Dienstag, 10. April 2012

“PAULSKIRCHENVERFASSUNG” UND “NAZI-STAATSANGEHÖRIGKEIT”

“PAULSKIRCHENVERFASSUNG” UND “NAZI-STAATSANGEHÖRIGKEIT”

6 Kommentare:

  1. Das die Paulkirchenvervassung nicht auf dem neusten stand ist sagte ich ja schon und desswegen muss sie überarbeitet werden mit dem Frauenwahlrecht u.w.s das bedeutet aber nicht das die keine Gültigkeit hat. Solche Sachen müssen natürlich der Zeit entsprechend angeglichen werden

    Im Grunde ist das deutsch Volk nach der handlunsfähigkeit des deutschen Reiches selbst aufgerufen sich seine Regeln (Verfassung) zu machen.

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    1. Vorher müssen die Deutschen aus der Gleichschaltung, Heimatlosigkeit, Entmachtung seit 1934 / = Kriegslist ab 1945 gehen.

      Beweise/ Dokumente / Infostrecken:

      http://vulder.com/stag/

      http://vulder.com/stag/stag2/

      Wichtiger Webseitenverweis:

      www.gg146.de

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  2. TEIL 1

    Verfassungsdiskussion vermengt mit NaZi - Gleichschaltungspropaganda „Die angebliche “Nazi-Staatsangehörigkeit ´Deutsch´” von Pseudonym Richard Wilhelm von Neutitschein:

    Grundsatz:
    Entrechtete haben keine Stimme! Darum ist jede gesellschaftspolitische Betätigung/ Protest von vornherein völlig wirkungslos! Es ist in daher wirkungslos welche Papiere man sich zulegt, vorweist, einseitige Erklärungen abgibt bzw. welche Meinungen man hat, ob man protestiert, Parteien oder Organisationen im System gründet und betreibt.

    Entwicklung/ Ausgangssituation:

    RuStAG (RoStAG) von 22. Juli 1913:
    Im Gesetz steht Reichsangehörigkeit R = Ausland (betraf Dienstangestellte in den deutschen Schutzgebieten)
    ODER Staatsangehörigkeit StAG = Inland (Deutsche in den jew. Heimatländen/ Bundesstaaten im Deutschen Reich )
    = Es existiert(e) eine doppelte Staatsangehörigkeit.

    Die Heimat der Deutschen Völker:

    bis 1933 = HEIMAT – Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich: *jeweiliges Heimatland (LStA) Mecklenburg, Sachsen, Bayern, Thüringen +++.*

    Täuschung, Gleichschaltung:

    1934 – 1945 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit**/ *Deutsches Reich*/ *deutscher Reichsangehöriger*

    Kriegslist, Täuschung, Gleichschaltung:

    1945: Kein Frieden, Waffenstillstandsbedingungen mit lfd. Unterbrechungen!

    HLKO Artikel 24: Kriegslisten sind erlaubt!

    1945 – 1949: Weiterführung gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*/ *Deutsches Reich*/ *Deutschland*

    1949 – 1967 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*

    1967 – 1989 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *DDR*

    1990 – heute = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: *deutsch* /deutsche Staatsangehörigkeit*

    22.07. 2010: Die BRD hat 2010 das StAG – Gesetz von 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt. (gelöscht)
    Siehe dazu Bundesgesetzblatt III vom 01. August 1959

    Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit *DEUTSCH* nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 06.02. 1934.

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  3. TeilII

    siehe RgBL Teil I Seite 85

    Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934 an.
    (siehe Neues Staatsrecht von 1934, siehe Seite 54, Ausweisdokumentation mit der StA *Deutsch; Deutscher, Deutsche, Deutschland, Deutsches Reich, deutscher Reichsangehörige(r) * 1934 – bis heute)

    siehe Quelle: http://vulder.com/stag/stag2/ (Ausweisrubriken)

    Verfassung:
    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 146:
    Der ab 1990 geänderte Artikel 146 des Grundgesetzes (GG):
    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Artikel 146 Grundgesetz
    http://www.youtube.com/watch?v=dOK2Ek-WWwY&feature=related

    Artikel 146 Grundgesetz für die BRD fordert ausdrücklich keine neue Verfassung. Nur auf der Basis der bisherigen Verfassung kann eine neue Verfassung zu erarbeitet und per Volksabstimmung zu legitimiert werden. Vorher muß allerdings die Wiedervereinigung erfolgen und der deutsche Rechtstaat *Deutsches Reich* wieder handlungsfähig sein.
    Das durch die 1934er StA nazifizierte heimatlose, rechtlos entmachtete BRD – Personal kann weder über die Wiederherstellung der Verfassung noch über neue Verfassung befinden/ entscheiden! Das betrifft alle staats- völkerrechtlichen Vorgänge.

    Erst nach Wiederherstellung der persönlichen Rechtsfähigkeit/ Handlunsgfähigkeit jedes einzelnen Deutschen über die

    1. Entnazifizierung laut Artikel 139 GG
    „Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

    2. Rückerlangung der inländischen Heimatlandzugehörigkeit (Landesstaatsangehörigkeit LStA) kann als nächster Schritt die Klärung der Verfassung erfolgen.
    Alle weiteren Probleme klären sich dann wie im Selbstgang:
    Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des rechtsfähigen deutschen Rechtstaates:
    Das Deutsche Reich existiert und ist mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]).

    Konsequenz:
    Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Wer den Status *DEUTSCH* erkannt hat, muß sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet.

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  4. TEILIII

    Artikel 139 Grundgesetz (GG):
    „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
    Es gelten vollumfänglich die alliierten SHAEF Entnazifizierungsbestimmungen.
    BRD Verwaltungsorganisation dürfen unter Strafe nicht entnazifizieren.
    Siehe dazu die SHAEF– SMAD - Entnazifizierungsbestimmungen der Alliierten.
    Nur die Alliierten haben die juristische Hoheit zur Entnazifizierung!

    Auch *Hohe Hand* genannt.

    http://www.youblisher.com/p/143549-Besatzungsrecht/

    Die Heimatangehörigkeit/ Staatsangehörigkeit unserer Großeltern war vor 1934 die jeweilige Landesstaatsangehörigkeit.
    Der Staatsangehörige *DEUTSCH* *deutsche Staatsangehörigkeit* gilt für die Heimatländer als verloren, wenn der Verlust der Heimatangehörigkeit nicht anzeigt wird.

    Das Eigentum an der deutschen Heimat ist mit der Heimatangehörigkeit verknüpft und nicht mit der gleichgeschalteten Staatsangehörigkeit von 1934 *DEUTSCH*/ *deutsche Staatsangehörigkeit*.

    Das bis heute gültige Grundgesetz für die BRD:
    Der Geltungsbereich des GG nur aufgehoben, um die BRD in die EU zu transportieren.
    Das GRUNDGESTZ ist das Schutzgebietsgesetz für Deutschland. Der Schutzbrief ist die von Egon Bahr mehrfach bestätigte KANZLERAKTE!
    Siehe deutsches Koloniallexikon 1920 Band III S 317 und die Bestätigung zur Kanzlerakte.

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 146:
    Der ab 1990 geänderte Artikel 146 des Grundgesetzes (GG):
    „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

    Artikel 146 Grundgesetz
    http://www.youtube.com/watch?v=dOK2Ek-WWwY&feature=related

    Artikel 146 Grundgesetz fordert ausdrücklich keine neue Verfassung. Nur auf der Basis der bisherigen Verfassung kann eine neue Verfassung zu erarbeitet und per Volksabstimmung zu legitimiert werden. Vorher muß allerdings die Wiedervereinigung erfolgen und der deutsche Rechtstaat *Deutsches Reich* wieder handlungsfähig sein.
    Das Deutsche Reich existiert fort, ist rechtsfähig aber mangels Organisation nicht handlungsfähig (OVG Karlsruhe BVG von 1973 Urteil 31.07.1973, BVerfGE 35, S. 1 ƒ, BVerfG 2266 [277], BVerfG 3288 [319 f.], BVerfG 585 [126], BVerfG 6309 [336, 363]).

    Stattdessen wurde aber wieder eine Kriegslist nach HLKO Artikel 24 geschaltet:

    Das Grundgesetz wird propagandistisch als eine Verfassung getarnt.
    Es gibt dazu keinerlei Volksabstimmung:
    Stattdessen existiert die EU - Täuschung und deren Gleichschaltungs- Entrechtungsvertrag von Lissabon/ EU Verfassung!

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  5. DER AUSWEG:

    Jeder Einzelne ist bei Kenntnisnahme aus allen offenkundigen juristischen Tatsachen heraus verpflichtet den Artikel 146 aus dem Grundgesetz (GG) über die „Urkunde - Die Umsetzung Artikel 146- Alle Macht geht vom Volke aus!“ umzusetzen, um damit die Heimatangehörigkeit zurück zu erhalten!

    Zusätzlich wird über die persönliche Urkunde *Umsetzung Artikel 146 Grundgesetz (GG) – Die Macht geht vom Volke aus.* offiziell das Grundgesetz für die BRD (= Schutzgebietsgesetz für die deutsche Kolonie) aufgehoben und die letzte rechtmäßige Verfassung von 1919 wieder in Kraft gesetzt!

    Erst nach der Aufhebung Ihrer Heimatlosigkeit und persönlich juristischen Entmachtung kann eine neue Verfassung geschaffen,
    der deutsche Rechstaat wiederhergestellt, die Friedensverträge geschlossen
    und alle weiteren völkerrechtlichen Ansprüche geklärt werden.

    Darüber wird der heimatlose Auslandsstatus von 1934 beendet und man gelangt wieder automatisch in den natürlichen Personenstand.
    Damit wird jeder einzelne Deutsche wieder voll RECHTS- HANDLUNGSFÄHIG! (uneingeschränkter Rechtstatus)
    Nur so sind die Menschen juristisch in der Lage die katastrophale gesellschaftspolitische Situation in Deutschland zu korrigieren:

    1. die Verhandlungs- Vertragsfähigkeit wieder zu erlangen, wahr zu nehmen,

    2. stückweise den deutschen Rechtstaat *das Deutsche Reich* wieder voll handlungsfähig zu machen,

    3. die Verfassungsfrage zu entsprechend Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG zu klären und die Verfassung zu beschließen,

    4. die Friedensverträge zu schließen und den Welt – Frieden wieder herzustellen,

    5. eine glückliche Zukunft/ eine gesunde Erde für/ mit allen Menschen aufzubauen.

    Schritt 1 für Ihre lebenswerte Zukunft:

    OFFIZIELL JURISTISCHER VORGANG:
    1. Ihre persönlich öffentlich rechtsverbindliche Beurkundung zur vorläufigen Wiedereinsetzung der letzten Verfassung!
    2. Beendigung Ihrer Heimatlosigkeit, Rechtlosigkeit/ Entmündigung
    3. Wiederherstellung aller Rechte, der Handlungsfähigkeit des deutschen Rechtstaates und Welt – Friedensvertrag:

    Beweise/ Dokumente / Infostrecken:

    http://vulder.com/stag/

    http://vulder.com/stag/stag2/

    Wichtiger Webseitenverweis:

    http://www.gg146.de

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