Alexander E. Schröpfer
Oberstleutnant der Reservesiehe auch otl-d-r-schropfer-ist-dabei-offentl.-Infoveranstaltung
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Alexander E. Schröpfer
Spitzsteinstraße 1
83229 Aschau
Spitzsteinstraße 1
83229 Aschau
An den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Herrn Helmut Königshaus
Herrn Helmut Königshaus
auf dem Dienstweg
vorab per Mail
vorab per Mail
vorab per FAX 030 227-38283
cc: Generalinspekteur der Bundeswehr
cc: Bundeswehrverband
cc: Verband deutscher Soldaten e. V.
cc: Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL
cc: Bundeswehrverband
cc: Verband deutscher Soldaten e. V.
cc: Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL
Sehr geehrter Herr Königshaus,
seit
Jahren arbeite ich an dem ehrgeizigen Ziel, noch den Enddienstgrad
Oberst d. R. erreichen zu können. Daher ließ ich mich u.a. mit Wirkung
zum 09.03.2011 auf einen dazu notwendigen Dienstposten im WBK IV / G3
einplanen und führte auch 2011 eine erste WÜ auf diesem Dienstposten
durch. Ein weitere, um die nächste notwendige Beurteilung zu erhalten,
habe ich mit Abstimmung des WBK IV für die Übung TERREX 2012 im
April/Mai 2012 organisiert und wurde auch dazu einberufen.
Mit
einem ungültigen, nicht gerichtsverwertbaren Schreiben (BGB § 126)
wegen fehlender Unterschrift vom 02.04.2012 wurde der
Heranziehungsbescheid aus organisatorischen Gründen aufgehoben.
In
einem sofortigen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass ein negatives
Führungszeugnis in meiner Akte zu dieser Entscheidung geführt hat. Nach
meinem Kenntnisstand hätte mir dieses eröffnet werden müssen.
Im Gespräch habe ich dann erfahren, dass ich jederzeit Akteneinsicht in KWEA Traunstein erhalten werde.
Daraufhin
legte ich trotz der Ungültigkeit des Schreibens sofort nach dem
Telefonat per FAX Widerspruch ein und beantragte offiziell
Akteneinsicht.
Mit
einem weiteren mangels Unterschrift (Die Leiterin) nicht gültigen,
nicht gerichtsverwertbaren Schreiben vom 10.04.2012, wurde dann sogar
die Beorderung in die Personalreserve rückwirkend zum 02.04.2012
aufgehoben.
Bei diesem Schreiben war noch nicht einmal ein Rechtsbehelf dabei.
Am
17.04.2012 habe ich mir dann zusammen mit einem Zeugen von der Leiterin
des KWEA Frau RDir Helga Kugler eine Unterschrift zum letzten Schreiben
geholt, um ggf. diese in die Privathaftung gemäß § 823, bzw. § 839 BGB
zu nehmen.
Danach erhielt ich einen mir jetzt vorliegenden Auszug der Akt- das Führungszeugnis nach § 31 BZRG vom 28.03.2012.
Die dort eingetragenen 3 Eintragungen sind weder rechtskräftig noch rechtswirksam.
Das
in allen 3 Fällen angegebene Amtsgericht Rosenheim ist nicht mein
Heimatgericht, sondern ein Gleichschaltungsgericht, denn nach dem DRiG
kann nur Richter werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art.
116 GG hat.
Und genau diese deutsche Staatsangehörigkeit, die wir alle haben, ist die Staatsangehörigkeit nach dem Gleichschaltungsgesetz von Adolf Hitler aus 1934 R=StAG (Kolonieangehörigkeit).
Das bedeutet, dass die Entscheidung auf Gleichschaltungsgesetze der Kolonie BRD begründet wurde.
Die
Person, die diese Entscheidung getroffen hat, ist eine ausgeschlossene
Person kraft Gesetzes wegen Grundrechteverletzung i.S.v. § 20 Abs. 1
Satz 1 und 2 VwVfG i.V.m. § 65 Abs. 2 BBG wegen Grundrechteverletzung
wider Art. 1 Abs. 3 und Art. 2 GG.
Ich
habe auch erkannt, dass meine deutsche Staatsangehörigkeit aus dem
Jahre 1934 stammt und daher nicht meine Heimatangehörigkeit ist.
Laut SHAEF-Gesetz Nr. 1 wurde die Staatsangehörigkeit aus 1934 ersatzlos gestrichen.
Daher
stand ich in der Pflicht gemäß Artikel 139 GG über Art. 146 GG meine
Entnazifizierung wegen Gleichschaltung R=StAG bei der Russischen
Botschaft in Berlin in die Wege zu leiten, was bereits durch http://GG146.de von mir erfolgt ist!
Dieser
Artikel 139 GG hat nicht nur für meine Person Bindewirkung, sondern für
alle deutschen Gerichte, Verwaltungsinstanzen und ebenfalls
militärischen Dienststellen des Bundes.
Ich beantrage/bitte daher diese Entscheidungen sofort ersatzlos aufzuheben.
Mit heimatlichen Grüßen
Alexander E. Schröpfer
Oberstleutnant der Reserve
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