Militärregierung -- Deutschland Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers Allgemeine Vorschrift Nr. 1 (Zur Ausführung der Gesetze Nr. 52 der Militärregierung; Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen) I. Es wird hiermit verordnet, daß Artikel IV des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung im Falle von Organisationen, wirtschaftlichen Unternehmen, sowie deren Vermögen, von dem Tage ab nicht mehr anzuwenden ist, an dem ihre Auflösung, Abschaffung oder zeitweilige Aufhebung durch Anordnung der Militärregierung verkündigt worden ist. II. Das gesamte Vermögen aller hiernach aufgeführten Personen wird hiermit von der Militärregierung gemäß Artikel I, Paragraph 1, Absatz c) und g) des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung allen Vorschriften des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung unterworfen, es darf darüber nicht verfügt werden, es sei denn, daß eine Erlaubnis, Genehmigung oder Anweisung der Militärregierung oder des Gesetzes Nr. 52 hierfür erteilt worden ist. SHAEF Gesetz: http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/04/21/feahsgesetz52u76/ http://reichsamt.info/justizamt/shaef.htm http://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force http://brd-schwindel.info/enteignungen-in-deutschland-shaef-gesetz-nr-52/ Deutsche haben kein Recht auf Besitz http://www.youtube.com/watch?v=TSk6rUz2bt0&feature=uploademail Die Rechtslage in der BRD: http://www.youtube.com/user/joggler66#p/u/12/ka7esG6mano BRD GmbH - wie sie wurde was sie ist - Ein kurzer Abriss: http://www.youtube.com/user/joggler66#p/u/12/t2BwE1qN3V0 Brunnen: http://brd-schwindel.info/enteignungen-in-deutschland-shaef-gesetz-nr-52/
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Militärregierung -- Deutschland Kontrollgebiet des
0bersten Befehlshabers
Allgemeine Vorschrift Nr. 1
(Zur Ausführung der Gesetze Nr. 52 der Militärregierung; Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen)
I. Es wird hiermit verordnet, daß Artikel IV des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung im Falle von Organisationen, wirtschaftlichen Unternehmen, sowie deren Vermögen, von dem Tage ab nicht mehr anzuwenden ist, an dem ihre Auflösung, Abschaffung oder zeitweilige Aufhebung durch Anordnung der Militärregierung verkündigt worden ist.
II. Das gesamte Vermögen aller hiernach aufgeführten Personen wird hiermit von der Militärregierung gemäß Artikel I, Paragraph 1, Absatz c) und g) des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung allen Vorschriften des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung unterworfen, es darf darüber nicht verfügt werden, es sei denn, daß eine Erlaubnis, Genehmigung oder Anweisung der Militärregierung oder des Gesetzes Nr. 52 hierfür erteilt worden ist.
SHAEF Gesetz:
http://gedankenfrei.wordpress.com/2008/04/21/feahsgesetz52u76/
http://reichsamt.info/justizamt/shaef.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force
http://brd-schwindel.info/enteignungen-in-deutschland-shaef-gesetz-nr-52/
Deutsche haben kein Recht auf Besitz
http://www.youtube.com/watch?v=TSk6rUz2bt0&feature=uploademail
Die Rechtslage in der BRD:
http://www.youtube.com/user/joggler66#p/u/12/ka7esG6mano
BRD GmbH - wie sie wurde was sie ist - Ein kurzer Abriss:
http://www.youtube.com/user/joggler66#p/u/12/t2BwE1qN3V0
Brunnen:
http://brd-schwindel.info/enteignungen-in-deutschland-shaef-gesetz-nr-52/