Samstag, 5. Mai 2012

Bärbel Redlhammer: Rücktrittsforderung an Merkel und Gauck !!

  erhalten von Peter Pawlak

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schrieb Lynn Aman <lynnaman@s-vd.de>:

------ Weitergeleitete Nachricht ------
Von: "clspet" <clspet@aol.com>
An: detlev_eismann@gmx.de;carville767@googlemail.com;patrick.kramell@gmx.net;petermerker@jagor.de;lynnaman@s-vd.de
Gesendet: 04.05.2012 10:13:01
Betreff: Fwd: Offener Brief zu Rücktrittsforderung

Alle Achtung, ich unterstütze Bärbels Rücktrittsforderung,
ich zahle auch keinen Pfennig , keinen Cent mehr in die Staatskasse, solange die Chemttailerei und weitere Skandale , die die Schädigung der Lebensgrundlagen des Volkes ( Art.20 a ) betreffen, betrieben  wird.

Anbei meine Beschwerde ans Bundesgrundgestz-Gericht wegen des schändlichen ESM-Vertrages

Gruß Claus  NSL-NSÖ-Berlin




-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: bärbel redlhammer-ra
back <baerbel.redlhammer_raback@yahoo.de>
An: bärbel redlhammer <baerbel.redlhammer_raback@yahoo.de>
Verschickt: Do, 3 Mai 2012 7:41 pm
Betreff: Offener Brief zu Rücktrittsforderung



natürliche Person nach staatlichem BGB § 1
R e d l h a m m e r – R a b a c k, B ä r b e l
Wohnort: Luckenwalde
Frankenstraße 28 A
Landkreis Jüterbog - Luckenwalde
preußische Provinz Brandenburg
 (keine Legitimationsbescheinigung)
Bundespräsident Joachim Gauck(persönlich)
Bundespräsidialamt
Schloß Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Telephon: 030/2000-0
Telefax: 030/20001999
sowie:   Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
Willy-Brandt Str. 1
10557 Berlin
Abgeordnetenbüro Berlin:

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 77645
Fax: 030 227 76096
sowie:   Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
                                                                                 Luckenwalde, den 03.05.2012
Offener Brief
an den Bundespräsidenten, Herrn Joachim Gauck(persönlich), an die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel(persönlich)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Joachim Gauck
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel


Wie damals, als die alte DDR schon in den letzten Zügen lag, und diese ihre Dissidenten noch in Turnhallen und Schwimmhallen ohne Wasser unterbringen wollte, weil die Gefängnisse und Psychiatrien bereits überfüllt waren,
versuchen heute wieder so genannte "Beamte" und Bedienstete und auch Abgeordnete, besonders aus dem rot/rot/grünen Spektrum, die Zwangsbehandlung in Psychiatrien,
doch noch irgendwie am Bürger vorbei, zu legalisieren.

Von einer/m gewissen Dame/Herrn Pech aus dem Hause des Berliner Polizeipräsidenten, dessen "Amt" in Berlin gerade neu ausgeschrieben wird, erhielt ich Post, (eher fasse ich das Schreiben als Drohung auf), daß man mich zwangspsychiatrieren will, falls ich mich weiter weigere die Kassen des Systems zu füllen, und weiter die freiwillige Anerkennung und Legitimierung eines bereits gelöschten OWiG Gesetzes sowie des Steuergesetzes ablehne und zurückweise, wenn ich z.B. den berliner Bußgeldbescheid über 35€ nicht freiwillig zahle?

Ich fordere Sie auf, Ihrer Remonstrationspflicht nachzukommen und sich mit der tatsächlichen rechtlichen Situation der NGO „Selbstverwaltung in der Bundesrepublik", (in der Bevölkerung eher unter dem Namen BRD bekannt) und bei der UNO als NGO Germany angemeldet, vertraut zu machen!

Bitte befassen Sie sich ausführlich mit dem Urteil des IGH in Den Haag, vom 03.02.2012 zur Staatssimulation BRiD.

Stellen Sie die zwar vorgegaukelte, aber trotzdem fehlende Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in der Staatssimulation BRiD selbst fest, die in dem teilvereinigtem Wirtschaftsgebiet von Deutschland vorherrscht, fordere ich Sie beide zum  sofortigen Rücktritt auf!

Entscheiden Sie sich aber, die jahrelange bewußte Täuschung der Bürger und Steuerzahler in diesem Territorium weiter fortzuführen, belehre ich Sie über Ihre private Haftung, für die Sie jederzeit, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn Sie Ihre Unterschriften weiter auf Dokumente setzen, für die Sie keinerlei Legitimation haben. Mit jeder Unterschrift vergrößert sich Ihre persönliche Schuld am Schwindel und Betrug, die am deutschen Volk und der jetzigen Bevölkerung bisher begangen wurden.

Beweisen Sie mir ansonsten, welche Gründungsurkunden, für welchen Staat, welchen Bund oder welches Land Sie vorweisen können?
Außerdem möchte ich wissen, welche hoheitlichen Körperschaftsrechte Sie vorweisen können, die Sie zu hoheitlichem Handeln berechtigen?
Auch muß ich Ihnen vorsorglich sagen, daß Sie auch keine Legitimation für Ihre Unterschrift unter den so genannten ESM- Vertrag besitzen, ansonsten haften Sie privat und ganz allein persönlich, wenn Sie Ihre Unterschrift darauf doch leisten sollten.

Schändlich finde ich Ihr bisheriges Verhalten sowieso, da Sie die vielen ehrlichen "Beamten" in dem Glauben ließen, sie wären "Staatsbeamte" mit einer "Staatshaftung" im Dienst.
Dabei wissen Sie, Herr Bundespräsident und Sie, Frau Bundeskanzlerin, ganz genau, daß dem nicht so ist.
Wann immer ich von einem, vermeintlichen "Beamten" einen Ausweis sehen wollte, waren es dann doch immer nur Dienstausweise, von Bediensteten, die privat für ihr Tun im Dienst auch haften müssen.

Außerdem teile ich Ihnen hiermit offiziell mit, daß ich ab 01.05.2012 nicht mehr weiter gewillt bin, freiwillig die verschiedenen Mehrwertsteuerarten zu leisten, für Ihre NGO Germany / Selbstverwaltung in der Bundesrepublik oder jedwede andere Form der Umbenennung und fordere die monatliche Rückerstattung, der von mir vorverauslagten, verschiedenen Steuerbeträge, nach Vorlage meiner Beläge, von meinem zuständigen Finanzamt zurück.

Ich bin nicht weiter gewillt, Ihre Kriege und schon gar keine Angriffskriege, gegen andere Völker und sonstige Menschen weiter mit zu finanzieren.

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung umgehend mit, ich erwarte Ihre Antwort bis spätestens 11.05.2012.

Mit dem Ihnen gebührenden Respekt

Luckenwalde, den 03.05. 2012                 gez. R e d l h a m m e r - R a b a c k, B ä r b e l

                                                             natürliche Person, nach staatlichem BGB § 1
Anlage 1                                                                                                                        Werden Andersdenkende schon wieder zwangspsychiatriert?

Zwangsbehandlung illegal

„Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf die Tagesordnung gesetzt -
aber Grün-Rot will das noch verhindern.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 das Startsignal für die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse ab sofort für illegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen einzugestehen wagte: Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche Grundlage.
Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte man erwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindest akzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun das Pilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die alten Gewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatrie wiederherzustellen. Die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg versucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in der Psychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf die Teststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am 2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis 17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebracht und offensichtlich durchgepeitscht werden soll.
Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:
  • ein politisches Statement, wir haben dazu eine Tischvorlage von unserer Sektion Baden-Württemberg übernommen, in der u.a. das UN-Hochkommissariat und die grün-rote Koalitionsvereinbarung zitiert wird; Zitat Fazit:
    Mit diesen vier „weil“ ist gut begründet, warum es keinen neuen § 8 UBG geben darf. Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG in Baden-Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisen Unterbringung angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ ein rechtlicher Anstrich gegeben werden soll.
    Diesen Teil der Stellungnahme haben wir hier vollständig veröffentlicht.
  • ein Rechtsgutachten von Prof. Wolf-Dieter Narr und Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Grundgesetz und den Entscheidungen des BVerfG. Dieses Gutachten hat unseren Verdacht erhärtet, dass der Entwurf auch dieser Anforderung bei weitem nicht standhält; Zitat Zusammenfassung:
    Zusammenfassend dürften lediglich § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 9 UBG derzeit den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden, die das Bundesverfassungsgericht zur Voraussetzung einer Eingriffsnorm in weitreichende und bedeutsame Grundrechtspositionen eines öffentlich-rechtlich untergebrachten Patienten gemacht hat.
    Auch wenn die Regelung möglicherweise den Grundsätzen des Gesetzesvorbehaltes der Art. 2 Abs. 2 und 104 Abs. 1 GG noch genügen, begegnet der Entwurf zu § 8 UBG nebst den Begründungen verfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere in Hinblick auf die avisierte Behandlung eines Betroffenen gegen dessen Willen mit Neuroleptika. Besonders gravierend erscheint, dass eine Zwangsbehandlung eines einwilligungsfähigen Patienten in Ausnahmefällen einer erheblichen Gesundheitsgefahr zulässig sein soll.
    Die beabsichtigten Regelungen berücksichtigen nicht hinreichend die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Selbstbestimmungsrechtes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips hinsichtlich von Alternativoptionen aber auch hinsichtlich der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; auch dem Bestimmtheitsgrundsatz bei einzelnen Maßnahmen wird wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der „erheblichen Gefahr für die Gesundheit“ nicht Rechnung getragen.
    Hinzu kommt, dass das Regelungswerk nicht die Rechtsinstitute der Vorsorgevollmacht und des Genehmigungsvorbehaltes der Betreuungsgerichte beachtet.
    Das Rechtsgutachten haben wir vollständig hier veröffentlicht.
So beweist der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von Ministerin Katrin Altpeter bisher nur eines:
Den grün-roten Willen zu illegal staatlich erzwungener Körperverletzung.
Am 9.2. hat der SWR um 20.15 Uhr in der Sendung “Zur Sache Baden-Württemberg” einen Fernsehbericht gesendet:
“Behandelt wider Willen – Unterbringungsgesetz im Land teilweise verfassungswidrig”, der in der Mediathek hier abzurufen ist:
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html
Besonders traurig ist, was die Ministerin Altpeter in die Kamera sagt:
“Und es ist natürlich auch eine Herausforderung, auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personal für notwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrung zu diesem Thema mitbringen.”
Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüber Grundrechten ist. Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig auszutarierender, relativer Wert, eben genau KEIN Grundrecht. Vor so einer grundrechtsvergessenen Ministerin kann einem Angst und Bange werden.
Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosen runtergelassen:
“Also wir brauchen klare Regeln…
Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dass Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen.
Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zu bewahren und zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreiche Behandlung nicht vorenthalten.”
Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine, beschönigend wie ein Hotelaufenthalt “Unterbringung” genannte, Einsperrung mehr – darauf können wir uns verständigen. Das Gewaltsystem Zwangspsychiatrie ist insgesamt illegal – siehe den ersten Teil unserer Stellungnahme oben.
Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig einseitig pro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung ausgerichtete “Anhörung” veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und der Anwalt, der den ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in aller Deutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge gegen ihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird:
Hier zum Anhören: http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443
Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischen Stimmen, in einem 1/2 stündigen Video-Zusammenschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk
Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen und Denkschrift zu den Beschlüssen des BVerfG hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal
Dies ist eine Nachricht der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.die-bpe.de/
_________________________________________________________________________
BEHINDERUNG, MENSCHENRECHTE UND ZWANG
Zu den Graden und Grenzen legalen und legitimen Zwangs im Umgang mit psychisch
behinderten Menschen am Beispiel der Psychiatrie als Wissenschaft und Praxis.
Notwendige bundes- und länderrechtliche Folgen – Konsequenzen für die Psychiatrie als praktische Wissenschaft
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 882/09) vom 23. März 2011 bei Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Das Komitee hat dieses Gutachten in einer Kurz- und Langfassung nun auf seinen Websites veröffentlicht: http://www.grundrechtekomitee.de/node/465
Langversion: www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Gutachten..pdf
Kurzversion: www.grundrechtekomitee.de/node/465
Inzwischen ist auch in Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 die Nichtung der Zwangsbehandlung im Unterbringungsgesetz von Baden-Württemberg im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: http://www.juris.de/jportal/docs/news_anlage/gportal/bilder/bgbl1/bgbl111s2252a.pdf
——————————–
Karlsruhe, 20.10.2011: Heute ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt gegeben worden, dass
…die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer bereits deshalb in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG [verletzen] , weil es für die Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers, die sie als rechtmäßig bestätigen, an einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage fehlt. § 8 Abs. 2 Satz 2 UBG Baden-Würtemberg ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig.
Der Beschluss, der von dem Betroffenen sogar ohne anwaltliche Unterstützung erfochten wurde, da inzwischen die Rechtslage so eindeutig ist, ist vollständig hier nachzulesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html
Damit bestätigen sich auf´s Erfreulichste die Einschätzungen unserer
Denkschrift      (als pdf zum Download)

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie verordnet!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss 2 BvR 882/09 am 15.4.2011 das Startsignal für die Freiheit von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in der Psychiatrie gesetzt.
Hurra – darüber freuen wir uns!
Die deutsche Psychiatrie entwickelte in psychiatrischer Hybris den Horror des systematischen Massenmords an ihren Gefangenen, der die Blaupause für die Verbrechen an den europäischen Juden, Sinti, Roma und Schwulen war und der bis 1949 andauerte. Unverändert wurde danach zwangsweise diagnostiziert und behandelt, eingesperrt und entmündigt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch grundgesetzkonformes Urteilen allen legalisierten Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie den Boden entzogen. Das ist das Signal dafür, dass in der BRD das gesellschaftliche Projekt einer Psychiatrie, die nur noch zwanglos und gewaltfrei betrieben wird, begonnen hat.* Deutschland hat sich damit weltweit an die Spitze einer Revolution der Gewaltfreiheit gesetzt, indem endlich, endlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gerade auch in der Institution Psychiatrie ausnahmslos anerkannt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht auch Phantasien den Weg abgeschnitten, doch noch ein Gesetz zur neuerlichen Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen schaffen zu können. In seinem Beschluss hat es für die Durchführung von Zwangsbehandlungen Bedingungen gesetzt, die es selbst für unerfüllbar erklärt. Zitat Abschnitt 61 des Beschlusses:
cc) Über die Erfordernisse der Geeignetheit und Erforderlichkeit hinaus ist Voraussetzung für die Rechtfertigungsfähigkeit einer Zwangsbehandlung, dass sie für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden ist, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Die Angemessenheit ist nur gewahrt, wenn, unter Berücksichtigung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, der zu erwartende Nutzen der Behandlung den möglichen Schaden der Nichtbehandlung überwiegt. Im Hinblick auf die bestehenden Prognoseunsicherheiten und sonstigen methodischen Schwierigkeiten des hierfür erforderlichen Vergleichs trifft es die grundrechtlichen Anforderungen, wenn in medizinischen Fachkreisen ein deutlich feststellbares Überwiegen des Nutzens gefordert wird (vgl. SAMW, a.a.O., S. 7; Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <57 f.>; s. auch Maio, in: Rössler/Hoff, a.a.O., S. 145 <161>). Daran wird es bei einer auf das Vollzugsziel gerichteten Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen, wenn die Behandlung mit mehr als einem vernachlässigbaren Restrisiko irreversibler Gesundheitsschäden verbunden ist (vgl. Garlipp, BtPrax 2009, S. 55 <58>; für die Unvereinbarkeit irreversibler Eingriffe mit der UN-Behindertenrechtskonvention Aichele/von Bernstorff, BTPrax 2010, S. 199 <203>; Böhm, BtPrax 2009, S. 218 <220>).
Das Bundesverfassungsgericht erklärt also selbst: an einem “deutlich feststellbaren Überwiegen des Nutzens … wird es bei einer … Zwangsbehandlung regelmäßig fehlen”. Damit hat das Hohe Gericht ein unüberwindbares Hindernis für eine gesetzliche Regelung der Zwangsbehandlung aufgestellt.
Welcher Gesetzgeber wird also jetzt noch versuchen wollen, Menschen eine Duldung der Verletzung ihres Körpers vorzuschreiben? Ein solches Ansinnen käme dem Versuch der Legalisierung von Folter gleich.
Übrigens, trotz dieses richtungsweisenden Urteils kann man dem Hohen Gericht eine Kritik nicht ersparen, die allerdings angesichts der Unmöglichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Legalisierung von Zwangsbehandlung nur noch von theoretischer Bedeutung ist: Der einzige zulässige Rechtfertigungsgrund für eine psychiatrische Zwangsbehandlung eines/r Einwilligungsunfähigen ist laut Urteil die Wiederherstellung deren/dessen Einwilligungsfähigkeit. Dadurch ergäben sich aber für einen Gesetzgeber folgende unlösbaren Aufgaben, für deren praktische Lösung das Bundesverfassungsgericht jedoch gesetzlich eindeutige und klare Verfahrensvorschriften vorgeschrieben hat:
a) Wie soll festzustellen sein, ob jemand krankheitsbedingt in seinem Wollen so eingeschränkt ist, dass er/sie deshalb nicht zustimmen kann? Genauer: Aufgrund welcher Kriterien sollte nachgewiesen werden können, dass die Person nicht Gründe für ihre ablehnende Haltung hat, sondern dass diese Haltung durch eine Krankheit verursacht wird? Wie soll das zum Beispiel bei einer Person festgestellt werden, die krankheitsuneinsichtig ist, die Krankheit ableugnet, wie es am weitreichendsten durch das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit erfolgt? Es müsste ja nachgewiesen werden können, dass diese aktuell geäußerte Überzeugung (Nichtexistenz von psychischer Krankheit) auf einer (hirnorganischen?) Erkrankung beruht.
Wie sollte jemals derselbe Denkinhalt – hier das Bestreiten jeglicher Existenz von psychischer Krankheit – einmal geistesgesund z.B. von einem Psychiatrieprofessor vorgetragen werden können und ein andermal davon scharf abgegrenzt von einem Geisteskranken, der dadurch einwilligungsunfähig und zwangsbehandlungsbedürftig geworden sein soll?
b) Wie soll festgestellt werden können, wann ein/e Betroffene/r ausreichend zwangstherapiert wurde, um wieder einwilligen zu können? Wie soll dafür der Zeitpunkt bestimmt werden, vor allem dann, wenn der/die Betroffene schweigt und so sein/ihr Inneres verhüllen sollte? Aus einem Schweigen kann ja nicht die Rechtfertigung einer fortgesetzten Körperverletzung konstruiert werden, denn das wäre die “stumpfe” Gewalt schlechthin.
Dieser Aspekt ist aus folgenden Gründen besonders brisant
c) Unterstellt, die Feststellungen von a) und b) wären sicher möglich, was ist dann, wenn der Betroffene nach der erzwungenen Wiedererlangung seiner Einwilligungsfähigkeit feststellt, dass er immer noch nicht weiter geheilt werden will und “Nein” sagt, weil er sein Recht auf Krankheit in Anspruch nehmen will? Was war denn dann seine vorherige Misshandlung? Eben doch eine unzulässige Körperverletzung, da er ja auch nun, im einwilligungsfähigen Zustand, immer noch nicht behandelt werden möchte. Also ergibt sich für die Behandelnden die Notwendigkeit, einen solchen Zustand gar nicht erst entstehen zu lassen, sondern so lange weiter zwangszubehandeln, bis der Betroffene schließlich „Ja“ sagt und eingesteht, dass er sich vorher geirrt habe. Dann, und nur dann, kann sich im Nachhinein der vorher angewendete Zwang als zulässige Körperverletzung erweisen.
d) Diese Einbahnstraße, nur mit einem nachträglichen “Ja” das vorherige Vorgehen rechtfertigen zu können, macht also umgekehrt die Behandelnden zu den Gefangenen eines geschlossenen Systems, und eben gerade nicht abwägend und frei handelnd (sie werden dabei in einen tiefen Interessenkonflikt gestürzt, denn eigentlich soll ja, ohne Berücksichtigung der eigenen Interessen, das Wohl der Behandelten im Vordergrund stehen).  Auch ein legalisierendes Gericht ist in diesem logischen Käfig mit eingesperrt – ohne ein nachträgliches “Ja” würde eine Legitimierung der Zwangsbehandlung zur Rechtfertigung einer unzulässigen Körperverletzung. Der an sich paradoxe Versuch, eine Körperverletzung mit den Freiheitsrechten des Betroffenen zu begründen, wie er dem Bundesverfassungsgericht als Legalisierungsmöglichkeit vorschwebt, wäre gründlich gescheitert. Auch die Richter müssten deshalb zwangsbehandeln lassen, bis ein “Ja” aus dem Betroffenen heraus gequetscht ist – dies wäre jedoch die Erpressung eines Geständnisses und die Zwangsbehandlung damit eine Folter.
Eine solche Konfliktlage kann unmöglich von einem Gesetzgeber gelöst werden, ohne dass dieser sich selber schwer schuldig machte.
Daraus ergibt sich die menschenrechtliche Minimalforderung:

Keine Abgeordnetenstimme für die Restauration und Relegalisierung psychiatrischer Gewaltmethoden – Nirgendwo !

Im Juli 2011: Diese Denkschrift wird bisher herausgegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener: die-bpe.de, IAAPA Polska: anty-psychiatria.info, Irren-Offensive: antipsychiatrie.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg: psychiatrie-erfahren.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrene Hessen: lvpeh.de, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW: psychiatrie-erfahrene-nrw.de, Unabhängige Psychiatrie-Erfahrene Saarbrücken: asl-sb@gmx.de, Werner-Fuß-Zentrum: psychiatrie-erfahrene.de, Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle: weglaufhaus.de/beratungsstelle
———————–
* Davon kann nur noch abgesehen werden, wenn Erwachsene schriftlich festgelegt haben, dass sie geisteskrank erklärt werden dürfen und in diesem Fall auch verschiedene explizit benannte Einschränkungen ihrer grundgesetzlichen Rechte durch Ärzte autorisieren. Solche Erklärungen müssen in einem für die zuständigen Stellen zugänglichen Register hinterlegt werden, sodass diese schnellstmöglich feststellen können, ob eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrie von der betroffenen Person legalisiert wurde.
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Berlin, 5.7.2011
Dr. David Schneider-Addae-Mensah, der Anwalt der beim Bundesverfassungsgericht für den Betroffenen den Beschluss 882/09 gegen die Zwangsbehandlungerstritten hat, hat einen Kommentar verfasst, den wir unbedingt zur Lektüre empfehlen und den die-BPE hier im Internet veröffentlicht hat: http://www.die-bpe.de/Kommentar_SAM.html und der hier als pdf zum Ausdrucken abgerufen werden kann.
Darin verdeutlicht er, warum es auch für den Gesetzgeber das sinnvollste ist, einfach nur diese Annulierung der Zwangsbehandlung hinzunehmen, und sich nicht in dem unüberwindbaren Gebirge, das das Bundesverfassungsgericht vor ein gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung gestellt hat, zu versteigen und abzustürzen.

Karlsruhe, 15.4.2011 
(2 BvR 882/09):
Heute morgen hat das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung bekannt gegeben, ob Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) zulässig ist oder nicht – Zitat: “Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzG Rh.-Pf. [Zwangsbehandlung] mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar und nichtig ist.”
Das ist ein einschneidendes und wegweisendes Urteil, vollständig nachzulesen hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html
Die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts dazu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-028.html
Für dieses Verfahren hat RA Scharmer ein Rechtsgutachten angefertigt, in dem umfangreich und detailliert, insbesondere auch mit Hilfe der Behindertenrechtskonventionen, argumentiert wird, warum diese Urteil nur so gefällt werden kann. Das Gutachten ist hier veröffentlicht: http://www.die-bpe.de/forensik
Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik (Maßregelvollzug) erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den KEINE Krankenversicherung mehr zahlen wird.
Inzwischen sind verschiedene weitere Artikel zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschienen:
Bemerkenswert derTAZ Artikel mit dem Interview mit den Anwalt, der diesen Erfolg für seinen Mandanten errungen hat, in dem er sich zu den unmittelbaren Auswirkungen des Urteils äußert:
“Kriminelle in weißen Kitteln”
MENSCHENRECHTE Anwalt David Schneider-Addae-Mensah fordert, die Zwangsbehandlung von Straftätern in der Psychiatrie sofort zu stoppen – sonst will er Ärzte anzeigen…
Gut zusammengefasst von Peter Nowak in Telepolis
Im Verfassungsblog wird von einem Juristen eine sehr gute generelle Einschätzung vorgenommen.
Außerdem hat sich auch die DGPPN bezeichnenderweise im Handelsblatt zu Wort gemeldet:
Der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde, Prof. Frank Schneider, forderte möglichst eindeutige gesetzliche Regelungen. „Wir sind als Psychiater nicht die Herren des Verfahrens. Es steht uns nicht an, für den Patienten zu entscheiden.“ Es komme in der Praxis häufig vor, dass Patienten eine Behandlung verweigerten. „Es kann aber auch unmenschlich sein, einen Patienten nicht zu behandeln. Gerade im Zustand einer akuten Psychose empfindet der Patient meist sehr viel Angst“, erläuterte Schneider.
Offensichtlich gehen die Psychiater nun schon in Deckung und wollen sich nur noch verstecken, weil sie gar nicht mehr “Herren des Verfahrens sind” :-)
Außerdem ist am 23.4.11 im Neues Deutschland ein Bericht erschienen, der vom Autor hier wiedergeben ist.
Ludwigsburg, 19.5.2011:
Dieses Urteil mit dem Bann der psychiatrischen Zwangsbehandlung zieht immer weitere Kreise. Dabei erweist sich die “Durchschlagskraft” dieser richtungsweisenden Entscheidung auch bei einer Einsperrung auf betreuungsrechtlicher Grundlage:
Wie wir aus einer zuverlässigen Quelle erfahren haben, musste ein zum Zwangsbetreuer bestellter Fleischermeister vor dem Amtsgericht Ludwigsburg nun eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf dieses Urteil zurückgewiesen. Daraufhin wurde die Betroffene am 19.5.2011 sofort entlassen. Im Entlassungsschreiben wurde Folgendes festgehalten:

Wir gratulieren der Betroffenen zu diesem Erfolg und werden diese Entscheidung an alle Amtsgerichte weiterleiten, auf dass sich nunmehr in der ganzen BRD die geschlossenen Abteilungen der Psychiatrien kurzfristig leeren mögen.“
Wer an weiteren Details dieses Vorgangs interessiert sein sollte, findet eine umfassende Dokumention in diesem Blog: http://www.meinungsverbrechen.de/?p=113
Angetrieben von WordPress. Darstellung basiert auf Thematic Th

Anlage 2
Kopie Personenausweis
siehe PDF-Datei
Anlage 3
Kopie Staatsangehörigkeitsurkunde
siehe PDF-Datei

Anlage 4
Vorschläge zur Diskussion
Moin, Moin,
Freunde, würde mich freuen, wenn ESM und Fiskalpakt unter Euch diskutiert werden und eventuell ein Mehrheits - Positions -Papier verfaßt wird, was man abschicken kann an die illegitime Regierung. Danke
Vorschläge:

1.)Ist der "Schlußstein" für den Tempelbau gesetzt, wenn die illegitime Zustimmung zum ESM und zum Fiskalpakt am 15.05.2012 erfolgt?


2.) Ist der ESM, die Gründung einer privaten Mega-Bank in Europa,
von Privatpersonen, (zukünftigen Gouverneuren) gegründet, ohne Legitimation durch das Volk, unter Vortäuschung einer Staatlichkeit, (also Betrug)?
3.) Existiert die bestehende Ordnung (freiheitlich demokratische Grundordnung), die durch das GG geregelt wurde, längst nicht mehr, (bereits nicht mehr seit 18.07.1990, 00:00 Uhr, MEZ)?
4.) Haben alle Deutschen von Geburt an, automatisch die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches, mit allen Rechten und Pflichten?
5.) Verzichten die Deutschen mit der freiwilligen Unterschrift unter einen Personalausweis der BRD freiwillig auf ihre Bürgerrechte, Freiheitsrechte und Familienrechte und damit auf ihre angeborene Staatsangehörigkeit und werden somit durch Täuschung zu freiwilligen Sklaven durch Mitgliedschaft in dem privat gegründeten Verein "BRD", der jetzt "NGO in der Bundesrepublik" heißen soll und in der UNO als NGO Germany eingetragen ist?
6.) Ist die Satzung des "Vereins BRD" das geänderte GG und ist der Mitgliedsbeitrag, der vom "Verein BRD" festgesetzte Betrag, der Steuern genannt wird?
7.)Wenn auf einem Territorium Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit abhanden gekommen sind, gilt dann automatisch nach Völkerrecht das staatliche Recht des letzten gültigen Vorgängerstaates und seine Gesetze, also dann das Original (Bürgerliches Gesetzbuch vom 18. August 1896)?
"Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB noch zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs am 1. Januar 1900 durch Art. 1des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195)."

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch

ESM - Ein moderner Weg in die Diktatur http://www.youtube.com/watch?v=AkuKcc5sjw8&feature=endscreen

NsN EU- Putsch + Diktatur 26 02 2012

http://www.youtube.com/watch?v=DKz9WY-Oy0U&feature=relmfu

Taxpayers Association of Europe über den ESM-Vertrag http://www.youtube.com/watch?v=k-mHTvyeU5U

NsN Haftbefehl vs. Soros Raketenabwehr Löchner 03 02 2012 http://www.youtube.com/watch?v=RpA6dBd6gxw&feature=relmfu

Des Wahnsinns fetteste Beute (ein Film von Frank Höfer) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=YdbTs-WLhtA

Die wahren Herrscher der Welt http://www.youtube.com/watch?v=0MLBGDTvpZU&feature=related

Was die "Elite" mit uns vorhat http://www.youtube.com/watch?v=ovYc_dIxRp8&feature=watch_response_rev

Podiumsdiskussion 1/2 - Bonusmaterial "Des Wahnsinns ´fetteste Beute" http://www.youtube.com/watch?v=R25g4Po5Kf0&feature=endscreen

Bernd Senf

http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/bankrott.html

Däubler-Gmelin: ESM und Fiskalpakt: Ex-Justizministerin kündigt Verfassungsklage an

Empörung über Gaucks Äußerungen zur Euro-Rettung, nach Antrittsbesuch in Brüssel

http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/empoerung-ueber-gaucks-ausserungen-zur-euro-rettung-006216

Soros: "Bundesregierung hat Krise bis heute nicht verstanden", US-Investor kritisiert Kurs der Kanzlerin
Über die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 GG)
.....würde mich freuen, wenn der legale, zivile Ungehorsam durch viele friedliche Briefe an Bundestagsabgeordnete, Fraktionen, Bundeskanzlerin, usw. Bundestagspräsident und Bundespräsident geschickt werden und zwar einmal an die Adresse in Berlin/ "Groß-Berlin", (Stadtstaat Berlin) in der Bundesrepublik und einmal an die alte Adresse in Bonn. Ich denke die Adresse in Bonn ist die gültige "zustellbare" Adresse, weil Berlin immer noch "Sonderstatus" hat?   Liebe
Grüße von Bärbel


Anlage 5
Verteiler ladungsfähige Anschriften
ladungsfähige Anschriften:
Willy Brandt Str. 1, 10557 Berlin
sowie
Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
zur Kenntnis: russische Botschaft in Berlin, per Fax 030/ 2299397, wer in der russischen Besatzungszone wohnt
ladungsfähige Anschriften: Quelle:  http://www.muenster.de/~urcom/Adressen.htm
sowie:   Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
  • Bundespräsident Joachim Gauck
Bundespräsidialamt
Schloß Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Telephon: 030/2000-0
Telefax: 030/20001999
  •  Präsident des Deutschen Bundestages Dr. Norbert Lammert 
·  Platz der Republik 1
·  11011 Berlin
·  Fax: 030 227 76096
  • Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-0
Fax: 030/227-36 878 oder 227-36979
  • Bundesrat
11055 Berlin
Amtsanschluss: 0 18 88/91 00-0
Querverbindung: 0 91 00-0
Telefax: 0 18 88/91 00-400
Willy-Brandt Str. 1
10557 Berlin
Abgeordnetenbüro Berlin:

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 77645
Fax: 030 227 76096
Die Alliierten haben dem deutschen Volk im Potsdamer Abkommen versprochen, es nicht zu versklaven.....und nicht zu plündern und das halte ich persönlich nicht für eine "Kriegslist" nach HLKO Art. 24.....
deshalb zur Kenntnis an:
1.   Diplomatische Vertretung der USA  Deutschland
               Philip D. Murphy Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika in   
               der Bundesrepublik Deutschland                 

              Amerikanische Botschaft Berlin

              Postanschrift:
              Clayallee 170
              14191 Berlin
              Tel.: 030-8305-0
              Fax: (030) 831-4926
              

2.   Botschaft der Russischen Föderation

              in der Bundesrepublik Deutschland

              Vladimir M. Grinin

              Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter
              der Russischen Föderation
              Russische Botschaft in Berlin            
              Unter den Linden 63-65
              10117 Berlin
              Tel.:     030 / 229 11 10
              Tel.:     030 / 229 11 29
              Fax:     030 / 229 93 97
3.   Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
               WU Hongbo
               außerordentlicher und bevollmächtigter
               Botschafter der VR  China in Deutschland
               Chinesische Botschaft in Berlin
               Märkisches Ufer 54
   10179  Berlin
              Tel: 030-27588 0,  Fax: 030-27588 221

 

4.    British Embassy UK in Germany

               Simon McDonald,
               CMG
               (Commander of the Order of St. Michael and St. George),
               britischer Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland
               Britische Botschaft Berlin
Wilhelmstr. 70-71
10117 Berlin
Deutschland
               Tel: 030 - 20457 0
               Fax: 030 - 20457 594
5.         Französische Botschaft in Deutschland
       vertreten durch
               Maurice Gourdault-Montagne (Botschafter)
               Französische Botschaft in Berlin
               Pariser Platz 5
               10117 Berlin
               Tel: 030 - 590 03 9000
               Fax: 030 - 590 03 9171
Anlage 6
Fragezeichen in der Walpurgisnacht

Beide teilsouveränen Republiken (BRD und DDR), alle ihre Gesetze und Verfassungen, wurden unwiderruflich am 17.07.1990 von James Baker und Eduard Schewardnadse gelöscht? Windige Privatpersonen verwarteten etlichen  Tage, an denen gar nichts weiter geschah, um dann das Ruder erneut in die Hand zu nehmen?
Niemand war aufgefallen, daß beide Konstrukte für immer handlungsunfähig gestellt wurden?
Deshalb gründeten die windigen privatpersonen flugs einen „Verein BRiD“?
Wohlgemerkt gründet man Vereine immer im Privatrecht und nicht etwa im Staatsrecht, weshalb von da an echte Staatsrechtler faktisch „überflüssig“ wurden?
Die plötzlich ohne Staat dasitzenden Mitmenschen wurden von den windigen privatpersonen ohne zu zögern angeschrieben, damit sie doch in den neu gegründeten „Verein BRiD“ eintreten und einen Personalausweis beantragen, um ein ordentliches Mitglied im Verein zu werden?
Nun wissen viele, daß der „Verein BRiD“ kein Staat ist und  bei der UNO nicht bei den Staaten aufgelistet ist, sondern unter den Organisationen zu finden ist, als NGO Germany?
Doch niemand ist aufgefallen, daß es auch mehrere Umbenennungen des „Vereins BRiD“ zwischenzeitlich gegeben hat, wie das bei Vereinen und Firmen im Privatrecht ja öfter mal vorkommt, z.B. in: 
Bundesrepublik von Deutschland, Bundesrepublik in Deutschland, oder in der Bundesrepublik?
Wenn das so ist, wo kommt denn dann die Staatsgewalt (Polizei, Richter und Gerichte) her, wenn die BRiD kein Staat ist, fragen sich sicher nun manche Mitmenschen?
Ganz einfach,
der private „Verein BRiD“, kann laut Vereinssatzung(GrunzGesetz) einen privaten Wachschutz  haben,  der wird nur einfach umbenannt, in das Wort „Polizei“ und als eine Unterorganisation (eigene Firma) geführt?
Und für die Richter, Staatsanwälte und die Gerichtsgebäude, da haben sich die windigen privatpersonen sprichwörtlich beim Piratenrecht bedient?
Das liegt nämlich auch im Privatrecht und danach kann ein Kapitän auf Schiffen oder auf Flugzeugen „hoheitliche Rechte“ ausüben, wie z.B. eine rechtskräftige Trauung?
Nun erklärt sich also der private Richter flugs zum Kapitän und seinen Gerichtssaal flugs zum Flugzeug oder Schiff?   
Schon ist alles in Butter?
Jetzt wissen wir, daß es in der Tat so ist,  aber wissen das auch die vielen anderen Mitgliedermenschen und  Eingebürgerte des „Vereins BRiD“? Die zahlen alle brav ihre Mitgliedsbeiträge, umbenannt in das Wort  „Steuern“ und richten sich brav nach der Satzung des „Vereins BRiD“, umbenannt in das Wort „GrunzGesetz“?
Diese Satzung braucht man im Vereinsrecht unbedingt? Auch der von den Mitgliedern gewählte Vorstand dieses „Vereins BRiD“, (bloß nicht mehr als 3 personen), kann jederzeit mehrheitlich, (also mit 2 personen), die Satzung, das GrunzGesetz, wieder ändern?
Auch hat er für sich selbst und seine Unterabteilungen einen besonderen §  nach seinem alten, 1990 schon einmal gelöschten, jedoch wiederbelebten Wahlgesetz ganz neu geschaffen?
Damit die Mitglieder den Vorstand nicht köppen, sollte die Wahrheit versehentlich mal an´s Licht kommen? In diesem besonderen §  erklären sich alle „Gewählten“ vorsorglich für bekloppt, um einer eventuellen Strafverfolgung durch die erzürnte Mitgliederschaft vorsorglich zu entgehen, z.B. wenn die Enteignung der Mitglieder zusehends näher rückt, sollte  der Verein mal hoffnungslos überschuldet sein?
Zum Piratenrecht gehört auch, daß man als eventuell mal  „angeklagtes Mitglied des Vereins BRiD“, durch seine freiwillige Unterschrift unter den Mitgliedsausweis akzeptiert, dass man sich völlig freiwillig der Gerichtsbarkeit des „Kapitäns“ unterwirft und diesen dadurch auch noch freiwillig legitimiert, daß man nun mal das „Schiff“ oder das „Flugzeug“ freiwillig betritt und sich freiwillig brav vor den „Kapitän“, umbenannt in das Wort „Richter“ auf einen Stuhl vor ihn hin setzt und es ihm freiwillig gestattet, die „Piraten-Verhandlung“ zu eröffnen, umbenannt in das Wort „Gerichtsverhandlung“?
Nach den, vor allem unbekannten, AGB des „Vereins BRiD“ hat jedes Mitglied mit seinem Antrag auf Mitgliedschaft in der BRiD, umbenannt in das Wort Antrag für einen Personalausweis, die Pflicht, die Satzung (GrunzGesetz) des „Vereins BRiD“ anzuerkennen und unterschreibt das auch, mit seiner freiwilligen Unterschrift, brav auf dem Mitgliedsausweis, umbenannt in das Wort Personalausweis?
So wird es seit jenen Tagen, anno 1990, ununterbrochen mit uns, (ca.80.000.000), gemacht?  Dieser riesige „Schwindel“ und „Betrug“ an allen „Deutschen“, sollte natürlich niemals rauskommen, denn besonders die Vorstandsmitglieder des „Vereins BRiD“ verdienten sicher ordentlich mit dabei und konnten auch die Mitgliedsbeiträge, umbenannt in das Wort Steuern, nach ihrem Belieben einsetzen, sogar erhöhen und natürlich besonders ordentlich und völlig freiwillig verschenken. Diese ordentliche, freiwillige Verschenkerei hat mit der Zeit so überhand genommen, daß auch ordentliche, freiwillige Schulden gemacht wurden mit ordentlichem, freiwilligem  Zins-und Zinseszins, damit weiter die Verschenkerei aufrechterhalten werden kann?
Oder handelt es sich bei der ganzen freiwilligen Verschenkerei etwa um ganz außerordentlich „schmierige…..Schmier…..Zahlungen“?
Jedenfalls haben die vielen Vereinsmitglieder auch nicht die geringste Ahnung, daß  bereits 2006 und 2007 die Alliierten Wind von der ganzen windigen Angelegenheit dieses Scheinstaates „Verein BRiD“ bekommen haben und die Besatzung deshalb rechtlich zurück nach 1945 gelegt haben?
Viele Vereinsmitglieder der BRiD, umbenannt in „Bundesbürger“, kennen sich im Vereinsrecht und Privatrecht immer noch nicht gut aus? Auch kennen sie ja die unbekannten AGB des Vereins BRiD immer noch nicht und wissen deshalb auch nicht, daß man innerhalb von 3 Wochen im Privatrecht schon mal aktiv werden müßte und natürlich das Recht hat, sehr aktiv zu widersprechen, wenn z.B. die Mitgliedsbeiträge erhöht oder weiter ordentlich und freiwillig verschenkt werden sollen und man damit eigentlich nicht einverstanden ist?
Nachdem nun bei den Vereinsmitgliedern, umbenannt in bundesbürgende „Bürger“, der Zensusserus ein beträchtliches Vermögen von ca.10 Billionen Eurons zwangsermittelt hat, dürfte es auch dem hintersten Hinterbänkler beim Bierdunst schwanen, daß auch diese fette private „Einlage“ der Mitglieder vom Vorstand verwettet oder weiterverschenkt werden soll,
dämmert`s nun?
So konnte man denn auch mit großen Kulleraugen lesen, daß 1990 sowohl James Baker als auch Eduard Schewardnadse sehr überrascht wurden, als sie feststellten, daß Genscher im Auftrag von Kohl komplett  keinen Friedensvertrag für Deutschland „wollte“ und auf die Rückgabe der „Ostgebiete“ gleich ganz verzichtete, nämlich als Vorstandsmitglieder des „Vereins BRiD“, durch Mehrheitsbeschluß, zu zweit, damit die ganze Verschenkerei zu einer nie endenden, unendlichen Geschichte wird?
An diesem Satz, stimmt doch etwas nicht?
Richtig, das Wort „wollte“ muß ausgetauscht werden gegen die Wörter „konnten nicht“! Genscher und Kohl, sie waren schlichtweg nicht legitimiert, also „konnten“ sie keinen Friedensvertrag für Deutschland mit den Alliierten machen.
Nun bleibt festzustellen:
a)      Wer kennt die omnimösen AGB des „Vereins BRiD“?
b)      Wer ist legitimiert die Friedensverträge mit den Alliierten für Deutschland zu machen?
c)      Gilt solange, wie es keinen Friedensvertrag gibt, das Besatzungsrecht und die HLKO?
d)      Hat man das Recht, jederzeit aus dem „Verein BRiD“ auch wieder auszutreten, nach Vereinsrecht / Privatrecht, aber natürlich ja?
e)      Wie ist die Rechtslage, wenn Sie tatsächlich zum privaten „Verein BRiD“ exterritorial sind und der private Wachschutz, umbenannt in das Wort Polizei, die nun auch demnächst eine private GmbH-Firma werden soll, von Ihnen weiter Mitgliedsbeiträge eintreiben möchte, umbenannt in das Wort Steuern, oder Ihr Fahrzeug stilllegen möchte und Sie in die Psychiatrie eingewiesen werden sollen, weil Sie zu viel wissen und obwohl sie doch ausgetreten sind, aus dem Verein?
f)        Haftet nun jeder selbst, privat für sein Tun im „Verein BRiD“ und kann deshalb auch jederzeit privat zur Verantwortung gezogen werden, natürlich nach Privatrecht?
Die Rechtslage im Vereinsrecht / Privatrecht ist einfach und dem kann sofort abgeholfen werden:
·  Stellen Sie sich vor, sie möchten ein Brot kaufen und gehen zu einem Bäcker (A)?
Das Angebot (A) dort ist Ihnen mit 3,50€ zu teuer?
Das Angebot (A) nehmen Sie also nicht an und weisen es zurück?
Sie gehen deshalb zu einem anderen Bäcker (B)? Dort ist das Brot im Angebot (B) günstiger und kostet nur 1,49€. Dieses Angebot (B) von Bäcker (B) nehmen Sie an, gehen freiwillig zur Kasse und bezahlen dort freiwillig das Brot. Sie haben also einen klassischen, freiwilligen  Handelsvertrag im Privatrecht abgeschlossen und das Brot hat den Eigentümer gewechselt, durch Bezahlung von 1,49€, indem Sie die AGB von Bäcker (B) durch Ihre freiwillige Handlung des Einkaufens und Bezahlens an der Kasse akzeptierten?
· Nun kommt die private Polizei mit ihrem privaten„Angebot“(A) in Form eines Handelsvertrages? Das Angebot (A) lautet, Sie verhaften zu wollen oder zur Zahlung von weiteren Mitgliedsbeiträgen (Bußgeldern, Steuern) zu nötigen?
Dem können Sie ganz einfach entgehen, indem Sie das „Angebot“ (A)der „Polizei“(A) auf Verhaftung oder Nötigung ablehnen und zurückweisen? Das Schreiben könnte etwa so lauten:
Damen und Herren von der privaten Firma „Polizei“GmbH (A),
Ihr „Angebot“ (A) eines Handelsvertrages auf Nötigung, Verhaftung oder Strafverfolgung gegen mich,  muß ich dankend ablehnen und weise es ausdrücklich zurück?
Ich bin nicht mehr Mitglied, des im Schreiben genannten Vereins, deshalb gelten für mich auch diese, im Schreiben genannten Vereinsgesetze nicht mehr und ich lehne die freiwillige Gerichtsbarkeit für mich persönlich sowieso strikt ab?
Auch ist es mir bisher nicht möglich gewesen, zu einer anderen, privaten Firma „Polizei“GmbH (B) zu gehen und dort ein günstigeres „Angebot“(B) auf Nötigung, Verhaftung oder Strafverfolgung einzuholen? Ich kann auch nicht warten, bis Ihre billigere Konkurrenz aus einem anderen Land eingeflogen wird, denn die Sonne steht bereits oben am Himmel, wir haben 32 °C, ich muß schleunigst mein Geschäft öffnen und Eis verkaufen, um für meinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen?
Ich lehne deswegen Ihren freiwilligen Handelsvertrag rundweg ab und weise ihn mit heutigem Datum zurück?
Damit sie aber nicht ganz leer ausgehen, mache ich Ihnen dafür ein „Gegenangebot“. Kommen Sie doch nach 18.00 Uhr, da ist „Saurejurkenzeit“ und Eis ist dann auch um 50% preiswerter?
Dann habe ich auch Zeit, Sie aufzuklären, was ab 18.07.1990, 00:00 Uhr, MEZ, die tatsächliche Rechtslage ist?
Denn wenn Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit nicht mehr gegeben sind, dann treten automatisch die Rechte des letzten, souveränen Staates und seine Gesetzgebung wieder in Kraft?
Kommt  dann keine private Firma „Polizei“GmbH mehr und will mit mir einen Handelsvertrag aushandeln?
Wundert sich jetzt noch einer, warum die Piraten den Bundestag entern wollen, Slapstick oder etwa doch nicht?
Bis denne! Eure Walpurga
(Weiterverbreitung ausdrücklich erlaubt)



Anlage 7
Feststellung offenkundiger Tatsachen,
die BRD und die in ihrem Namen Handelnden betreffend


"Es ist eine offenkundige Tatsache, dass
1. die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01 festgestellt.
2. nach J. Isensee, Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 1, gilt: „Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz … .“ und „Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“
3. das „Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“, kurz: das Zweite Bereinigungsgesetz, vom 23.11.2007 am 30.11.2007 in Kraft getreten ist.
4. dieses zweite „Bereinigungsgesetz“ ohne Abstimmung durch das Parlament (Bundestag) der BRD Gesetzeskraft erlangt hat und damit offenkundig geworden ist, dass die oberste Gewalt beim Erlass von Gesetzen in der BRD nicht beim Parlament liegt, sondern bei den Besatzungsmächten!
5. das Parlament (Bundestag) der BRD nicht berechtigt ist, Besatzungsrecht aufzuheben oder einzuführen bzw. aufleben zu lassen, wie in Art. 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) des zweiten Bereinigungsgesetzes, geschehen.
6. das Grundgesetz nun auch ganz offiziell weitestgehend aufgehoben ist, da durch das „Bereinigungsgesetz“ vom 23.11.2007, Art. 4 § 1 (Aufhebung von Besatzungsrecht), verfügt wird, das Bundes- oder Landesrecht, dass nicht den Artikeln 73, 74 und 75 GG zuzuordnen war, aufgehoben ist.
7. damit auch Art. 34 GG (Amtshaftung/Staatshaftung) aufgehoben ist. Durch diesen Art. 4 des zweiten Bereinigungsgesetzes darf auch Art. 34 GG nicht mehr angewendet werden!
8. mit dem zweiten Bereinigungsgesetz vom 23.11.2007, Art. 3 (Folgen der Aufhebung), auch das Recht der Länder auf Erlass eines Staatshaftungsgesetzes, erloschen ist.
9. das vom Parlament (Bundestag) der BRD beschlossene Staatshaftungsgesetz, das von der Justiz 1982 eingezogen wurde, keine Gültigkeit mehr hat.
10. aus den vorgenannten Gründen ein Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen ist, ebenso gegen ein Land der BRD oder gegen eine öffentlich rechtliche Körperschaft, die mit Ihrer Satzung nicht vom Rahmenrecht der BRD abweichen kann und darf.
11. aus den genannten Gründen die Personen, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland als Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Polizisten, Finanzamt-Bedienstete oder in anderer Funktion anwenden, nicht in einem verfassungsmäßigen Auftrag oder in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation handeln!
12. für die unter 11. genannte Personengruppe eine Haftung nach § 89 BGB (Haftung für Organe) in Verbindung mit § 31 BGB (Haftung des Vereins für verfassungsmäßig berufene Vertreter) nicht zutrifft.
13. aus obigen Gründen die unter 11. genannten Personen persönlich und gesamtschuldnerisch haften, auch bei Fahrlässigkeit nach § 839 BGB.
14. zum Nachweis, dass eine verantwortliche Willenserklärung (Urteil, Beschluß, Haftbefehl, Zahlungsaufforderung, etc.) eines Richters, Staatsanwalts, Rechtspflegers, Gerichtsvollziehers, Polizisten, Finanzamt-Bediensteten oder in anderer Funktion für die BRD Handelnden vorliegt, diese immer mit der Originalunterschrift nach BGB § 126 des Handelnden an den Betreffenden ausgehändigt werden muss.
15. Amtshilfe durch die vollziehende Gewalt (z.B. Polizei) nur dann gefordert werden kann, wenn das Amtshilfeersuchen nach BGB § 126 rechtsgültig unterschrieben ist oder zumindest das Vorhandensein einer Originalunterschrift nach § 34 (3) VwVfG korrekt beglaubigt wurde. Ohne rechtsgültige Unterschrift oder rechtsgültige Beglaubigung liegt nur ein nichtiges Amtshilfeersuchen vor, dass deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVfG).
16. die Alliierten für rechtswidrige und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Handlungen deutscher Beamter keinerlei Haftung übernehmen, wie aus Artikel 51 des zweiten Bereinigungsgesetzes vom 23.11.2007 unmißverständlich hervorgeht.
17. ein Stillstand der Rechtspflege in der BRD eingetreten ist, weil – neben den bereits genannten Gründen - es in dieser keinen gesetzlichen Richter geben kann, weder nach dem Grundgesetz noch nach anderen rechtsstaatskonformen Rechtsgrundlagen.
Begründung und Folgen:
Nach Zöller, ZPO 23. Auflage, § 291 (Offenkundige Tatsachen), Rn 1, ist eine Tatsache offenkundig, wenn sie zumindest am Gerichtsort der Allgemeinheit bekannt oder - ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen wahrnehmbar ist.
Nach ZPO § 291 bedürfen offenkundige Tatsachen keines Beweises:
ZPO § 291 Offenkundige Tatsachen.
Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.
Nach Zöller, ZPO 23. Auflage, § 291 (Offenkundige Tatsachen), Rn 2, darf das Gericht gegenteiliges Klagevorbringen nicht verwerten. Damit schließt die festgestellte Offenkundigkeit ein versuchtes Ignorieren von bestehenden, unwiderlegbaren Tatsachen nach ZPO § 291 aus.
Weitere Informationen im Weltnetz: http://www.bund-fuer-das-recht.de/";

1 Kommentar:

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    not sure whether this post iss written by him as
    no one else know such detailed about my difficulty.

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