Montag, 11. Juni 2012

R. Hill: Antrag auf Betreuung von Oliver Volkery, Gerichtsvollzieher, Dreieckstraße 10 in 40227 Düsseldorf

     erhalten von Lynn - gekürzt -, zu nachfolgendem: ob das Amtsgericht ein Amtsgericht ist, sicher nicht, richtiger Ansprechpartner wäre evtl. der Volksgerichtshof, bzw. das Institut für Rechtsschutz, die geschäftsf. Reichsregierung !?

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Von: r_hill@t-online.de [mailto:r_hill@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 5. Juni 2012 11:56
An: erika thurner
Antrag auf Betreuung
Rainer Hill                                                                      Düsseldorf, 04.06.2012
Bruchstraße 34                                                            (0211/2611248
40235 Düsseldorf                                                             * r_hill@t-online.de

 


Amtsgericht Düssleldorf
z.Hd. Leiter/in Amtsgericht
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf



Antrag auf Betreuung



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Antrag auf Betreuung für folgende Person:

-    Oliver Volkery, Gerichtsvollzieher, Dreieckstraße 10 in 40227 Düsseldorf

beschäftigt bei:

Amtsgericht Düssleldorf
Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf

Begründung:

Die genannte Person versieht ihren Dienst in einer öffentlichen Behörde zur Bearbeitung von Verwaltungsakten, welche nach Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zu behandeln sind. Die von dieser Person gegen mich gerichteten Schreiben beziehen sich auf bereits vor mehreren Jahren erloschene Gesetzte.

Diesbezügliche Aufklärung zur aktuellen Rechtslage mit Verweis auf rechtlich fundierte Quellen wie Bundesministerium der Justiz, Gesetzesblätter und rechtlich anerkannte Internetseiten, welche die Löschung dieser Gesetze offenkundig ausweisen, wurden von der genannten Person ignoriert oder abgewiesen.
Ein Anerkenntnis zu den durch das Bundesministerium für Justiz beschlossenen Gesetzesänderungen oder Löschungen erfolgte durch die genannte Person nicht.

Sicher werden in Ihrer Behörde umfangreiche Schulungen zur aktuellen Rechtslage durchgeführt, damit sachlich korrekte Verwaltungsakte erstellt werden können.

Muß ich bei dieser Person im Ergebnis der an mich gerichteten Schreiben mit den vollkommen abwegigen Darlegungen zur Gesetzeslage von geistiger Verwirrtheit oder einer Störung der Erkenntnisaufnahme mit bewusster Verweigerung zur Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts oder ähnlichen höchst richterlichen Beschlüssen ausgehen? Dieser Zustand ist für Personen im Öffentlichen Dienst nicht hinnehmbar und muß psychologisch begutachtet und behandelt werden, um einen Rechtsstreit in Form von Klagen und Strafschadensforderungen von Ihrer Behörde abzuwenden.

Aus diesem Grund stelle ich für die genannte Person Antrag auf psychologisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst und Betreuung.

Eine Abschrift dieses Antrages ergeht an folgende Empfänger:

-    Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Str. 2
40213 Düsseldorf
-    NRW-Justizministerium
Martin-Luther-Platz 40
40212 Düsseldorf

In Erwartung eines positiven Bescheids zu diesem Antrag verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Rainer Hill

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