Montag, 7. März 2011

deutsches Recht = Reichsrecht / GEZ nein Danke !!

Sent: Monday, March 07, 2011 1:58 PM
Subject: Nichtigkeit der GEZ-Forderungen
Werte Mitstreiter,

das Deutsche Recht (Art.6 EGBGB) welches für alle Deutschen (Art.5 EGBGB) gilt,ist gemäß Art.50 EGBGB Reichsrecht.
Das Deutsche Recht bzw. Reichsrecht kennt keine GEZ und Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Diese Argumentation kommt dort aber nicht an.
Für die Mitstreiter welche das GEZ-Problem nicht mit der Personenstandserklärung geregelt haben, im Anhang eine Ausarbeitung welche das Thema klärt.

mit freiheitlichen Grüßen
Andreas


- hier die Anlage:

Die angeblichen Forderungen dieser GEZ sind null und nichtig.

Die Grundlage der GEZ, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) greift mit den § 7 Vollstreckung und § 9 Ordnungswidrigkeiten unter anderem in Art. 14, und Art. 2 (2) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ein. Somit ist hier die Einhaltung der Zitierpflicht des Art. 14 und des Art. 2 (2) GG zwingend erforderlich. Im RGebStV sind keine Grundrechtseinschränkung der Art. 14 und Art. 2 GG aufgeführt. Damit weist der RGebStV einen unheilbaren Gültigkeitsmangel (Art. 19 Abs. 1 Satz 2) auf. Daher sind Handlungen der GEZ und der Gerichtsvollzieher und auch Ihrige in Ermangelung eines gültigen Gesetzes nichtig und gegenstandslos, verfassungswidrig, denn wo kein Gesetz ist, ist keine Zuständigkeit und wo keine Zuständigkeit ist, ist auch kein Sachverhalt.
Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BVerfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:
Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.
Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 <79 f.>).
Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 <15 f.>).“
Gesetze, die die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Artikel 19 Abs. 1 GG nicht erfüllen, sind und bleiben in jeder Phase ihrer Existenz ungültig und somit nichtig. Verwaltungsakte, die auf ungültigen und somit nichtigen Gesetzen beruhen, sind ebenfalls nichtig. Gerichtsentscheidungen, denen ungültige Gesetze zugrunde liegen, sind ebenfalls nichtig. Nichtige Verwaltungsakte und / oder nichtige Gerichtsentscheidungen entfalten keine Bindewirkung gegenüber ihrem Adressaten.
Das heißt ich muss dort auch nicht widersprechen.

Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.

1 Kommentar:

  1. Guten Tag,

    ich weiß selbst von der Problematik der de jure erloschenen Bundesrepublik, die wie jeder gut informierte Bürger wissen sollte am 18.06.90 erloschen ist. Mir ist auch bekannt, dass wir laut RuStG von 1913 Reichsbürger des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 sind, dazu gibt es diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, dass zwei souveräne Staaten nicht auf einem gleichen Teilgebiet existieren können ist auch logisch.
    Aber bevor ich hier anfangue zu erzählen, was hier eh schon alle wissen:
    Wodurch ändert sich meine Handhabe gegenüber der GEZ aber auch Gerichten, wenn ich eine Personenstandserklärung abgebe und mich dadurch von meiner der mit meiner natürlichen Person verbundenen juristischen Person trenne.
    Ich habe zwar fakisch Bürger- und Menschenrechte zurückerhalten, aber wenn diese durch die Gerichte der BRD-Behörden durch Rechtsbeugung oder Übergehen dieses exterritorialen Statusses weiterhin Handlungen an mir Vornehmen, kann ich mir diese Personenstandserklärung einrahmen und an die Wand hängen.
    Worauf ich hinaus will ist:
    Wie kann ich dafür sorge tragen, dass solch ein Status akzeptiert und respektiert wird.

    mfg
    Max

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