Auszug:.... Am 8. Dezember 2010 hat der Bundestag das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 gleichgeschaltet und verkündet...
meine Meinung: dazu ist der Bundestag nicht befugt, genausowenig wie die BRD-Verwaltungen Ausländer einbürgern dürfen, oder ?
zu nachfolgendem; Arne Hinkelbein wurde von der Startseite der HP entfernt, die Abänderungen werden dann evtl. morgen umgesetzt
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Am 27. November 2012 17:54 schrieb <arne@tanzschule-hinkelbein.de
Wessen Staatsbürger ist ein
Deutscher?
Im Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 hieß es
:
' 1 Deutscher
ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit
..besitzt.
Die unmittelbare
Reichsangehörigkeit galt insbesondere für Ausländer, die in einem
Schutzgebiet des Deutschen Reiches lebten oder sich dort niedergelassen
hatten. Die "Ausländer" hatten im Inland keinerlei Rechte, sondern eben
diesen Ausländerstatus. Der Inländer hingegen hatte die Rechte und er hatte
die Staatangehörigkeit der Bundes- bzw. Reichsstaaten, also die
Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes wie Hessen, Preußen, Bayern. Baden
u.s.w.. Das Recht auf Anerkennung als natürliche Person (' 1 BGB) hatte nur
eine solche Person, die die Staatsangehörigkeit seines Heimatlandes besaß.
Die "Ausländer" die die unmittelbare Reichsangehörigkeit besaßen galten
nicht als natürliche Personen im Sinne des BGB, sondern gemäß römischem Recht - als Rechtssubjekte im
Status eines Sklaven, rechtlich im Wesentlichen den Status von
Sachen.
Am 5. Februar 1934 löste Adolf
Hitler die Staatsangehörigkeiten der Heimatländer im Rahmen der
Gleichschaltung in seiner Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit
auf, in dem er verkündete:
Aufgrund des Artikels 5 des
Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S 75)
wird verordnet:
- Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
- Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)
Damit wurde unseren Großeltern
willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen.
Fortan gab es nicht mehr die
Staatsangehörigkeit "Volksstaat Hessen" oder "Freistaat Preußen" sondern nur
noch die Staatsangehörigkeit DEUTSCH oder Deutsch. (Man beachte die Groß-
und Kleinschreibung). Da aber die unmittelbare Reichsangehörigkeit eine
"Staatsangehörigkeit" für Ausländer ist, die keinerlei Rechte im Inland
haben, hat Adolf Hitler alle Menschen in Deutschland, oder genauer gesagt
alle Inländer im Deutschen Reich, mit seinem Gleichschaltungsgesetz vom 5.
Februar 1934 zu rechtlosen Ausländern und gleichzeitig zu Rechtssubjekten
(Sklaven) erklärt!!!!
Am 8. Dezember 2010 hat der
Bundestag das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit dem
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1934 gleichgeschaltet und
verkündet:
Die Bedeutung des Begriffs "Reichs-
und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle
der "Reichsangehörigkeit" ist gem. ' 1 V v. 5.02.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1
GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die
"Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den
Bundesstaaten seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern ist
durch ' 1 V.v. 5.2.1934 beseitigt worden.
' 1 Deutscher im
Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt.
Hier hat sich ein ungeheuerlicher
Vorgang vollzogen, der nach der derzeit geltenden Rechtsordnung unmöglich
ist und als Landesverrat anzusehen ist.
Die "deutsche Staatsangehörigkeit"
ergibt sich von nun an nach dem Gesetz von Adolf Hitler. Bis zum 8.12.2010
galt noch die Regelung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913
(RuStaG) in dem es hieß:
' 1 Deutscher ist, wer die ...
unmittelbare Reichsangehörigkeit ..besitzt.
Auch die unmittelbare
Reichsangehörigkeit war nicht erstrebenswert, denn sie bewirkte ja die
Rechtlosstellung des Menschen. Doch nun als "deutscher Staatsangehriger" im
Sinne des ' 1 V v. 5.02.1934 ist man nun auch ein
Nazi-Deutscher!
Damit wurde
unmiverständlich der Weg hinein ins NATIONALSOZIALISTISCHE
GESETZESRASTER beschritten. Durch das geänderten
Staatsbürgerschaftsgesetz vom 8. Dezember 2010 hat der
Bundesgesetzgeber diesen fundamentalen Rechtsbereich nunmehr auf die Basis
eines Gesetzes aus der Zeit des Nationalsozialismus gestellt. Die deutsche
Staatsbürgerschaft wird nunmehr nicht wie bisher auf das entsprechende
Gesetz aus dem Jahr 1913 zurückgefhrt, sondern auf den Sockel eines von den
Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetzes vom 5. Februar 1934 gesetzt.
Damit werden Bürger, die dies nicht ausdrcklich von sich weisen,
automatisch einem NS-Gesetz unterworfen. Damit der skandalöse Schwenk
keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und
ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu
finden.
Das läßt vermuten, daß jeder
Verwaltungsbeamte/ Angestellte/ Richter /Staatsanwalt gemäß den
Gleichschaltungsgesetzen über die Deutsche Staatsangehörigkeit
Verordnung vom 05. II. 1934 die
Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" (Deutsche Staatsangehörigkeit) i.V.m. "Neues
Staatsrecht" vom 05.02. 1934 von Adolf Hitler
besitzt.
Die Alliierten haben mit dem
1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 und 2
Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945 und
2. Tribunal Gènèral de la Zone
Francaise D'Occupation Rastatt 06.01.1947 mit Bindewirkung für alle
Besatzungszonen
sowie innerdeutsche
Gerichte und Verwaltungsinstanzen sämtliche Gesetze der
verfassungswidrigen und damit nicht legitimierten nationalsozialistischen
Regierung von Adolf Hitler aus der Zeit 1934 bis 1945 für ungültig bzw. für
aufgehoben und ungültig erklrt, auch das
Staatsangehörigkeitsgesetz.
Im SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. III (4) heißt es: Die
Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen
Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist
verboten.
Und weiter geht es mit
Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art. III.
"Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet
oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung
aus."
Im 2. BMJBBG am 27.11.2007 wurde gemäß ' 2
des Art. 4 das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt
womit der rechtliche Zustand von 1945 wieder hergestellt
wurde. Dort heißt es:
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen
begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt
und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des
Überleitungsvertrages [vom 26. Mai 1952] fort.
Gemäß Art. 139 GG
sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte
einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes auf Dauer gehindert, diese
Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.
Nach Art. 116 GG gelten die
Nachkömmlinge unserer Großeltern (also der Unterzeichner) als nicht
ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland
genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck
gebracht haben. Der Nachkömmling ist auf Antrag wieder
einzubürgern!
Mit Y-lichen
Grüßen
Arne Hinkelbein
Genosse Hinkelbein sollte in der Tat beim Besatzungsregime Klage gegen die BRD einreichen!
AntwortenLöschenWir wollen mal sehen, wie er am Ende des Verfahrens aussieht!
Die Schwierigkeiten beginnen ja schon bei dem Verfahren selbst, denn nach den Feindstaatenklauseln der UNO steht ihm überhaupt gar kein ordentliches Gerichtsverfahren zu!
Die Balken, die man ihm zwischen die Hühnerbeine werfen wird, werden nicht von kleinen Bäumen sein und ihn gehörig ins Stolpern bringen!
Dahinter werden seine Probleme mit der Staatsangehörigkeit verblassen!
Inhaltlich ist fest zu halten, daß dem Führer die Rechtswidrigkeit der Weimarer Reichsverfassung NICHT bekannt war.
Vielmehr mußte er davon ausgehen, daß nach dem Aufkündigen des Diktates von Versailles der entsprechende Artikel gegenstandslos und Stolpersteine dieser Art beseitigt seien, erst recht nach den Anschlüssen Österreichs und des Sudetenlandes sowie Danzigs und des Memelgebietes, schließlich 1943 Süd-Tirols.
Der Führer hat mit diesem Gesetz mit Sicherheit nicht auf das Gesetz von 1913 zurückgegriffen, sondern im Zuge der Beseitigung der Sonderrollen der Bundesländer als Erben der Bundesfürsten von 1871 die Staatsbürgerschaften der Reichsländer durch die reichseinheitliche Reichsbürgerschaft ersetzt.
Darüber hinaus verneine ich grundsätzlich, daß Reichsbürger in den Schutzgebieten, die NICHT die Anghörigkeit eines Reichslandes hatten, "Sklavenstatus" gehabt haben sollen.
Daß die Ureinwohner der Schutzgebiete durch das Gesetz bevormundet waren und in diesem Sinne Objekte, ist nicht von der Hand zu weisen.
Dadurch war ihr Status jedoch vergleichbar dem von Kindern, in keiner Weise jedoch von Sklaven.
WELFING
Staatenlos – Der geheime Staatsstreich vom 08.12.2010 versetzt die BRD – Organe in Schweigen
AntwortenLöschenDer geheime Staatsstreich vom 08.12.2010
versetzt die BRD – Organe in Schweigen
Im Widerstand gegen Grundrechtverletzungen bedeutet heute Widerstand gegen die Fortführung des Faschismus.
Heimatangehörige aus Deutschland setzen den Verfassungsauftrag laut Artikel 146 aus dem Bonner Militär Grund Gesetz freiwillig um.
Graf Lehndorff und Graf Stauffenberg riskierten ihr Leben gegen das NaZi – Regime und scheiterten am 20. Juli 1944 an der Befreiung Deutschlands vom Faschismus. Sie wurden für den Widerstand hingerichtet. Der militärische Putsch gegen Hitler und das NaZi- System ist heute noch nicht in der breiten Bevölkerung verstanden worden.
Nach dem Waffenstillstand wurde 1949 die geistige Besetzung angewendet. Durch Falschinformationen und Anwendung von NaZi – Gesetzen hat sich dieser Zustand in den Köpfen der Menschen bis heute normalisiert. NaZi – Gesetze und die deutsche Zwangs- Staatsangehörigkeit von 1934 sind durch geistige Occupation im Verborgenen geblieben.
Die Bundesbürger glauben durch Glaubhaftmachung “DEUTSCH” an die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934.
Der Staatsstreich: Am 08.12.2010 wurde die Reichsangehörigkeit ( unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ) beseitigt.
Aus diesem Grund wurde jeder Bundesbürger in der BRD STAATENLOS!
Die BRD vollzog diesen geheimen Staatsstreich und hält die beseitigte deutsche Staatsangehörigkeit 1934 durch täuschen künstlich am Leben.
Wenn die BRD in der Europäischen Union (EU) vollständig aufgegangen ist, hat der geheime Staatsstreich funktioniert.
80 Millionen Menschen werden in der BRD vom Faschismus getäuscht und danach vom EU- Faschismus durch den Euro existenziell vernichtet. Das ist Völkermord – ausgeführt durch Faschisten.
Der Gouverneurs – Rat wartete in der EU- Kolonie auf das BRD – ESM-Ermächtigungsgesetz, das vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 12. September 2012 positiv beurteilt wurde.
1. Senat Grundrechte (z.B. für Grundrechteverletzungen)
2. Senat Staatsangelegenheiten (z.B. für Staatenlosigkeit)
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ist durch die Staatenlosigkeit arbeitslos und macht viele Menschen sprachlos.
Der Höhepunkt der Integration in der BRD ist, wenn ein Ausländer seine kostbare Heimatangehörigkeit aufgibt und dafür die STAATENLOSIGKEIT erhält.
Wenn in der breiten Bevölkerung dieser Zustand bekannt wird, müssen die Alliierten wieder in der Öffentlichkeit für Ruhe und Ordnung sorgen.
Mit Staatenlosigkeit ist in der Spaßgesellschaft und Betreuungsrepublik nicht zu spaßen!
Die Staatenlosigkeit ist das Kernproblem der Bundesrepublik Deutschland und für ihre Heimatlosen der Weg in die Freiheit.
Das deutsche Problem geht alle Völker/ Menschen der Welt an, die von der Neuen Welt Ordnung durch den NICHT beendeten Welt – Krieg in Ihrer Existenz bedroht sind.
(“Zukunft ohne Menschen”)
Veröffentlicht unter Staatenlos
http://staatenlos.eu/Deutschland/BRD/2012/10/18/der-geheime-staatsstreich-vom-08-12-2010-versetzt-die-brd-organe-in-schweigen/
ich bin der Meinung wie die Polizisten auf dem Vortrag: wir sollten uns unter dem kleinsten gemeinsamen Nenner zusammenschliessen, das sagte ja auch Sommers Sonntag "Personalausweis abgeben" http://hintergruende2012.blogspot.de/2012/11/schutzbrief-evolutionsausweis-uber.html
AntwortenLöschenDa die BRD kein Staat ist, sondern lediglich ein Verwaltungsapparat, hat KEINE ihrer Maßnahmen irgend eine rechtliche Auswirkung.
AntwortenLöschenDa aber der Apparat gemäß den Machthabern an seiner Spitze reagiert, kann das Volk durch die Maßnahmen des Apparates überfahren und versklavt werden, und es hält das alles obendrein noch für staatsrechtlich rechtmäßig.
Das wird sich erst dann ändern, wenn der Apparat sein eigenes Sicherheitspersonal und dessen Familien nicht mehr deutlich besser versorgen kann als die zu versklavenden Massen.
"Dann gnade euch Gott!"
WELFING
deswegen solltest Du den Polizisten nicht wiedersprechen, sondern mitmachen und das Volk aufklären über das was Du selbst geschrieben hast, Auszug:
AntwortenLöschenDa die BRD kein Staat ist, sondern lediglich ein Verwaltungsapparat, hat KEINE ihrer Maßnahmen irgend eine rechtliche Auswirkung. ....