Mittwoch, 25. April 2012

Zeit-Fragen: «Das Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges ist ein Kriegsverbrechen»

  Hinweis erhalten von Lynn...

deshalb: Aufruf zum "Steuerboykott"

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«Das Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges ist ein Kriegsverbrechen»

thk. Nach den Schrecken der beiden Weltkriege im letzten Jahrhundert und ihren fürchterlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die für viele Menschen bis heute bitter zu spüren sind, hat sich die Menschheit entschlossen, «künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren».1
Beseelt von diesem Grundsatz sowie der prinzipiellen Ablehnung des Krieges, eingedenk des fürchterlichen Leids, das der Krieg mit sich gebracht hat, sind die Vertreter der einzelnen Länder zusammengekommen und haben mit der Uno-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie dem Humanitären Völkerrecht, hier im besonderen der Dritten und Vierten Genfer Konvention, Instrumente geschaffen, die die völkerrechtliche Grundlage für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ermöglichen können, wenn sie ihrem Sinn und Geist entsprechend angewendet werden.
Die Generation unserer Väter und Gross­väter war sich bewusst, was es heisst, wenn Menschen, Länder, gar ganze Kontinente in den Krieg gehetzt werden, und haben deshalb darum gerungen, Wege zu entwickeln, um Konflikte, die zwischen Nationen entstehen können, mit friedlichen Mitteln zu lösen. Jeder Staat, der Mitglied der Uno ist oder werden möchte, muss die Uno-Charta und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnen und ist zu deren Einhaltung und Durchsetzung verpflichtet. Das Völkerrecht verlangt von allen Staaten, an der friedlichen Beilegung zwischenstaatlicher Konflikte mitzuwirken und Gewalt immer zu verhindern. Oberstes Prinzip sind Verhandlungen und friedliche Lösungen. Militärisches Eingreifen ist nur im Verteidigungsfall zulässig, jedoch nur in einem gesetzlich sehr begrenzten Rahmen, wie im Artikel 51 der Uno-Charta festgeschrieben ist.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zwischen 1945 und 1946 in Nürnberg Kriegsverbrecherprozesse gegen führende Nazis durchgeführt. Chefankläger war der US-amerikanische Richter Robert Jackson, der die Nürnberger Prinzipien definierte, welche die Grundlage für die Verurteilung der Angeklagten als Kriegsverbrecher bildeten, und erklärte, dass auch nachfolgende Generationen an diesen Kriterien gemessen würden.
Den Hauptanklagepunkt bildete «das Planen, Vorbereiten, Anzetteln oder die Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges durch Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Versicherungen».2
1950 nahmen die Mitgliedsländer der Vereinten Nationen die sogenannten Nürnberger Prinzipien in den Völkerrechtskanon der Uno auf, womit sie für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Da heute nahezu alle Staaten der Erde Mitglied der Uno sind, gelten diese internationalen Regeln auch weltweit. Anfang der 70er Jahre hat die Uno mit dem Pakt der bürgerlichen und politischen Rechte, der bis heute von 167 Nationen unterschrieben worden ist, ein weiteres Instrument geschaffen, besonders mit dem Artikel 20, das dem Frieden dienen soll: «Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.»3
 Mit diesen völkerrechtlichen Instrumenten hat sich die Menschheit klare Regeln für ein friedliches Zusammenleben der Völker gegeben. Die Uno-Charta gilt ohne Diskriminierung und ohne Ausnahme für alle Staaten. Es gibt keine Partikularlösungen, das heisst, kein Staat darf für sich in Anspruch nehmen, aufgrund seiner geographischen, wirtschaftlichen oder sozialen Lage oder aufgrund seiner Geschichte Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch zu nehmen. Es gilt für alle Staaten Rechtsgleichheit.     •
1    Präambel zur Charta der Vereinten Nationen
2    Nürnberger Prinzipien
3    Pakt der bürgerlichen und politischen Rechte

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