an RA Putzhammer, bezügl. Deines Hinweises, ich soll meine Steuererklärung abgeben, so möchte ich nochmal daraufhinweisen, dass ich diese bereits vor längerer Zeit abgegeben habe, daraufhin wurde die Pfändung aufgehoben - mit Unterschrift -, siehe hier
auch möchte ich Dich an Deine eigenen Worte erinnern, siehe hier
diesbezügl. habe ich auch gerade mit Freiherr Klaus Dieter von Heerda gesprochen, Er meinte auch, wie der Mitarbeiter des Finanzamtes: alles muss seine Richtigkeit haben
hier zur Erinnerung nochmal der Vordruck "Musterprozess"
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