Mittwoch, 18. April 2012

OTL d. R. Schröpfer an den Wehrbeauftragten - Entnazifizierung

   nachfolgendes per mail erhalten von
Alexander E. Schröpfer
Oberstleutnant der Reserve

   siehe auch otl-d-r-schropfer-ist-dabei-offentl.-Infoveranstaltung
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Alexander E. Schröpfer
Spitzsteinstraße 1
83229 Aschau

An den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Herrn Helmut Königshaus
auf dem Dienstweg
vorab per Mail
vorab per FAX 030 227-38283

cc: Generalinspekteur der Bundeswehr
cc: Bundeswehrverband
cc: Verband deutscher Soldaten e. V.
cc: Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL

Sehr geehrter Herr Königshaus,

seit Jahren arbeite ich an dem ehrgeizigen Ziel, noch den Enddienstgrad Oberst d. R. erreichen zu können. Daher ließ ich mich u.a. mit Wirkung zum 09.03.2011 auf einen dazu notwendigen Dienstposten im WBK IV / G3 einplanen und führte auch 2011 eine erste WÜ auf diesem Dienstposten durch. Ein weitere, um die nächste notwendige Beurteilung zu erhalten, habe ich mit Abstimmung des WBK IV für die Übung TERREX 2012 im April/Mai 2012 organisiert und wurde auch dazu einberufen.

Mit einem ungültigen, nicht gerichtsverwertbaren Schreiben (BGB § 126) wegen fehlender Unterschrift vom 02.04.2012 wurde der Heranziehungsbescheid aus organisatorischen Gründen aufgehoben.
In einem sofortigen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass ein negatives Führungszeugnis in meiner Akte zu dieser Entscheidung geführt hat. Nach meinem Kenntnisstand hätte mir dieses eröffnet werden müssen.
Im Gespräch habe ich dann erfahren, dass ich jederzeit Akteneinsicht in KWEA Traunstein erhalten werde.

Daraufhin legte ich trotz der Ungültigkeit des Schreibens sofort nach dem Telefonat per FAX Widerspruch ein und beantragte offiziell Akteneinsicht.
Mit einem weiteren mangels Unterschrift (Die Leiterin) nicht gültigen, nicht gerichtsverwertbaren Schreiben vom 10.04.2012, wurde dann sogar die Beorderung in die Personalreserve rückwirkend zum 02.04.2012 aufgehoben.
Bei diesem Schreiben war noch nicht einmal ein Rechtsbehelf dabei.

Am 17.04.2012 habe ich mir dann zusammen mit einem Zeugen von der Leiterin des KWEA Frau RDir Helga Kugler eine Unterschrift zum letzten Schreiben geholt, um ggf. diese in die Privathaftung gemäß § 823, bzw. § 839 BGB zu nehmen.

Danach erhielt ich einen mir jetzt vorliegenden Auszug der Akt- das Führungszeugnis nach § 31 BZRG vom 28.03.2012.
Die dort eingetragenen 3 Eintragungen sind weder rechtskräftig noch rechtswirksam.

Das in allen 3 Fällen angegebene Amtsgericht Rosenheim ist nicht mein Heimatgericht, sondern ein Gleichschaltungsgericht, denn nach dem DRiG kann nur Richter werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 GG hat.
Und genau diese deutsche Staatsangehörigkeit, die wir alle haben, ist die Staatsangehörigkeit nach dem Gleichschaltungsgesetz von Adolf Hitler aus 1934 R=StAG (Kolonieangehörigkeit).
Das bedeutet, dass die Entscheidung auf Gleichschaltungsgesetze der Kolonie BRD begründet wurde.

Die Person, die diese Entscheidung getroffen hat, ist eine ausgeschlossene Person kraft Gesetzes wegen Grundrechteverletzung i.S.v.  § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG i.V.m. § 65 Abs. 2 BBG wegen Grundrechteverletzung wider Art. 1 Abs. 3 und  Art. 2 GG.

Ich habe auch erkannt, dass meine deutsche Staatsangehörigkeit aus dem Jahre 1934 stammt und daher nicht meine Heimatangehörigkeit ist. 
Laut SHAEF-Gesetz Nr. 1 wurde die Staatsangehörigkeit aus 1934 ersatzlos gestrichen.

Daher stand ich in der Pflicht gemäß Artikel 139 GG über Art. 146 GG meine Entnazifizierung wegen Gleichschaltung  R=StAG bei der Russischen Botschaft in Berlin in die Wege zu leiten, was bereits durch http://GG146.de von mir erfolgt ist!

Dieser Artikel 139 GG hat nicht nur für meine Person Bindewirkung, sondern für alle deutschen Gerichte, Verwaltungsinstanzen und ebenfalls militärischen Dienststellen des Bundes. 

Ich beantrage/bitte daher diese Entscheidungen sofort ersatzlos aufzuheben.

Mit heimatlichen Grüßen
Alexander E. Schröpfer
Oberstleutnant der Reserve

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