Mittwoch, 1. Februar 2012

Bitte an Dr. Dhonau / Th. Lotz: es gibt keine Steuerpflicht in der BRD

  nachfolgendes erhalten von Thomas Lotz, z. K. und zur Diskussion, insb. Bitte ich Herrn Dr. Dhonau um eine schriftl. Stellungnahme, im voraus besten Dank !

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Zitat von Thomas Lotz <lotz.thomas@gmx.de>:

>          Es gibt keine Steuerpflicht in der BRD und das Gegenteil,
> kann noch nicht einmal ein sogenannter Regierungsdirektor juristisch
> beweisen!!!!!!!!!
>
>   Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
>
>   Ein RA schreibt für seinen Mandanten an das behauptete Finanz"Amt"
> und verlangt gültige Gesetze zur Steuereintreibung. Der sog. Finanzamt
> Vorsteher KLÜNEMANN weist den RA dann darauf hin, daß er als RA Organ
> der Rechtspflege ist. Was heist das? Du dummer RA halt dein Mund und
> stell hier nicht so dumme Fragen... Wie kann er nur??? ;-)
>
>   Es geht weiter....
>
>   Anwort kam natürlich nicht von dem "Amtsvorsteher" Er gehe auf
> keine Fragen ein und es soll Verständniss dafür geben. Ich lach mich
> Tod. Aber er weist ihn gleichzeitig darauf hin, daß er die
> Schriftstücke des Anwaltes an die Rechtsanwaltskammer in Hamm
> weitergeleitet habe.
>
>   Wo geht die Reise nun hin?  Natürlich wird der Junge seine BRD
> Lizens verlieren???!!!!! So wirds gemacht .
>
>   Entweder Halt deine Fresse oder du wirst Platt gemacht.
>
>   Aber nix da.....Es wird gekämpft ;-)
>
>   Unbedingt den pdf Anhang 1 lesen
>
>   oder
>
>   Komplettes Schreiben gibt es hier :
>
>
> http://rueckschlagklappe.files.wordpress.com/2011/11/ramm-fawitten.pdf

2 Kommentare:

  1. Hallo Leute,
    ich habe den Schriftverkehr mit großem Interesse und gewissem Amüsement gelesen.
    Bereits seit einigen Monaten beschäftige ich mich mit solchen Fragen.
    Es ist natürlich traurig, dass der FA-Vorsteher sich nicht bemühte die Frage zu beantworten.
    Nach meiner Recherche ist die ZPO als Teil der Reichsjustizgesetze am 1.10.1879 in Kraft getreten oder gibt es dazu eine zweite Meinung?
    Grüße aus Mannheim

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  2. Hallo nochmal,
    ich hätte mich ja eigentlich erstrangig auf das EStG beziehen sollen. Das will ich hier nachholen.
    Das EStG ist (laut Wikipedia) am 25.10.1934 in Kraft getreten.
    EstG und ZPO sind (laut Wikipedia) Bundesgesetze.
    Falls Herr RA Ramm der Hoffnung ist es könnten einige der Gesetze inzwischen bereinigt worden sein oder anders ihre Gültigkeit verloren haben würde mich das sehr Interessieren wo das passiert ist.
    Grundsätzlich halte ich es für einen allgemeinen Konsens, dass die genannten Gesetze Anwendung finden, ich schließe aber nicht aus, dass sie evtl. nicht juristisch einwandfrei verankert sind. Wenn das der Fall ist sollte man das nachholen.
    Ich wiederhole: sehr schade, dass das FA hier keine saubere Antwort gegeben hat.
    Grüße aus Mannheim

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