Dienstag, 26. Juni 2012

Neuer Oberkommandierender der Militärpolizei

   nachfolgendes erhalten von Manfred Hewig

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Betreff: Neuer Oberkommandierender der Militärpolizei
Datum: Mon, 18 Jun 2012 03:53:13 -0400 (EDT)
Von: Gisbertant@aol.com
An: gisbertant@aol.com


Zu allen Problemen und zwängen kommt jetzt noch hinzu das seid ein paar Monaten
der russische Botschafter in Berlin der neue Befehlshaber der Militärverwaltung der Alliierten ist. Die wechseln sich ab. Genaue Infos hat mir ein Mitkämpfer gegeben wie wir vorzugehen haben.
1. Man kann sich nur auf die SHAEF Gesetze berufen. Alles andere ist nicht von Interesse und nicht zweckdienlich.
2. Genau das Gesetz einfügen gegen welches die Behörden verstoßen haben.
3. Es reicht in allen Fällen die BKO 47 /50 mit den Punkten 1 bis 7.
Alle Behörden haben bei Zwangsmaßnahmen immer gegen folgende Anordnung verstoßen
1.)       Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im $ 1 angeführt ist.


1.)       Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

4) Immer per FAX versenden
5) nach einem Tag oder zwei, nochmals das gleiche Dokument als FAX versenden
6) So kurz wie möglich schreiben, leider immer aber den Namen des Richters mit Geburtstag angeben. Es gibt ein Buch im Handel, wo die Richter alle aufgeführt sind. Kostet 89€. Ich versuche da ran zu kommen. Vielleicht  hat aber jemand die Möglichkeit hier zu helfen. Wir brauchen das Geburtsdatum des Richters zu eindeutigen Identifizierung.
7) Macht euch ein eigenes Aktenzeichen auf das sich die Militärverwaltung beruft, wenn Sie jemanden Verhaften.
Wenn alles so gemacht wird, sollten das schon zu einer Verhaftung führen.

Hier habe ich jetzt eine Strafanzeige die Ihr nur abändern müßt.
Mit allen Daten der Botschaft


Gisbert Ant    Volkhovener Weg 182  50 767 Köln
Personenausweis 6601020825 5808186-2203285   FAX:  0221-9793427
e-mail:gisbertant@aol.com  Tel: 0221-9793429
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich


Botschaft der Russischen Föderation

Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030 / 229 93 97
An den

bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze

Herr Vladimir M. GRININ
Kopie: e-mail Adressaten und Exilregierung des Deutschen Reiches, Frau Tietsch DTietsch@aol.com,
Amtsgericht Coburg, Herr Bauer FAX: 09561-8781900


Person welche strafbar handelte:
  Bauer, Wolfram geboren am 15.11.1950, AG Coburg
Hausch, Eberhard geboren am 18.12.1962, AG Reutlingen

Betr.:  Mein Aktenzeichen Bauer-RT-AD 113



Sehr geehrter Herr  Vladimir M. GRININ ,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen  einen Richter am Amtsgericht Coburg, Herren Bauer, welcher vielfach gegen die SHAEF Gesetze verstoßen hat und noch vor ein paar Tagen zusammen mit Herrn Hausch ein KFZ mit dem Kennzeichen RT-AD 113 beschlagnahmt hat, sowie eine Durchsuchung veranlasst hat, im Hause D. Deppert.
Herr Bauer wurde mehrfach von uns über die SHAEF Gesetze belehrt.
Herr Bauer steht,  gemäß seiner eigenen Ausführung, weit über den Gesetzen welche Sie betreffen oder die SHAEF Gesetze und macht was er will.

  
Desgleichen, wie in der Ausführung in der Anlage des Herrn Dieter Deppert aufgeführt, sind auch angebliche Polizisten an der Plünderung beteiligt gewesen. 
Es wurden von den o. a. Herren mehrfach gegen folgende SHAEF Gesetze vorsätzlich verstoßen.
 Kontrollratgesetz BK/O (47) 50

1.)       Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

Folgende Polizisten wurden aktive bei der Beschlagnahmung und haben gegen folgendes SHAEF Gesetz verstoßen, auf Anordnung des Herr Hausch. Separate Anzeige gegen Herrn Hausch liegt Ihnen schon vor.

2.)      Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im $ 1 angeführt ist.


Es sind der Kriminalhauptkommissar Dengler und Polizeiobermeister Thür, beide bei der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei Reutlingen, Kaiserstrasse 99, D-72764 Reutlingen.


Mit freundlichen Grüssen
Gisbert Ant

Anlage: Sachverhalt und Dokumente des Herrn Deppert, des Richter Hausch und des Richter Bauer

Sehr geehrter Herr Botschafter,
ich wende mich heute an Sie, weil ich keinen anderen Weg mehr sehe, mich gegen die Willkuer der sog. BRD-Richter, -Beamten und -Angestellten zu wehren.

Deshalb erstatte ich hiermit Strafanzeige, und mein Sohn Axel ist Nebenklaeger, gegen Kriminalhauptkommissar Dengler und Polizeiobermeister Thür, beide bei der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei Reutlingen, Kaiserstrasse 99, D-72764 Reutlingen.

Es geht um Aktenzeichen 7 Ds 28  Js 7624/12 und zwar wird meinem Sohn „Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen“, was nicht stimmt.

Die Verhandlung war auf den 16.5.2012 um 12.00 Uhr festgesetzt. Am Vorabend, also den 15.5. abends um ca. 18.30 sind die beiden o. g. Polizisten in mein Grundstueck ohne Erlaubnis eingedrungen, ohne Durchsuchungsbeschluss.
Ich war gerade im Wohnzimmer mit staubsaugen beschaeftigt, als ich an der Terrassentuer zwei Personen wahrgenommen habe. Wie sich herausstellte waren es die o.g. Polizisten.
Ich habe die Terrassentuer einen Spalt geoeffnet und gefragt, was sie wollen. KHK Dengler hat mir zuerst kurz seinen Dienstausweis und dann einen nicht unterschriebenen Vorfuehrungsbefehl fuer meinen Sohn Axel mit Stempel in Druckschrift „Hausch, Richter am Amtsgericht“ gezeigt.
Als ich sagte, dass mein Sohn nicht da ist (er war im Ausland im Urlaub) und auf die Frage „Wo er denn im Urlaub sei“ keine Auskunft erteilt habe, hat der KHK Dengler mit dem Fuss die Terrassentuer aufgetreten und sich gewaltsam Zutritt verschafft mit den Worten „Sie tun dumm rum, also tun wir auch dumm rum.“






Ich habe die beiden wiederholt aufgefordert mein Haus zu verlassen, was sie aber nicht getan haben, sondern sie haben das ganze Haus durchsucht und sind dann erst ohne Erfolg abgezogen (KHK Dengler bemerkte dann noch zu mir: „Wir haben schon mehr Leute wie Sie mitgenommen und als diese dann mit Handschellen im Auto sassen, sind sie ganz klein geworden (Daumen und Zeigefinger ein wenig geoeffnet)“.
Deshalb erstatte ich Strafanzeige wegen Noetigung und Hausfriedensbruch.

Ich war in derselben Sache als Zeuge gegen meinen Sohn geladen und bin natuerlich nicht hingegangen, da die Vorladung auch wieder nicht unterschrieben und deshalb nichtig war.
Nun habe ich daraufhin einen Beschluss erhalten, der, wie Sie sehen koennen, wieder nicht von
Herrn Hausch, Richter am Amtsgericht Reutlingen, Gartenstrasse 40, 72764 Reutlingen, unterschrieben und damit nichtig ist (§126BGB).
Angeblich hat eine Urkundsbeamtin Frau Kammerer (wobei die Unterschrift mit dem Namen nichts gemeinsam hat) unterschrieben.
Wieder Erpressung und Noetigung, entweder 150,--Euro bezahlen oder 3 Tage Erzwingungshaft.
Heute nun, am 5.6.2012 hat mir ein Polizist, Lothar Sautter vom Polizeiposten Reutlingen-West,
Muehlstr.2 in 72770 Reutlingen, in Begleitung von 3 weiteren (2 davon in zivil, einer davon war POM Thuer!) Polizisten, die sich nicht ausgewiesen haben (Herr Sautter hat mir eine Visitenkarte gegeben) einen erneuten Beschluss von Richter Hausch uebergeben in dem er die Beschlagnahme des auf mich zugelassenen Fahrzeugs RT-AD 113 anordnet. Das wurde inzwischen auch gemacht. Das Auto wurde beschlagnahmt von dem Herrn Hausch und seinen Polizisten..

Somit erstatten wir, ich und auch mein Sohn, gegen den Richter Hausch und die Urkundsbeamtin Frau Kammerer Strafanzeige wegen Nichtbeachtung der SHAEF-Gesetze, wegen den o.a. Punkten.

Wir bitten Sie alle um schnellstmoegliches Handeln und Arrestierung dieser Rechtsbrecher.

Fam. Dieter Deppert
Fam. Gisbert Ant

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