Sonntag, 25. November 2012

Georg Friedrich von Preussen zum Kaiser Friedrich den II. proklamieren !?

   nachfolgendes schrieb Welfing unter diesen Post
staatsprasident-georg-friedrich-prinz-von-preussen

Wenn man sich schon auf die Deutsche Reichsverfassung von 1871 in der Ausführung vom 28.10.1918 beruft, so erscheint es naheliegend, den Erbprinzen Georg Friedrich von Preußen, wenn man ihn schon als Staatsoberhaupt haben will, auch in leichter Abwandlung der Reichsverfassung zum Kaiser Friedrich II. von Deutschland zu proklamieren. Des weiteren ist sowohl der Beitritt des Sudetenlandes zu Deutsch-Österreich als auch die Entschließung Deutsch-Österreichs zum Beitritt zum übrigen Deutschland zu berücksichtigen. WELFING zu Staatspräsident Georg Friedrich Prinz von Preussen

4 Kommentare:

  1. Ihr MUT-IG-EN Menschen wollt doch was bewegen:

    In jeder Gemeinde in Deutschland möchten wir einen „Aufsichtsrat“ gründen in einer „Parteifrei-Bewegung“ und wollen die Wahlen neu strukturieren. Alle positiv denkenden MUT-IG-EN Menschen sollten kommen und mitmachen.

    Das Joch, das uns unsere Politiker/Parteien auferlegen, können wir nicht mehr lange tragen.
    Wir, die Menschen, werden daran zu Grunde gehen.

    Die Politiker spielen mit unserem Geld, also mit unserer Lebenszeit.

    Wir können das nur verhindern, wenn wir die Politiker/Parteien, die das verursachen, nicht mehr wählen.

    Lasst uns aufbrechen in eine neue Generation der MUT-IG-EN Menschen.

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  2. Die leichte Abwandlung der Reichsverfassung von 1871/1918 besteht
    zum einen in der Abwandlung des Titels des Reichsoberhauptes von 'Deutscher Kaiser' zu 'Kaiser von Deutschland' und
    zum anderen in der Aufhebung der Verfügung von Kaiser Wilhelm I., daß bei den Deutschen Kaisern die preußische Königszählung fortgesetzt werden solle.
    Auf Grund der Tatsache, daß das dem Deutschen Volke zwangsweise übergestülpte römische Recht immer noch amtlichen Charakter hat, erscheinen einige Klarstellungen notwendig.
    Der rein rechtliche Vorgang der Wiederherstellung des Deutschen Kaiserreiches muß auch den Erfordernissen des Deutschen Volkes vor dem Hintergrunde des Ablaufes von 94 Jahren Zeitgeschichte seit Ende des Ersten Weltkrieges genügen.
    Hierbei hat ganz klar die Einheit des Deutschen Volkes im Vordergrunde zu stehen, die als das alles entscheidende Rechtsgut der Einheit der Deutschen Bundesfürsten gegenüber eindeutig bevorrechtigt ist.
    Dadurch entfallen sämtliche Rücksichten, die die Verfassung von 1871 auf die Bundesfürsten nimmt.
    Ein Volk nennt das Land, in dem es beheimatet ist, zum Zeichen seiner eigenen Selbstherrlichkeit (Souveränität) nach sich selbst.
    Deshalb heißt das Land der Deutschen DEUTSCHLAND.
    Ein Staat ist das geordnete Schutzgefüge eines Volkes.
    Ein solcher Staat ist ein Volksstaat und somit der einzige Staat mit natürlicher Lebensberechtigung.
    Dies steht den alten Fürstenstaaten, bei denen die Fürsten die Staaten, die sie berrschten, gewissermaßen als ihr persönliches Eigentum betrachteten, diametral entgegen.
    Das Reich von 1871 ist durch das ewige Bündnis solcher Landesfürsten entstanden.
    Nun aber, nachdem das Deutsche Reich vor fast 132 Jahren bereits gegründet worden und das Deutsche Volk sich seiner eigenen, staatstragenden Rolle bewußt geworden ist, ist es nicht mehr dieser ewige Fürstenbund, sondern ist es der reine Volkswille des Deutschen Volkes, der das Reich zusammenhält.
    (Fortsetzung folgt)


    WELFING

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  3. an Bob: bist Du mit Lichtland.org einig geworden ?

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  4. (Fortsetzung)
    Diesem Volkswillen des Deutschen Volkes hat durch die Aufnahme des Landesnamens in den Staatsnamen Rechnung getragen zu werden.
    Die Person des Kaisers steht symbolisch für die untrennbare Einheit des Deutschen Volkes sowie auch für die untrennbare Einheit von Volk und Reich.
    Auch dem wird im Staatsnamen Rechnung getragen durch die Bezeichnung KAISERREICH.
    In diesem Sinne ist der Begriff 'Reich' der im Deutschen Volke übliche Begriff für 'Staat'. Dieser wiederum wird nur zum Zwecke der Abstufung bestimmter Dienste innerhalb des Reiches verwendet.
    Aus alle dem ergibt sich die Änderung des Reichsnamens von 'Deutsches Reich' zu 'KAISERREICH DEUTSCHLAND'.
    Dies wiederum zieht selbsttätig die Änderung des Amtsnamens des Reichsoberhauptes nach sich von 'Deutscher Kaiser' zu 'KAISER VON DEUTSCHLAND'.
    Vor diesem Hintergrunde werden die 'Bundesfürsten des Reiches' zu 'REICHSFÜRSTEN'.
    Ihre Rolle entspricht der der Stammesfürsten des Deutschen Königreiches, das am 14.4.919 durch die Wahl von Herzog Heinrich Ludolfing von Sachsen zum 1. Deutschen König Heinrich I. dem Vogler gegründet wurde.
    Das Nähere muß durch eine entsprechende Überarbeitung der Deutschen Reichsverfassung von 1871 in der Ausführung vom 28.10.1918 festgelegt werden.

    http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm


    WELFING

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