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Auszug:
Reinhard
Scheuerlein, auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reichs und als
Staatsangehöriger des Deutschen Reichs wegen Fehlens einer Regierung bis
zum Wiedererstehen einer Regierung des Deutschen Reichs unter
Selbstverwaltung gemäß Völkerrecht und Anerkennung der allgemeinen
Regeln des Völkerrechts (Menschenrechtskonvention/Haager
Landkriegsordnung/SHAEF-Gesetze = alliierte Militärgesetzte gültig im
Gebiet des besetzten Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31.12.1937)
stehende natürliche Person gemäß §1 BGB, wohnhaft in DR – 8800 Ansbach
(D – 91522 Ansbach), Ernst-Körner-Ring 12, Postanschrift D – 91522
Ansbach, Hardtstr. 28, geb. 21.3.1955
Rechtlicher Hinweis : Staatsangehörige des
Deutschen Reichs unter Selbstverwaltung stehen allen Organen des
Besatzerkonstruktes Bundesrepublik Deutschland exterritorial gegenüber.
Damit ist jede Verfügungsgewalt dieser Organe ausgeschlossen und damit
rechtlos. Jede Verletzung dieses Status der Selbstverwaltung wird
juristisch verfolgt, dokumentiert, an das Zentralarchiv zur Verfolgung
von Regierungskriminalität in Leipzig weitergeleitet und zu gegebener
Zeit geahndet.
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