Dienstag, 24. April 2012

eine mail aus Berlin zur Rechtslage in "deutsch" - nichtiger Vollstreckungsbescheid

   nachfolgend eine mail von einem Mitmenschen

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Sehr geehrter Herr Weinmann,
nach mehrmonatigen Recherchen im Internet bin ich auf Informationen gestossen, die die rechtliche Lage Deutschlands in ein anders Licht rücken.


Und somit bin ich auch auf Sie gestossen.


Warum ich Sie hier anschreibe hat folgenden Hintergrund:
Seit ungefähr 8 Jahren zahle ich eine Schuld zurück die einzig auf nicht unterschriebenen Vollstreckungsbescheiden beruht.
Drei Vollstreckungsbescheide habe ich abgezahlt und es soll noch weiter gehn.

Nach meinen Informationen gilt ein Grichtsurteil nur innerhalb eines Gerichtsgebäudes und nicht unterschriebene Vollstreckungsbescheide sind somit nichtig.
Außerdem übersteigt die gesamtsumme dieses scheinbar pauschalen Urteils weit die eingetlichen Kosten die ich verurscht habe.

Kann ich mich auf das Bereinigungsgesetz von 2007 stützen?
Denn ich möchte den Anwalt jetzt angehen und alle meine Unterlagen zurückfordern und am besten auch das Geld.

Daher meine Frage an Sie: Würden Sie mich im Falle einer Konfrontation unterstützen können? Und was würde mich das Kosten.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Schöne Grüße aus Berlin
M. xxxxx

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