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Am 18. Mai 2012 16:40 schrieb <teredo@ymail.com>:

Guten Tag, Mitstreiter für einen deutschen
Rechtsstaat!
Es gibt genau zwei Möglichkeiten, wie wir ein souveränes
Deutschland erreichen werden:
1. Aufstand,
2. Verfassungsinitiative nach
Isländischem Vorbild!
Ein Aufstand ohne durchsetzbare Ziele wird immer durch die
Machtinhaber selbst gesteuert und benutzt, um Verfassungen von oben
durchzusetzen, die ihnen die Macht erhält, s. Ägypten, Libyen! Die Süddeutsche
bereitet nach einem Artikel vor zwei Tagen schon das Feld für eine
Verfassungsinitiative nach Isländischem Vorbild von oben auch in Deutschland
vor, bei welcher die Parteien Regie führten und die deshalb auch nicht
besonders gelungen ist, was Euch für den Fall vorhergesagt wurde, wenn ein
für das System und die Parteien gefährlicher Entwurf auftaucht. Und der ist nun
da, s. Artikel 1 - 5!
Eine vom Volk entworfene und angenommene Verfassung
werden die Machtusurpatoren natürlich auch nicht akzeptieren, ebensowenig
wie sie die anderen in Deutschland geltenden Verfassungen und das GG beachten
und befolgen. Die bisher vorgelegten Verfassungsartikelentwürfe würden aber
erkennbar ein Regieren gegen das Volk nicht mehr zulassen, so dass es bei einer
Verweigerung der Befolgung einer so entstandenen Verfassung auch zum Aufstand
kommen wird. Und dann würde der Haircut kurz oberhalb der Schultern angesetzt
werden, so einfach ist das!
Die Ereignisse in Südeuropa und das Aufbegehren auch durch
Blockupy in Deutschland beweist doch, dass alle Machtsysteme skrupellos
zuschlagen werden. Unsere Verfassung sollte also angepasst auf andere Länder
exportierbar werden. Dann sollten sowohl die Geschlagenen als die Schlagenden
schon einmal die Gesetze kennen lernen, welche für sie alle nach der Übernahme
der Macht durch das Volk gelten werden. Das motiviert oder auch nicht
;=)
Ihr könnt grübeln, soviel ihr wollt, mit dem GG und den
vorhergehenden Verfassungen ist kein neutraler direktdemokratischer Staat zu
machen, in dem kein Gesetz ohne Volksabstimmung durchkommen kann und
wird.
Natürlich haben wir im Gegensatz zu der Schweizer
Verfassung deren vielfach möglichen Mißbrauch insbesondere durch Parteien weiter
beschränkt!
Die nächsten Anlagen zeigen, wie wir unsere
Selbstbestimmung vor Gericht einfordern können und was mit den vielen namentlich
erfassten Strafvereitlern und Rechtsbeugern passieren könnte.
Die Zuarbeit könnte wirklich noch besser werden. Wir
brauchen jetzt eine breite Internetbekanntgabe über soziale Plattformen und
Aufkleber zur Werbung bei allen zukünftigen Demos. Die zur Diskussion gestellten
Artikelentwürfe wurden in überwiegendem Interesse der durch Politiker, Juristen
und Behörden unterjochten Bevölkerung entworfen, Man muss sie nur zur Kenntnis
nehmen!
Arbeitskreis Verfassung und Justiz
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