Sonntag, 27. Mai 2012

die Linke fordert eine neue Verfassung !!

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“Die Linke” fordert Sturz des Grundgesetzes und neue Verfassung

 
Die 2007 aus der PDS hervorgegangene Partei "Die Linke" bezeichnet in einer von Gregor Gysi vorgestellten "Potsdamer Erklärung" das Grundgesetz als "Provisorium für die BRD" das "zahlreiche Fragen unberücksichtigt" lasse und verlangt dessen Abschaffung. Stattdessen solle, so "Die Linke", nach Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung geschaffen werden.
Von Daniel Neun | 26.Mai 2012
Die 2007 aus der PDS hervorgegangene Partei “Die Linke” bezeichnet in einer von Gregor Gysi vorgestellten “Potsdamer Erklärung” das Grundgesetz als “Provisorium für die BRD” das “zahlreiche Fragen unberücksichtigt” lasse und verlangt dessen Sturz. Stattdessen solle, so “Die Linke”, nach Artikel 146 Grundgesetz eine neue Verfassung geschaffen werden.
Damit outet sich, wie von mir seit 2007 vielfach beschrieben, “Die Linke” als Fantompartei eines Tiefen Staates in der Republik, der an ihrem Sturz arbeitet.
Dieser Angriff der Partei-”Linken” auf das Grundgesetz ist im Kontext des laufenden Finanzputsches der Banken, des Internationalen Währungsfonds, der Organe des Staatenbundes “Europäische Union” und etablierten Parteien in Deutschland gegen die europäischen Demokratien zu sehen, speziell die im Währungsgebiet “Euro”.
KONTEXT
Im Sommer 2011 rannten die im internationalen Kartell “Institute of International Finance” IIF organisierten Banken, mit ihrer durch IIF-Vorsitzenden Josef Ackermann auf der am 16.November 2009 auf der Euro Finance Week im Frankfurter Bankenviertel aufgestellten Forderung nach einem “Fonds” auf “europäischer Ebene” zur “Rekapitalisierung” der Banken durch den “Staat als “Aktionär der letzten Instanz” in “systemischen Bankenkrisen”, gegen die Wand.
Konkret: sie rannten gegen das Grundgesetz, genauso wie ihre kleinen Laufbürschchen. (DER VERFALL DER “EUROPÄISCHEN UNION” (I) : Aufprall am Grundgesetz und radikaler Strategiewechsel)
Am 21. Mai 2010 hatte der Bundestag in von allen Fraktionen ermöglichter Sondergesetzgebung nach nur fünf Tagen einer zu diesem Zeitpunkt nicht einmal existierenden Zweckgesellschaft (der spätere EFSF-Fonds) einen Blankoscheck über 123 Milliarden Euro deutsche Staatsgarantien erteilt, plus ggf. 25 Milliarden zusätzlich. Über diese Zweckgesellschaft lag zu diesem Zeitpunkt nicht einmal ein Vertragsentwurf vor – zumindest nicht dem Bundestag. Anschließend schloss die Bundesregierung mit der in Luxemburg gegründeten Aktiengesellschaft EFSF einen Vertrag und weigerte sich, den Bundestag darüber entscheiden zu lassen.
Das ausführende Gesetz, was am 21. Mai 2010 den Fonds EFSF schuf und die Installation der internationalen Staatsfinanzkontrollorganisation “Europäischer Stabilisierungsmechanismus” ESM vorbereitete: das “Stabilisierungsmechanismusgesetz”.
Das Bundesverfassungsgericht nahm sich ein Jahr Zeit, darüber zu beraten. Am 7. September entschied es. Es entschied, grob gesagt, die Aufrechterhaltung der rudimentärsten Fundamente von parlamentarischer Demokratie, den Schutz vom Kernbereich des Grundgesetzes.
Dies löste in der Nomenklatura eine Schockwelle aus, schon bevor das Urteil am 7. September offiziell verkündet wurde.
Am 4. September verkündete der “Spiegel” als Flaggschiff der Antidemokraten in Deutschland eine neue Agenda. Kanzlerin Angela Merkel und ex-Kanzler Gerhard Schröder gaben die Transformation des EU-Staatenbundes zu einem Einheitsstaat auf und propagierten stattdessen die Strategie eines “Kern-Europa”, mit “einer Art eigener Vertrag”, “eine Art doppelter EU”, “ein Europa der zwei Geschwindigkeiten”. Danach spricht Finanzminister Wolfgang Schäuble am 6. September im Bundestag von “einer Weiterentwicklung durch institutionelle Reformen” und in einem Gastartikel für die “Financial Times” von einer “Stärkung der Architektur der Eurozone” durch “tiefgreifende Vertragsänderungen“.
Jean-Claude Trichet, zu diesem Zeitpunkt noch amtierender Präsident des unabhängigen Frankfurter Euro-Währungsdiktators EZB, spricht von einer “neuartigen Konföderation souveräner Staaten” und einer “föderaler Regierung mit einem föderalen Finanzminister”, der eine Gesamtsteuerung garantieren und Entscheidungen “vom Zentrum der Euro-Zone” treffen könne.
In den Tagen danach treten dann Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel im Gänsemarsch vor die Öffentlichkeit und konstatieren, daß vor einem neuen EU-Vertrag und der Abgabe der Souveränität erst das Grundgesetz gestürzt und eine neue Verfassung beschlossen werden müsse. Das wiederum ginge nur durch eine Volksabstimmung. (25. September 2011, Nomenklatura akzeptiert Verfassung: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag)
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle in einem am 25.September erschienenen Interview mit der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung”:
Frage: Könnte man die Budgethoheit des Bundestags teilweise europäischen Institutionen übertragen?
Vosskuhle: Für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen an die Europäische Union dürfte nicht mehr viel Spielraum bestehen. Wollte man diese Grenze überschreiten, was politisch ja durchaus richtig und gewollt sein kann, müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig.”
Kurz zuvor hatte, offensichtlich in einem mit den Berliner Großparteien abgesprochenen Schritt, die mit der SPD in der “Party of European Socialists” organisierte Pasok-Regierung Griechenlands am 20. September eine Volksabstimmung “über eine grundlegende Änderung der Verfassung” Griechenlands angekündigt.
Am 31. Oktober beginnt dann, peinlicherweise mit Ansage, ein wahrer Gänsemarsch der Tontauben.
In Griechenland stellt sich Pasok-Premierminister Giorgos Papandreou vor die Öffentlichkeit (die überrascht ist, weil sie sich weitgehend aus Personen zusammensetzt die nicht lesen können) und fordert eine Volksabstimmung in Griechenland für eine neue Verfassung zugunsten des Euro-Finanzsystems und der damit einhergehenden Finanzdiktate der Berliner Regierung, “Opposition”, des IWF, der EU-Organe und der Frankfurter Zentralbank EZB.
Ein Tag später, 1. November: Ex-Außenminister Joschka Fischer in der “Süddeutschen” folgendes:
- Transformation der Staaten im Euro-Währungsgebiet als “als Avantgarde der EU” zu einer “echten politischen Föderation.., den Vereinigten Staaten von Europa”
- Umgehung von EU-Kommission und EU-Parlament
- Schaffung einer “Eurokammer”, “proportional aus den Führungen der nationalen Parlamente zusammengesetzt”, das (in typischer Salamitaktik) erst “beratende” Funktion und nachher auf “Grundlage eines zwischenstaatlichen Vertrages” als “echtes parlamentarisches Kontroll- und Entscheidungsorgan” fungieren soll
-  “weitgehende Souveränitätsübertragung auf europäisch-zwischenstaatliche Institutionen”, die dafür “einer direkten Legitimation durch die Völker, durch Volksentscheide in allen Mitgliedsstaaten, auch und gerade in Deutschland” bedürften.
4. November: Kanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbank-Präsident Jens Weidmann unterschreiben auf dem G-20-Gipfel folgende Erklärung:
“Wir begrüßen den umfassenden Plan des Euro-Gebietes und mahnen rasche Ausarbeitung und Umsetzung an, eingeschlossen Länder-Reformen. Wir begrüßen die Entschlossenheit des Euro-Gebietes, seine vollen Ressourcen und gesamte institutionelle Kapazität zu bringen, um die Wiederherstellung von Vertrauen und finanzieller Stabilität zu tragen und das angemessene Funktionieren von Geld- und Finanzmärkten sicherzustellen.
5. November: Ex-Kanzler Gerhard Schröder im “Handelsblatt”:
“Eine wirklich wirksame Wirtschaftsregierung in Europa erfordert den Verzicht von Souveränität und deshalb eine Verfassungsänderung. Dafür braucht man in Deutschland kein Referendum, sondern die Zusammenarbeit der Bundestagsfraktionen von Regierung und Opposition. Eine Volksabstimmung will ich aber nicht ausschließen, weil sie eine ganz andere Form der Legitimation brächte.”
Gleicher Tag: der Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle im “Focus”:
“Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.“
Eine Nationalversammlung nach dem Vorbild der Paulskirche wäre das, sagt Vosskuhle,
“und dann das Modell des Verfassungskonvents, der stellvertretend für das Volk ein neues Grundgesetz erarbeitet.“
Einen Tag später: Nun spricht der Vorgesetzte. Am 6. November gibt der Chef des internationalen Banken-Kartells IIF, Josef Ackermann, ebenfalls Berater der Regierung und Vorstandsvorsitzender der “Deutschen Bank”, im Deppendorf Berlin der ARD eine Audienz. Ab 9.40 min sagt er:
Wir müssen alles tun, daß die Zentralbanken ihre originäre Aufgabe wahrnehmen, aber dafür brauchen wir in Europa eben gewisse Veränderungen. Wir brauchen wahrscheinlich eine neue Idee für Europa, die auch die jungen Menschen begeistert, damit alle wieder mitziehen. Und wie brauchen eine Stärkung der institutionellen Rahmenbedingungen, sonst werden wir dieses Europa der Zukunft nicht schaffen.”
26. November: Bündnis 90/Die Grünen bezeichnen auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz in einem offenbar in letzter Minute noch verschärften Beschluss das Grundgesetz als “offene Frage” und “plädieren” dafür “anlässlich der EU-Vertragsreform eine verfassungsgebende Versammlung in Deutschland einzuberufen”. Einziger Sinn und Zweck der angepeilten “neuen Verfassung” soll die “stärkere Integration Deutschlands in der Europäischen Union” sein.
5. Dezember: Die Piratenpartei stellt auf ihrem Bundesparteitag das Grundgesetz und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage. Auszug aus dem durchgewinkten “Piratenappell pro Europa”:
“Vor diesem Hintergrund sehen wir die Krise des Euro, die Überschuldung der öffentlichen Haushalte und die Probleme der europäischen Institutionen, politische und wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit zu gewährleisten, mit großer Sorge, denn sie erschüttern das Fundament der europäischen Idee. ..
Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit eines durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen europäischen Rechtsstaates zu erwägen, der den Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt – ein Europa der Bürger und Regionen.
(Ergänzung) 29. Februar: Ackermann wird deutlich. In der “Bild”-Zeitung fordert der Banken-Kartellchef für “die Stabilität des Euro und das Wohlergehen Europas” folgendes:
“Nötig sind automatische, harte Sanktionen sowie eine enge supranationale Überwachung. Dazu ist es erforderlich, zusätzliche nationale Souveränitätsrechte auf die europäische Ebene zu übertragen und auch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anzupassen.”
22. April 2012: Wie zuvor Grüne und Piraten stellt nun die FDP auf ihrem Bundesparteitag das Grundgesetz und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage. Die beschlossenen “Freiheitsthesen” (!) beinhalten das ausdrückliche Ziel, nicht nur aus der Republik Deutschland, sondern allen Staaten im EU-Staatenbund einen “durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten legitimierten europäischer Bundesstaat” zu machen, “auf dem Weg hin zu einer politischen Union mit einer europäischen Verfassung“.
Die Liste mit entsprechenden Belegen für einen Kontext der nun am 23. Mai von der Partei Die Linke beschlossenen “Potsdamer Erklärung” ließe sich beliebig fortsetzen.
RESUMEE
Ziel des nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages begonnenen finanziellen Angriffskrieges, mit Griechenland als “historischem Präzedenzfall”, war von Anfang das Grundgesetz zu kippen. So umschrieb ich es bereits am 27. März 2010.
Wer nun dies nun alles immer noch für Zufall halten will, ist mit innerer Sicherheit vieles, aber nicht politisch links anzusiedeln.
Wie die Kader von “Die Linke” agieren, um ihren Apparat unter Kontrolle zu halten, müsste sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben: es sind die alten Methoden der Operativen Psychologie, als deren Ehrendoktor ich explizit Gregor Gysi und Dietmar Bartsch umschreiben möchte. Zentraler Satz des Anfang des Jahres bekannt gewordenen Geheimpapiers mit der Einweisung für innerparteiliche Zersetzer und Kontrolleure ist für mich der folgende:
“Unfähige gewähren lassen, Fähige kompromittieren”
Ganz egal, was diese Partei sich nun für leitende Funktionäre an die Spitze stellt, sie werden Ergebnis genau dieser Leitlinkenkultur sein. Dabei ist der Aufruf der “Potsdamer Erklärung” zum Sturz des Grundgesetzes letzten Endes sogar als Selbstsabotage einzustufen, angesichts eines innerparteilichen Kontrollverlusts der alten Kader.
In jedem Falle hat die Partei “Die Linke” nun klar gemacht hat, wo sie steht: in einer bizarren und historisch präzedenzlosen Querfront von Antidemokraten gegen die deutsche Verfassung und Republik.
Berlin ist nicht Weimar, in mehrfacher Hinsicht. Gibt es in der Berliner Republik auch keine einzige etablierte Partei mehr, die sich zur Verfassung bekennt, so hat sich doch bereits heraus gestellt, daß die Deutschen für den Aufbau einer effektiven, verfassungstreuen und außerparlamentarischen Demokratie gar keine Partei-Organisationen mehr brauchen.
Diese (noch) außerparlamentarische Demokratie, diese Berliner Republik mit Zukunft, wird nun alle Feinde der Grundrechte von 82 Millionen Menschen, auch “Die Linke”, zusammen mit allen anderen institutionellen, (finanz- und geld)politischen, sowie ideologischen Antidemokraten dorthin werfen, wo sie hingehören:
Auf den Müllhaufen der Geschichte.
(…)
Artikel zum Thema:
28.02.2012 Die Euro-Parteien und ihre Kanzlerin: “Wir müssen Europa zerstören, um es zu retten”
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ihre Kanzlerin Angela Merkel, sowie deren kleine Bundestagsangestellte in CDU, CSU und FDP, haben gestern im Bundestag wieder einmal versucht von den Republiken Deutschland und Griechenland soviel zu zerstören, wie sie nur können. Sie folgen damit einem psychologischen Automatismus, einem inneren Autopiloten, der immer weiter und weiter und weiter laufen wird, bis das ganze innere und äußere System zerfällt, das diesen Kontrollmechanismus in Gang hält.
11.08.2011 Die wahren Parteien des Bundestages
Die meisten Staatsbürger der Republik Deutschland werden denken, daß sie Angehörige der partei-politischen Organisationen mit Namen “SPD”, “CDU”, “Bündnis 90/Die Grünen”, “FDP”, “Die Linke” (bis 2005 “PDS”) und “CSU” als Abgeordnete in den Bundestag gewählt haben.
Das ist so nicht ganz richtig.
 

Ein Kommentar to ““Die Linke” fordert Sturz des Grundgesetzes und neue Verfassung”

  1. I. Wengel meint:
    26.Mai 2012 at 16:20 Die 146iger Problematik ist Fakt und auch nicht das Problem, soweit es die Umsetzung des Art. 146 GG betrifft, d.h. diesem entspricht. Der historische Fehler der mangelnden Erfüllung dieser Möglichkeit zur Wendezeit schlägt nun mehrfach zu Buche. Zum Einen wollen revanchsitische Kräft “unsern alten Kaiser Wilhelm wiederhaben”, d.h. das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937. Dazu bemühen sie in erkennbar missbrauchender Weise den Art. 146 GG, um zugleich ihre Forderung der Logik preiszugeben und darauf hinzuweisen, sie hielten das Grundgesetz selbst für ungültig.
    Was jedoch viel gravierender ist, dass die von Voßkuhle und Herzog (Schüler des Nazi-Maunz) “verfassungsrechtlich” nach außen angeführte Riege der “Europafreunde” nicht etwa die Abstimmung einer vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung anstrebt, wie schon am Voßkuhleschen Hinweis auf einen (nicht aus dem Volk bestehenden) Verfassungskonvent erkennbar wird, sondern eine Änderung des Art. 79, welcher die eigentliche Hürde gegenüber der Fremdbestimmung durch die EU, d.h. den Europäischen Rat, also das Kollektiv der Regierungschefs, darstellt. Es scheint geplant, dass nicht über eine neue Verfassung abgestimmt werden soll, sondern über die Eliminierung der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG.
    Dieser zentrale Punkt des Grundgesetzes schützt nämlich, außer den in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätzen der Volkssouveränität sowie der Demokratie und Sozialpflicht, auch die Vorschrift des Art. 1 Abs. 3 GG. Diese stellt ein juristisch weltweites Novum dar, unterwirft sie doch die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung den Grundrechten als unmittelbar geltendes Recht. Wäre sich die Bevölkerung dieser Vorschrift auch nur annähernd bewusst, hätte sie den Schlüssel zu allen die Not wendenden Veränderungen in der Hand. Da, wo zu Zeiten der unsäglichen Weimarer Reichsverfassung die Grundrechte noch Staatzielbestimmungen waren, also Gnadenrecht des Staates gegenüber seinen Bürgern, sind die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ist das offene Geheimnis des Grundgesetzes.
    Solange das Grundgesetz in seiner durch Art. 79 Abs. 3 GG jeder Änderung durch den verfassungsändernden Gesetzgeber entzogenen Form existiert, ist es unangreifbar – die normative Kraft seiner faktischen Nichtanwendung unter der Ägide des Nichtwissens der Bevölkerung ausgenommen.
    Wichtig ist demnach, dass für den Eintritt des Art. 146 GG die Bevölkerung wach ist, und darauf besteht, dass auch eine neue Verfassung die in den Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze sowie die Grundrechte beinhaltet und vor negativen Veränderungen schützt.
    Ein Konzept zur Änderung des Grundgesetzes in eine seine Grundlagen weiterführende Verfassung ist zu finden unter http://146gg.de.

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