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Betreff: | Neuer Oberkommandierender der Militärpolizei |
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Datum: | Mon, 18 Jun 2012 03:53:13 -0400 (EDT) |
Von: | Gisbertant@aol.com |
An: | gisbertant@aol.com |
Zu allen Problemen und zwängen kommt jetzt noch hinzu das
seid ein paar Monaten
der russische Botschafter in Berlin der neue Befehlshaber
der Militärverwaltung der Alliierten ist. Die wechseln sich
ab. Genaue Infos hat mir ein Mitkämpfer gegeben wie wir
vorzugehen haben.
1. Man kann sich nur auf die SHAEF Gesetze berufen. Alles
andere ist nicht von Interesse und nicht zweckdienlich.
2. Genau das Gesetz einfügen gegen welches die Behörden
verstoßen haben.
3. Es reicht in allen Fällen die BKO 47 /50 mit den Punkten
1 bis 7.
Alle Behörden haben bei Zwangsmaßnahmen immer gegen
folgende Anordnung verstoßen
1.) Ohne
vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der
Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich
befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher
natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden,
um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder
Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der
Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum
angeht, wie im $ 1 angeführt ist.
1.) Ohne
vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der
Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum
sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben
in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr.
52 der amerikanischen, britischen und französischen
Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des
sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle
unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum
bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden
eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum
treffen.
4) Immer per
FAX versenden
5) nach einem
Tag oder zwei, nochmals das gleiche Dokument als FAX
versenden
6) So kurz wie
möglich schreiben, leider immer aber den Namen des
Richters mit Geburtstag angeben. Es gibt ein Buch im
Handel, wo die Richter alle aufgeführt sind. Kostet 89€.
Ich versuche da ran zu kommen. Vielleicht hat aber
jemand die Möglichkeit hier zu helfen. Wir brauchen das
Geburtsdatum des Richters zu eindeutigen
Identifizierung.
7) Macht euch
ein eigenes Aktenzeichen auf das sich die
Militärverwaltung beruft, wenn Sie jemanden Verhaften.
Wenn alles so
gemacht wird, sollten das schon zu einer Verhaftung
führen.
Hier habe ich
jetzt eine Strafanzeige die Ihr nur abändern müßt.
Mit allen Daten
der Botschaft
Gisbert
Ant Volkhovener
Weg 182 50
767 Köln
Personenausweis
6601020825 5808186-2203285 FAX:
0221-9793427
e-mail:gisbertant@aol.com Tel:
0221-9793429
Staatsangehörigkeit
Deutsches Reich
Botschaft der Russischen Föderation
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
10117 Berlin
Fax: 030 / 229 93 97
An den
bevollmächtigten Botschafter der Russischen Föderation und Verantwortlicher der Militärverwaltung für die SHAEF Kontrollratsgesetze
Herr Vladimir
M. GRININ
Kopie:
e-mail Adressaten und Exilregierung des Deutschen
Reiches, Frau Tietsch DTietsch@aol.com,
Amtsgericht Coburg, Herr
Bauer FAX: 09561-8781900
E-Mail: Poststelle@sta-co.bayern.de
Person welche strafbar
handelte:
Bauer,
Wolfram geboren am 15.11.1950, AG Coburg
Hausch,
Eberhard geboren am 18.12.1962, AG Reutlingen
Betr.: Mein Aktenzeichen
Bauer-RT-AD 113
Sehr geehrter Herr Vladimir M.
GRININ ,
hiermit stelle ich
Strafanzeige gegen einen
Richter am Amtsgericht Coburg, Herren Bauer, welcher
vielfach gegen die SHAEF Gesetze verstoßen hat und
noch vor ein paar Tagen zusammen mit Herrn Hausch ein
KFZ mit dem Kennzeichen RT-AD
113 beschlagnahmt
hat, sowie eine Durchsuchung veranlasst hat, im Hause
D. Deppert.
Herr Bauer
wurde mehrfach von uns über die SHAEF Gesetze belehrt.
Herr Bauer
steht, gemäß
seiner eigenen Ausführung, weit über den Gesetzen
welche Sie betreffen oder die SHAEF Gesetze und macht
was er will.
Desgleichen,
wie in der Ausführung in der Anlage des Herrn Dieter
Deppert aufgeführt, sind auch angebliche Polizisten an
der Plünderung beteiligt gewesen.
Es wurden von
den o. a. Herren mehrfach gegen folgende SHAEF Gesetze
vorsätzlich verstoßen.
Kontrollratgesetz
BK/O (47) 50
1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte
Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in
welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht
die Zuständigkeit
beanspruchen oder ausüben in Fällen,
welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der
amerikanischen, britischen und französischen
Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des
sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle
unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum
bzw. das Kraft Anordnung einer der
Besetzungsbehörden eingezogene oder der
Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
Folgende
Polizisten wurden aktive bei der Beschlagnahmung und
haben gegen folgendes SHAEF Gesetz verstoßen, auf
Anordnung des Herr Hausch. Separate Anzeige gegen
Herrn Hausch liegt Ihnen schon vor.
2.) Ohne vorherige schriftlich erteilte
Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in
welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens
irgendwelcher natürlicher oder Juristischer
Personen unternommen werden, um eine
Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder
Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die
der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes
Eigentum angeht, wie im $ 1 angeführt ist.
Es sind der
Kriminalhauptkommissar Dengler und Polizeiobermeister
Thür, beide bei der Fahndungsabteilung der
Kriminalpolizei Reutlingen, Kaiserstrasse 99, D-72764
Reutlingen.
Mit
freundlichen Grüssen
Gisbert Ant
Anlage:
Sachverhalt und Dokumente des Herrn Deppert, des
Richter Hausch und des Richter Bauer
Sehr geehrter Herr Botschafter,
ich wende mich heute an Sie, weil ich keinen anderen Weg mehr sehe, mich gegen die Willkuer der sog. BRD-Richter, -Beamten und -Angestellten zu wehren.
Deshalb erstatte ich hiermit Strafanzeige, und mein Sohn Axel ist Nebenklaeger, gegen Kriminalhauptkommissar Dengler und Polizeiobermeister Thür, beide bei der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei Reutlingen, Kaiserstrasse 99, D-72764 Reutlingen.
Es geht um Aktenzeichen 7 Ds 28 Js 7624/12 und zwar wird meinem Sohn „Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen“, was nicht stimmt.
Die Verhandlung war auf den 16.5.2012 um 12.00 Uhr festgesetzt. Am Vorabend, also den 15.5. abends um ca. 18.30 sind die beiden o. g. Polizisten in mein Grundstueck ohne Erlaubnis eingedrungen, ohne Durchsuchungsbeschluss.
Ich war gerade im Wohnzimmer mit staubsaugen beschaeftigt, als ich an der Terrassentuer zwei Personen wahrgenommen habe. Wie sich herausstellte waren es die o.g. Polizisten.
Ich habe die Terrassentuer einen Spalt geoeffnet und gefragt, was sie wollen. KHK Dengler hat mir zuerst kurz seinen Dienstausweis und dann einen nicht unterschriebenen Vorfuehrungsbefehl fuer meinen Sohn Axel mit Stempel in Druckschrift „Hausch, Richter am Amtsgericht“ gezeigt.
Als ich sagte, dass mein Sohn nicht da ist (er war im Ausland im Urlaub) und auf die Frage „Wo er denn im Urlaub sei“ keine Auskunft erteilt habe, hat der KHK Dengler mit dem Fuss die Terrassentuer aufgetreten und sich gewaltsam Zutritt verschafft mit den Worten „Sie tun dumm rum, also tun wir auch dumm rum.“
Ich habe die beiden wiederholt aufgefordert mein Haus zu verlassen, was sie aber nicht getan haben, sondern sie haben das ganze Haus durchsucht und sind dann erst ohne Erfolg abgezogen (KHK Dengler bemerkte dann noch zu mir: „Wir haben schon mehr Leute wie Sie mitgenommen und als diese dann mit Handschellen im Auto sassen, sind sie ganz klein geworden (Daumen und Zeigefinger ein wenig geoeffnet)“.
Deshalb erstatte ich Strafanzeige wegen Noetigung und Hausfriedensbruch.
Ich war in derselben Sache als Zeuge gegen meinen Sohn geladen und bin natuerlich nicht hingegangen, da die Vorladung auch wieder nicht unterschrieben und deshalb nichtig war.
Nun habe ich daraufhin einen Beschluss erhalten, der, wie Sie sehen koennen, wieder nicht von
Herrn Hausch, Richter am Amtsgericht Reutlingen, Gartenstrasse 40, 72764 Reutlingen, unterschrieben und damit nichtig ist (§126BGB).
Angeblich hat eine Urkundsbeamtin Frau Kammerer (wobei die Unterschrift mit dem Namen nichts gemeinsam hat) unterschrieben.
Wieder Erpressung und Noetigung, entweder 150,--Euro bezahlen oder 3 Tage Erzwingungshaft.
Heute nun, am 5.6.2012 hat mir ein Polizist, Lothar Sautter vom Polizeiposten Reutlingen-West,
Muehlstr.2 in 72770 Reutlingen, in Begleitung von 3 weiteren (2 davon in zivil, einer davon war POM Thuer!) Polizisten, die sich nicht ausgewiesen haben (Herr Sautter hat mir eine Visitenkarte gegeben) einen erneuten Beschluss von Richter Hausch uebergeben in dem er die Beschlagnahme des auf mich zugelassenen Fahrzeugs RT-AD 113 anordnet. Das wurde inzwischen auch gemacht. Das Auto wurde beschlagnahmt von dem Herrn Hausch und seinen Polizisten..
Somit erstatten wir, ich und auch mein Sohn, gegen den Richter Hausch und die Urkundsbeamtin Frau Kammerer Strafanzeige wegen Nichtbeachtung der SHAEF-Gesetze, wegen den o.a. Punkten.
Wir bitten Sie alle um schnellstmoegliches Handeln und Arrestierung dieser Rechtsbrecher.
ich wende mich heute an Sie, weil ich keinen anderen Weg mehr sehe, mich gegen die Willkuer der sog. BRD-Richter, -Beamten und -Angestellten zu wehren.
Deshalb erstatte ich hiermit Strafanzeige, und mein Sohn Axel ist Nebenklaeger, gegen Kriminalhauptkommissar Dengler und Polizeiobermeister Thür, beide bei der Fahndungsabteilung der Kriminalpolizei Reutlingen, Kaiserstrasse 99, D-72764 Reutlingen.
Es geht um Aktenzeichen 7 Ds 28 Js 7624/12 und zwar wird meinem Sohn „Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen“, was nicht stimmt.
Die Verhandlung war auf den 16.5.2012 um 12.00 Uhr festgesetzt. Am Vorabend, also den 15.5. abends um ca. 18.30 sind die beiden o. g. Polizisten in mein Grundstueck ohne Erlaubnis eingedrungen, ohne Durchsuchungsbeschluss.
Ich war gerade im Wohnzimmer mit staubsaugen beschaeftigt, als ich an der Terrassentuer zwei Personen wahrgenommen habe. Wie sich herausstellte waren es die o.g. Polizisten.
Ich habe die Terrassentuer einen Spalt geoeffnet und gefragt, was sie wollen. KHK Dengler hat mir zuerst kurz seinen Dienstausweis und dann einen nicht unterschriebenen Vorfuehrungsbefehl fuer meinen Sohn Axel mit Stempel in Druckschrift „Hausch, Richter am Amtsgericht“ gezeigt.
Als ich sagte, dass mein Sohn nicht da ist (er war im Ausland im Urlaub) und auf die Frage „Wo er denn im Urlaub sei“ keine Auskunft erteilt habe, hat der KHK Dengler mit dem Fuss die Terrassentuer aufgetreten und sich gewaltsam Zutritt verschafft mit den Worten „Sie tun dumm rum, also tun wir auch dumm rum.“
Ich habe die beiden wiederholt aufgefordert mein Haus zu verlassen, was sie aber nicht getan haben, sondern sie haben das ganze Haus durchsucht und sind dann erst ohne Erfolg abgezogen (KHK Dengler bemerkte dann noch zu mir: „Wir haben schon mehr Leute wie Sie mitgenommen und als diese dann mit Handschellen im Auto sassen, sind sie ganz klein geworden (Daumen und Zeigefinger ein wenig geoeffnet)“.
Deshalb erstatte ich Strafanzeige wegen Noetigung und Hausfriedensbruch.
Ich war in derselben Sache als Zeuge gegen meinen Sohn geladen und bin natuerlich nicht hingegangen, da die Vorladung auch wieder nicht unterschrieben und deshalb nichtig war.
Nun habe ich daraufhin einen Beschluss erhalten, der, wie Sie sehen koennen, wieder nicht von
Herrn Hausch, Richter am Amtsgericht Reutlingen, Gartenstrasse 40, 72764 Reutlingen, unterschrieben und damit nichtig ist (§126BGB).
Angeblich hat eine Urkundsbeamtin Frau Kammerer (wobei die Unterschrift mit dem Namen nichts gemeinsam hat) unterschrieben.
Wieder Erpressung und Noetigung, entweder 150,--Euro bezahlen oder 3 Tage Erzwingungshaft.
Heute nun, am 5.6.2012 hat mir ein Polizist, Lothar Sautter vom Polizeiposten Reutlingen-West,
Muehlstr.2 in 72770 Reutlingen, in Begleitung von 3 weiteren (2 davon in zivil, einer davon war POM Thuer!) Polizisten, die sich nicht ausgewiesen haben (Herr Sautter hat mir eine Visitenkarte gegeben) einen erneuten Beschluss von Richter Hausch uebergeben in dem er die Beschlagnahme des auf mich zugelassenen Fahrzeugs RT-AD 113 anordnet. Das wurde inzwischen auch gemacht. Das Auto wurde beschlagnahmt von dem Herrn Hausch und seinen Polizisten..
Somit erstatten wir, ich und auch mein Sohn, gegen den Richter Hausch und die Urkundsbeamtin Frau Kammerer Strafanzeige wegen Nichtbeachtung der SHAEF-Gesetze, wegen den o.a. Punkten.
Wir bitten Sie alle um schnellstmoegliches Handeln und Arrestierung dieser Rechtsbrecher.
Fam. Dieter Deppert
Fam. Gisbert Ant
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