Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers
Festnahme eines Gerichtsvollziehers !
während eines DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher Herr L. des AG Meissen gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen.
Herr L. hat folgende Straftaten begangen:
Hausfriedensbruch; Amtsanmaßung; Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen; Fälschung beweiserheblicher Daten ; Täuschung im Rechtsverkehr ; Mittelbare Falschbeurkundung; Urkundenfälschung; Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen; Nötigung; Betrug.
Der "Gerichtsvollzieher" wurde den herbeigerufenen Bediensteten der zuständigen Polizeireviere übergeben, es wurden entsprechende Strafanzeigen/ Strafanträge gegen ihn gestellt.
Anmerkung der Volksbewegung:
Respekt! So wird unser Recht und auch unsere Pflicht nach Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes doch einmal richtig umgesetzt. Das DPHW schafft also Fakten und schwatzt nicht nur rum.
So muß es sein! Weiter so!
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