Samstag, 2. Juni 2012

Conny P. - Frau Haverbeck: Freilassung oder zumindest umfassende Hafterleichterung für den 75-jährigen politischen Gefangenen

   erhalten von Conny Pohl

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Hier ein Artikel zum Thema:

Würdelos und peinlich
An den Ministerpräsidenten
des Landes Brandenburg
Herrn Matthias Platzeck
14467 Potsdamm
12.12.2011
Betr.: Freilassung oder zumindest umfassende Hafterleichterung für den 75-jährigen politischen Gefangenen
Horst Mahler.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Ein umfassend gebildeter Jurist und Systemkritiker wird in der Bundesrepublik Deutschland zu 10,5 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er dieses System kritisiert,
weil er auf die Widersprüche zwischen den Grundrechten und deren Auslegung durch die Justiz hinweist,
weil er aufgrund umfassender Ursachenforschung politisch unkorrekte Aussagen macht.
In China – einer Diktatur – wurde von Seiten des Westens auf die Inhaftierung eines Systemkritikers für 10 Jahre mit
Empörung reagiert. Der Systemkritiker erhielt sogar den Friedensnobelpreis für sein aufrechtes Durchhalten in seiner
Kritik am chinesischen Staat. Was aber geschieht in der Bundesrepublik Deutschland, die eine Demokratie zu
sein beansprucht?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, es ist doch für uns alle unerträglich, ja sogar peinlich, wenn die Bundesregierung immer wieder von Chinesen, Russen und jetzt Syrern verlangt, die Freiheitsrechte zu respektieren und Systemkritiker ernst zu nehmen, anstatt sie einzusperren. Gerade jetzt wieder wird die Forderung an Rußland gerichtet, alle
politischen Gefangenen freizulassen. Gegen Syrien werden immer schärfere Sanktionen verhängt.
Ein 76-jähriger ist kein Heißsporn, er ist altersbedingt und als Diabetiker geschwächt. Ihn nahezu lebenslänglich
einzusperren – aus Angst vor seinen Gedanken? – das ist menschenverachtend, das ist der preußischen Tradition
unwürdig, das ist ein Schandfleck für Brandenburg.
Ich fordere Sie auf, beenden Sie dieses würdelose Verhalten, es werden Ihnen sehr viele Menschen dafür dankbar
sein.
Es bedeutet ja nicht, daß man mit den Ansichten Mahlers übereinstimmen muß, man kann sie ablehnen, widerlegen,
aber niemals als Grund für eine Inhaftierung mißbrauchen.
Die Bundesrepublik Deutschland wird nicht durch einzelne Persönlichkeiten gefährdet. Sie gefährdet sich selbst durch
die Preisgabe von Grund- und Menschenrechten, die sie doch als unverzichtbar von anderen einfordert, jedoch selbst
mißachtet. Diese Scheinheiligkeit werden die Bürger auf Dauer nicht hinnehmen.
Wenn Sie Horst Mahler schon nicht sofort freilassen, dann setzen Sie sich wenigstens dafür ein, daß er jetzt zu
Weihnachten Freigang erhält. Es gibt sicher manche äußerlichen Gründe, die das anscheinend verbieten. Doch es
gibt mehr und schwerwiegendere Gründe, die das unerbittlich verlangen.
Nicht nur ich blicke erwartungsvoll nach Brandenburg in der Hoffnung, daß nun endlich „Verfassungsanspruch und
Verfassungswirklichkeit“ (wie Gustav Heinemann forderte) in Übereinstimmung gebracht werden.
Mit freundlichem Gruß
Ursula Haverbeck
Dieses Schreiben ging gleichlautend auch an den Generalstaatsanwalt in Brandenburg.
Inzwischen haben sich fünf Ämter mit der Eingabe für Horst Mahler befaßt. Von der Kanzlei des Ministerpräsidenten
erhielt ich postwendend die Mitteilung, daß die Eingabe an das Justizministerium weitergeleitet worden sei, und vom
Generalstaatsanwalt, daß das Schreiben nach Cottbus geschickt worden sei. Was es da soll, weiß ich nicht. Jeder
schiebt offenbar den schwarzen Peter weiter. Das schlechte Gewissen wächst. Inzwischen wurde die Eingabe vom
GStA an das Oberlandgericht München weitergereicht.

Frau Haverbeck's Einsatz für die Meinungsfreiheit soll wenigstens durch Verteilung ihres Briefes gewürdigt werden!

Gruß
Conny Pohl

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