Samstag, 4. Februar 2012

kreuz.net zu Sylvia Stolz und Adolf Hitler - dem Holocaust

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Nationalsozialismus
Sylvia Stolz – eine deutsche Jeanne d’Arc?
Wer es vermeiden will, ein „Antisemit“ genannt zu werden, verzichtet am besten auf das Christentum. Von Sedi-Pater Rolf Hermann Lingen.
Sylvia Stolz auf der Webseite 'voelkische-reichsbewegung.org'.
Sylvia Stolz auf der Webseite ‘voelkische-reichsbewegung.org’.
(kreuz.net) Am 14. Januar ist die Münchner Rechtsanwältin Sylvia Stolz (44) im Saal des Landgerichtes Mannheim nach Verlesung eines Haftbefehls verhaftet worden.

Frau Stolz hat bekannte Revisionisten wie Ernst Zündel und Germar Rudolf verteidigt, die beide inzwischen im Gefängnis sitzen.

Jetzt ist sie selber mit dem Vorwurf der Holocaustleugnung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Zusätzlich wurden fünf Jahre Berufsverbot gegen sie verhängt.

Hitler-Bewunderer feiern Sylvia Stolz als eine deutsche Jeanne d’Arc.

Dagegen warf Andreas Grossmann von der Staatsanwaltschaft Mannheim der Rechtsanwältin vor, sie wolle wieder „ein Deutschland der brennenden Synagogen“.

Die Wahrheit liegt aber, wie so oft, ganz woanders.

Im Grunde handelt es sich bei dieser Sache um ein durch und durch antichristliches Spektakel. Dabei haben sehr viele sehr viel Schuld auf sich geladen – zunächst Sylvia Stolz und die ihr zujubelnden Rechten, aber auch die Bundesrepublik und die gegen Frau Stolz grölenden Gutmenschen.

Die schwerste Schuld mag allerdings bei den Desinteressierten liegen, die allenfalls schulterzuckend etwas von der „Verhaftung einer Holocaust-Leugnerin“ aufschnappen, bevor sie sich ihrer Tasse Kaffee und den Sportnachrichten widmen.

Ist Sylvia Stolz wirklich eine deutsche Jeanne d’Arc? An ihr ist nichts Christliches. Ganz im Gegenteil: Sie ist bekennende Hitler-Bewunderin.

Der Nationalsozialismus ist eine Religion, in der Adolf Hitler als „höherer Christus“ gefeiert wird. Hitler hat diesen Kult selber propagiert.

Entsprechende Stellen finden sich in seinem Buch „Mein Kampf“, wo er eine antichristliche „Erbsündenlehre“ verkündigt.

An die Stelle der echten Erbsündenlehre tritt die Rassenlehre, die nicht mehr die Erlösung von Schuld durch Gott, sondern die angebliche Reinheit des Blutes will.

Im Nationalsozialismus gibt es weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit eines Erlösers, sondern nur die Notwendigkeit, sich von einem Führer als reine Rasse leiten zu lassen.

Hitler mutiert in dieser Ideologie zu einem Über-Christus, für den der „alte Christus“ nur ein Vorausbild war.

Darum will der Nationalsozialismus auch nichts von einer jüdischen Genealogie Christi wissen, sondern macht ihn kurzerhand zum „Arier“. Das hat die Kirche streng verurteilt, so Kardinal Michael Faulhaber von München in seinen berühmten Adventspredigten des Jahres 1933.

In ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel beruft sich Frau Stolz auch auf Benedikt XVI.:

„Ratzinger ist – wie wir heute wissen – nicht irgendwer, sondern jetzt als Papst Benedikt XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist, einst die mächtigste, welche die Geschichte je gesehen hat. Der Gedanke, daß wir ihn als »Krypto-Nazi« für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist nicht gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von »Demokratie« als »Neusprech« (Orwellspeech) durchschaut.“

Noch wenige Tage vor ihrer Verurteilung äußerte Frau Stolz, daß sie im Gefängnis „in guter Gesellschaft sei, zusammen mit Hitler, Jesus und Sokrates“.

Laut Richter Rolf Glenz hat Frau Stolz „den millionenfachen Mord während der Zeit des Nationalsozialismus wider besseres Wissen geleugnet“ und so gegen den „Volksverhetzungsparagraphen“ verstoßen.

Diese Anschuldigung läßt sich aber nicht aufrechterhalten.

Es ist nämlich nicht der Fall, daß es eine klare Lehre gibt, was man glauben muß respektive nicht glauben darf, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden.

Auch der Paragraph im Strafgesetzbuch schweigt sich aus.

Jeder kann sich überzeugen, daß sogar die Gedenktafeln in Auschwitz abgeändert wurden – von vier Millionen Opfern auf 1,5 Millionen Opfer.

Außerdem kursiert zum Beispiel bei ‘youtube.de’ seit bereits drei Monaten eine Ausgabe der alliierten Wochenschau „Welt im Film – Urteil im Auschwitz-Prozeß (1948)“, wo von „nahezu dreihunderttausend“ Auschwitz-Opfern die Rede ist.

Die Spanne der offiziellen Auschwitz-Opferzahlen reicht von acht Millionen bis hin zu 70.000 Toten.

Wirklich sicher ist somit nur eines: Es gibt gigantisch voneinander abweichende Opferzahlen.

Als Staatsanwalt Grossmann im Zündel-Prozeß gefragt wurde, welche Opferzahl man glauben müsse, um nicht als Holocaust-Leugner bestraft zu werden, entgegnete er, er halte nichts von „gerichtlichen Wasserstandsmeldungen“.

Anderes Beispiel: Wer früher „leugnete“, daß in Dachau Menschen vergast wurden, kam in den Kerker. Heute wird offiziell zugegeben, daß es dort nie Menschenvergasungen gab.

Dabei hätte es genügt, im Buch „Christus in Dachau“ von Pater Johann Maria Lenz nachzulesen.

Eine besondere Stellung nimmt die Judenseife ein. Erst vor wenigen Monaten hat die deutsche Justiz entschieden, daß die von den Nationalsozialisten produzierte „Seife aus Judenfett“ sowohl handgreiflich faßbare Realität als auch propagandistische Fiktion sei.

Man muß sich somit nicht mehr darauf beschränken, nur jene wegen Volksverhetzung zu verurteilen, welche die Judenseife bekennen respektive leugnen.

Durch die unmißverständlichen Entscheidungen der Justiz ist nun endlich Platz für alle.

Noch ein kurzer Blick auf die Darstellung der Verurteilung von Frau Stolz in der freien Presse, zum Beispiel auf dem „Nachrichtenportal Rhein-Neckar“.

Diese publizierte am 15. Januar den Beitrag von Steffen Mack „Ein letzter Hitlergruß“. Darin schreibt Mack:

„Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz das Wort ergreift, quakt die Angeklagte dazwischen, will wieder Anträge stellen.“

Stolz redet also nicht. Sie quakt.

Dann preist Mack die „ruhige, bedächtige Art der Prozeßführung“ des Richters.

Doch in Wahrheit hat Richter Glenz nicht ruhig und bedächtig gehandelt. Vielmehr schmetterte er energisch jeden Beweisantrag von Frau Stolz ab.

Wie immer man zu Stolz und zur Holocaust-Frage steht:

Ein Verfahren, in dem der Richter der angeklagten Partei und ihrer Verteidigung immer nur den Mund verbietet und somit die Öffentlichkeit aus einem so bedeutsamen Verfahren ausschließt, wäre in einem Rechtsstaat völlig undenkbar.

Eine Betrachtung über die Verurteilung von Frau Stolz wäre unvollständig, würde man nicht die Holocaust-Religion berücksichtigen, wie es der französische Regisseur jüdischer Abstammung, Claude Lanzmann, es formuliert: „Auschwitz ist die Widerlegung Christi“.

Oder in den Worten des US-Kolumnisten Joseph Sobran:

„So if you want to avoid being called »anti-Semitic«, the safest course is to renounce Christianity.“

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