Freitag, 2. November 2012

Alliierte sind sich der Verantwortung bewußt: Schadenersatz / Richter verhaften !?

      erhalten per mail von Peter Pawlak

*******************************


Von: "Gisbertant@aol.com" <Gisbertant@aol.com>
An: offener Verteiler entfernt
Gesendet: 8:21 Freitag, 2.November 2012
Betreff: Alliierte sind sich der Verantwortung bewußt: Schadenersatz

Das die Alliierten quasi gezwungen wurden das Besatzungsrecht wieder
herzustellen kann man hier nachlesen. Demzufolge sind Sie auch
Schadenersatzpflichtig, falls man richtig vorgeht... um Schadenersatz
zu verhindern brauchen DIE nur meine Strafanzeigen zu verfolgen, d. h.
die "Bediensteten Richter" festzunehmen, und schon sind SIE nicht mehr
Schadenersatzpflichtig, weil SIE gehandelt haben, wie auch immer.
http://terragermania.wordpress.com/2012/11/01/strafanzeige-schadenersatzpflicht-der-alliierten/#comment-60019
Auszug:<<<<Zitat>>>>
Mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007
Bundesgesetzblatt, Seite 2614 haben sich die Besatzungsmächte mit Art.
4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil
die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt
haben.

Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom europ. Gerichtshof für
Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat
festgestellt, dass die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (seid
1990) (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die
Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser
Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die
Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz
als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. So wurde mit dem 1.
Bundesbereinigungsgesetz v. 19.04.2006 die Gerichtsverfassung, die
Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben.

Am 23.11.2007 wurde mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz schließlich
alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist,
aufgehoben ohne den Bundestag oder eine sonstige „Behörde“ zu fragen.
Damit hat man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 -104 GG) die
gesetzliche Befugnis entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das
Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei
Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art.
34 GG durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die
Staatshaftung und damit die „öffentlich rechtlichen“ Regelungen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen