas zu wollen, dann soll man es ruhig tun. Ich werde mich nicht nur zu wehren wissen, ich weiss auch wie ich mich zu wehren habe. Nicht zuletzt weiss ich auch das Ergebnis. Es wird mir gar nichts passieren. Es wird nur wegen des ganzen Lichtes, der ganzen Wahrheit, die dann nicht mehr verborgen sein würde, eine Ohnmacht der „Mächtigen“ vorliegen. Genauso ist es bzw. es würde so sein, auch wenn dies aus Ihrer Sicht ziemlich arrogant oder überheblich von mir klingen sollte.

Sehr geehrter Herr Weide, ich weiss, wer ich bin und ich weiss wer ich war. Darüber hinaus weiss ich, dass alles, was mich anbelangt, im Einklang mit den kosmischen und noch nicht für jedermann begreiflichen Gesetzen steht.

Nur der, der Angst hat, den wird sie auch einholen. Nur der, der stets irgendwelchen materiellen Dingen erheblich wegen angeblicher Wichtigkeit hinterher rennt, dem wird dies nicht zu Teil oder ihm irgendwann alles gewonnene wieder weggenommen werden.

Es gibt keinen Zufall, es hat alles seinen Grund.

Freundlichst und Lichtvoll

Ramm


Von: dietrich weide [mailto:daww@gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2011 13:11
An: kanzlei@rechtsanwalt-ramm.info
Cc: info@stefan-weinmann.de
Betreff: Ihre Stellungnahme zum BVerfGG


Guten Tag, Herr Ramm.

Obwohl Sie mir feindlich gesonnen sind, wie man Ihrer bisherigen Haltung und Ihren bisherigen, in arroganter Art - genau wie ein Richter - vorgetragenen Äußerungen mir gegenüber entnehmen kann, erlaube ich mir dennoch, Ihre m.E. ausgezeichnete Stellungnahme zum BVerfGG zu loben! Diese geht mit meiner unmaßgeblichen Rechts-auffassung vollkommen d'accord! Zu dieser m.E. gelungenen Arbeit gratuliere ich Ihnen ohne Einschränkung.

Im Gegensatz zu Ihnen, erkenne ich auch Arbeiten von mir nicht Wohlgesonnenen neidlos an. Das gebietet mir mein Gerechtigkeitsgefühl. Falls Sie mit diesem Wort nichts anfangen können, Leugner unserer deutschen Muttersprache verwenden hierzu das aus der Sprache der Besatzer stammende Wort "Fairness". Da ich aber mit und durch meine Geburt die Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" besitze (ius sanguinis), also mit Überzeugung "Reichsdeutscher" bin, bemühe ich mich im täglichen Sprachgebrauch nur deutsche Wörter zu verwenden. Ausnahmen mache ich gelegentlich mit lateinischen oder auch französichen Vokabeln, wenn es mir als passend erscheint.

Obwohl mir Ihre Ausarbeitung zum BVerfGG insgesamt sehr gut gefällt, diese m.E. sachlich und rechtlich absolut zutreffend ist erlaube ich mir, auf einen kleinen Fehler hinzuweisen. Bundesverfassungsgericht wird abgekürzt "B
VerfG" und nicht "BverfG", also mit einem großen "V" und nicht mit einem kleinen! Wenn man etwas bewegen bzw. erreichen will, kommt es immer auch auf die Richtigkeit bei Kleinigkeiten an.
Hierzu ein Zitat von Herrn Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD):
»Hüten wir und davor - und auch das sage ich in ernster Sorge um die Entwicklung der Dinge, die hier vor sich gehen werden - im Sprachgebrauch leichtfertig zu werden. Denn aus einem leichtfertigen Sprachgebrauch, aus einem Mißbrauch der Sprache entwickelt sich zu oft und zu gern der Mißbrauch der Sache

Weil mir Ihr Text zum BVerfGG so gut gefiel, habe ich diesen in meinem privaten "Rechts-Lexikon" gespeichert und redaktionell etwas überarbeitet. Von mir vorgenommene Berichtigungen habe ich zur Kenntlichmachung in rot
vorgenommen und GELB unterlegt.
Ihr von mir gespeicherter und von mir überarbeiteter Text ist im Anhang.

Mit Ihrer gelungenen Stellungnahme haben Sie sich aber "sehr weit aus dem Fenster gelehnt", weil Sie hier m.E. schonungslos die Wahrheit gesagt haben. Haben Sie damit denn nicht gegen das bei Juristen geltende "Standesrecht" und dem darauf basierenden "Standeseid" verstoßen? Trotzdem ehrliche Gratulation zu Ihrem Mut! Damit sind Sie bei mir in Ihrer Achtung wieder um einige Grade nach oben gestiegen.

Es ist sehr mutig und sehr gefährlich, in diesem "angeblichen" Rechtsstaat, in dem m.E. Rechtsbeugungen und Willkürakte an der Tagesordnung sind, die Wahrheit zu sagen. Die überfüllten "BRD"-Gefängnisse sprechen ein "beredtes Lied" davon.

Welchen Wert haben eigentlich die Entscheidungen des BVerfG, wenn sich die "bundes-deutsche" Richterschaft permanent über dessen Entscheidungen hinwegsetzt, diese miß-achtet und offenbar willkürlich und skrupellos "sui iuris" kreiert?

Mit freundlichem Gruß

Weide

1 Kommentar:

  1. Einfacher ist es, wenn jeder selbst den entsprechenden Blog verfolgt:

    http://burkhard-lenniger.de/

    Schönes WE

    Alexander E. Schröpfer

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