zur CDU: kein Geld für die Polizei, aber Geld für U Boote nach Israel und Kriegseinsätze der Bundeswehr im Ausland...*denk*
dphw.de/presse
Pressemitteilung Nr. 4 des DPHW
PrePresseerklärung vom 06.12.2012
Zum Einsatz am 23.11.2012.
Aufgrund massiver Berichterstattung, und nachrangiger Anfrage an das DPHW veröffentlichen wir hier die Ausführungen, die wir an die anfragenden Medien vom heutigen Tag übersandt haben.
Das DPHW ist das Deutsche Polizei Hilfswerk. Das DPHW rekrutiert sich aus dem Volk. Es handelt sich dabei um die hier („Bundesgebiet“) lebende Bevölkerung. Das DPHW ist offen für jeden, der hier wohnt, unabhängig von Geschlecht, Status, Meinung und Volksgruppe bzw. Nationalität. Der Neutralitätsfaktor ist oberstes Gebot. Der kleinste gemeinsame Nenner ist die Herstellung oder Wahrung von Ordnung und Sicherheit, was den Mitgliedern am Herzen liegt. Das DPHW versteht sich als Hilfsmittel, unter welcher sich die hier lebende Bevölkerung nunmehr versammelt, um diese obigen Werte zu erhalten oder mancherorts zu schaffen. Dabei beruft sich das DPHW auf die Pflicht der Obacht und Fürsorge, die ein Bewohner für den neben ihm lebenden Bewohner hat. Das mag vielleicht etwas pathetisch klingen, ist aber so simpel.
In Zeiten, wo die Sicherheit im Lande abnimmt, Polizisten, Lehrer … in Zahl und Motivation in den Keller gefahren werden, wo die Unzufriedenheit steigt, da den einzelnen Bewohnern zunehmend die Unzulänglichkeiten bewusst und unerträglich werden. Da mit brachialer Einsparung an allen Enden, mit zunehmender Kurve, ein Ende nicht in Sicht ist, verwundert es nicht, dass in diesem Drang immer mehr Geld aus der Bevölkerung erhoben wird. Die Grenzlinie des Möglichen und Erträglichen ist nunmehr sichtbar geworden.
Jeder weiß, dass es meist nur um Geld geht, weniger um die menschlichen Aspekte des friedlichen Zusammenlebens. Wer ehrlich zu sich selbst ist und die Entwicklung der letzten Jahre betrachtet, der wird sich fragen; Wo soll das hinführen?
Die in unserem Land lebenden Bewohner haben sich nunmehr versammelt, um den staatlichen polizeilichen Sicherheitskräften unter die Arme zu greifen. Sie bieten unentgeltlich ihre Obacht, ihr Engagement, ihr Gerechtigkeitsempfinden und ihre Sorge um ihre Mitmenschen der Bevölkerung an.
Aus diesem Blickwinkel war nach ersten Obachtserfolgen in Berlin Kreuzberg, der Einsatz vom 23.11.12, ein erstes Signal und ein Zeichen.
Dass Menschen, die eine kritische Haltung einnehmen und es sich erlauben, auf Mißstände hinzuweisen, diskriminiert werden, zeigt deutlich die jüngere Berichterstattung in den MS-Medien. Uns ist bewusst, dass der Quasi-Angriff bzw. der öffentliche Hinweis auf die Geldeintreibemethodik hierzulande nicht begrüßt wird, wenn man damit in der Lage ist, eben jene anzuprangern. Leider wird immer schnell eine Vorverurteilung organisiert, um die öffentliche Meinung in eine gewisse Richtung zu lenken, wie es uns über die Jahre beigebracht wurde.
Deswegen können wir frei behaupten, dass wir weder radikal noch extrem oder sonst wie gefärbt sind. Wir betonen das in der Überzeugung, dass wir dies ebenso beweisen können, wie wir die bisherige Berichterstattung in Printmedien und Radio ebenso gegenteilig belegen können.
Darüber hinaus sind wir zuversichtlich, da wir zwischenzeitlich in einer Zeit leben, wo heute noch der Eine oder Andere die alten Phrasen und vorgefertigten Schubladen für kritische Denker glaubt, kurzfristig aber zumindest mittelfristig wird dieser Ansatz nicht mehr den gewünschten Erfolg zeigen. Dafür sind einfach zu viele Ungereimtheiten und Lücken vorhanden und die Decken, die man darüber legen könnte, sind zu klein oder zu löchrig geworden.
Deswegen, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte Leser, veröffentlichen wir im Anschluss die Schilderung der Aktion vom 23.11.2012. Wir werden sehen, ob dies tatsächlich in die Berichterstattungen einbezogen wird oder ob sie das Niveau bedienen, wie es in den ersten ungeprüften Berichten der Medien unschwer zu erkennen war, leider.
Schilderung des Vorganges
Für den 23. 11. 2012 meldete sich bei einem Bewohner ein „vorgeblicher“ Gerichtsvollzieher an, um Kosten einzutreiben. Da lt. diesem Bewohner bereits im vorangegangenen Schriftverkehr zum Sachverhalt kein rechtskräftiger Beschluss bei dem Bewohner vorgewiesen werden konnte, wurden mehrere Personen gebeten, als Zeugen bei der Zwangsmaßnahme zur Eintreibung der Kosten beizuwohnen.
Beim Eintreffen der Zeugen war der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher bereits vor Ort und zeigte dem Bewohner die Vorderseite seines Dienstausweises vor. Hier wurde unter den anwesenden Zeugen festgestellt, daß es sich nicht um einen Amtsausweis handelt, welcher ausschließlich zu hoheitlichem Handeln befugt. Der Bewohner erklärte dem „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher, daß er wiederholt das bereits ausgesprochene Hausverbot missachtet hat. Weiterhin wurde festgestellt, daß auf den durch den „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher vorgewiesenen Schreiben, welche die angebliche Rechtmäßigkeit der Forderung des vorgeblichen Gerichtsvollziehers nachweisen sollten, eine abweichende Unterschrift zum vorgewiesenen Dienstausweis vorlag. Hier musste von vorsätzlichem Betrug und weiteren Straftaten zur Erschleichung von Leistungen ausgegangen werden.
Der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher wurde über diesen Sachverhalt und das nicht rechtmäßige Handeln unter Vorgabe der fehlenden sachlichen Zuständigkeit in Kenntnis gesetzt.
Eine Einsicht zur Widerrechtlichkeit seines Handelns konnte beim „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher wider besseres Wissen nicht festgestellt werden. Er beharrte auf die Zahlung der vermeintlichen Kosten.
Aus diesem Grund musste beim „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher von vorsätzlicher Plünderung, Erschleichung von Leistungen, Hausfriedensbruch und weiteren Straftaten ausgegangen werden. Da dies jeweils strafbare Handlungen sind, wurde dem „vorgeblichen“ Gerichtsvollzieher die vorläufige Festnahme zur Feststellung seiner Personendaten und der Prüfung zur Rechtmäßigkeit seiner Forderung angetragen. Für diese Maßnahmen wurde durch einen anwesenden Zeugen das zuständige Polizeirevier telefonisch kontaktiert, welche die Feststellung der persönlichen Daten und die Rechtmäßigkeit der vorliegenden Unterschriften zur Forderung des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers prüfen sollten.
Der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher versuchte sich dieser Prüfung durch Flucht zu entziehen. Da es sich um ein geschlossenes Grundstück handelte, wurde diese Flucht von zwei Zeugen, welche sich bereits an der Eingangspforte des Grundstückes befanden, verhindert.
Der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher informierte daraufhin seinerseits die Polizei.
Trotz der Anforderung zur polizeilichen Unterstützung versuchte der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher sich massiv und unter Anwendung teilweiser körperlicher Gewalt gegenüber den Zeugen vom Tatort zu entfernen. Da das Fluchtverhalten des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers auf ein Schuldeingeständnis auf Grund wissentlichen Fehlverhaltens und dem Wissen um die strafbare Handlung seitens seiner Person hinwies, wurden die Fluchtversuche durch Festhalten des Herrn von zwei anwesenden Zeugen verhindert.
Dieser vorläufigen Festnahme entzog sich der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher. Er durchbrach gewaltsam ein verriegeltes Gartentor des Hofes. Dort wurde er von den inzwischen eingetroffenen Polizeikräften aufgefordert, das Gartengrundstück, in welches sich der „vorgebliche“ Gerichtsvollzieher geflüchtet hatte, zu verlassen. Dieser Aufforderung kam der Herr auch nach. Er weigerte sich jedoch anfänglich weiterhin vehement, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.
Auch dieses Verhalten musste unter den Anwesenden den Eindruck erwecken, daß es sich bei der Maßnahme des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers um eine wissentliche Straftat handelte, welche das vorangegangene Handeln der Zeugen rechtfertigte.
Die Polizeibediensteten nahmen die Daten des „vorgeblichen“ Gerichtsvollziehers und der anwesenden Zeugen auf.
Insgesamt herrschte zu diesem Geschehen eine ruhige und sachliche Atmosphäre.
Folgende rechtliche Verletzungen wurden durch den vorgeblichen Gerichtsvollzieher begangen:
Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Gerichtsvollziehern wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Gerichtsvollzieher kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat
Weitere schwerere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der Täter rechtlich grundgeschult ist, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine vom Täter vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Folgende Struktur liegt dem DPHW zu Grunde:
Das DPHW ist im gesamten Bundesgebiet vertreten und setzt sich aus Menschen zusammen, welche die freiheitlich- demokratische Grundordnung als gefährdet einschätzen. Lediglich ein Teil der Mitglieder ist uniformiert, weil es grundsätzlich nicht um Uniform geht, sondern um Solidarität, die sich die Bürger wieder untereinander beweisen.
Es obliegt jedem selbst, inwieweit er sich mit den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten hierzulande auseinandersetzt, inwieweit er Situationen, manchmal auch Termini der deutschen Sprache hinterfragt oder sie einfach über sich ergehen lässt. Wir wollen uns nicht rechtfertigen oder auch nicht missionieren. Die Zeit arbeitet für die Menschen, die hier leben oder auch für unsere geschätzten Mitmenschen jenseits der Bundesgrenzen, denen wir uns verbunden fühlen.
Wir stehen für Zusammenarbeit, Integration, Frieden und Verständigung. Wir möchten Gräben überwinden und Brücken schlagen. Wir sind Gegner von divede et impera, Teile und Herrsche und dem Prinzip; Brot und Spiele.
Jedoch sind wir beseelt von folgendem Bild:
Sehr geehrte Damen und Herren, stellen sie sich einen Strand vor. An diesen Strand spielen mehrere Kinder, egal welcher Hautfarbe, Nationalität und sonstiger Unterschiede: Können Sie diese Kinder sehen? Sie verstehen sich nach kurzer Zeit ohne Sprache und buddeln zusammen im Sand. „Vergiftet“ werden sie erst durch uns Erwachsene durch manifestierte Grenzen, die uns anerzogen worden. Wir plädieren dafür, von der sozialen Kompetenz unserer Jüngsten zu lernen und uns nicht gegenseitig zu bekämpfen. Wir können alle miteinander, ohne auf dem Rücken von anderen, unsere Zukunft gestalten. Auch das mag pathetisch klingen, aber wir denken, dass dies ein Ziel ist, welches man sich durchaus setzen kann.
Wir mahnen mit unserem Zeichen, dass tatsächlich friedliche Aktionen uns selbst und unseren Nachbarn beweisen, dass wir als Menschen in der Lage sind, miteinander auszukommen und uns gegenseitig zu stützen und voneinander zu lernen. Und dabei muss Geiz, Geld und Kapital nicht das grundlegende Primat sein.
Liebe Mitmenschen, habt keine Angst und geht aufeinander zu, redet miteinander und hinterfragt die Dinge des täglichen Lebens.
Mit freiheitlichen Grüßen
Pressestelle des DPHW
Pressemitteilung Nr. 3 des DPHW
Festnahme eines vorgeblichen Gerichtsvollziehers
Während eines DPHW-Einsatz am Freitag Nachmittag wurde der Gerichtsvollzieher Herr L. des AG Meissen gem. § 127 StPO vorläufig festgenommen.
Herr L. hat folgende Straftaten begangen:
Hausfriedensbruch;
Amtsanmaßung;
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen;
Fälschung beweiserheblicher Daten;
Täuschung im Rechtsverkehr;
Mittelbare Falschbeurkundung;
Urkundenfälschung;
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen;
Nötigung;
Betrug.
Der "Gerichtsvollzieher" wurde den herbeigerufenen Bediensteten der zuständigen Polizeireviere übergeben.
Es wurden entsprechende Strafanzeigen / Strafanträge gegen ihn gestellt.
Der Generalstab des DPHW
im November 2012
im November 2012
Pressemitteilung Nr. 2 des DPHW
CDU will Bürgerwehr in Berlin wieder einführen
Die CDU fordert eine Bürgerwehr für Berlin – verspricht sie sogar für den Fall eines Wahlsieges.
Die Hilfspolizisten sollen mit Uniformen, Schlagstock und Handschellen ausgestattet werden.
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Nach zwei brutalen Angriffen auf Berliner Bahnhöfen – in Lichtenberg und
am Hansaplatz – geht die Berliner CDU nun mit dem Thema Sicherheit in
die Wahlkampfoffensive.
Der CDU-Chef und Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl Frank Henkel und sein Vize Burkhard Dregger forderten in zwei Interviews zeitgleich eine Bürgerwehr für Berlin, die die CDU bei einem – aktuellen Umfragen zufolge unwahrscheinlichen – Wahlsieg wieder einführen würde. Während Henkel sich gegenüber der "Bild" noch vorsichtig äußerte – "zudem kann ich mir gut vorstellen, einen ehrenamtlichen Polizeidienst zu installieren" – sagte Dregger der "BZ": "Wenn die Berliner CDU den Regierenden und den Innensenator stellt…werden wir einen freiwilligen Polizeidienst von zunächst 1000 Männern und Frauen aufbauen."
Henkel sagte, die Bürger sollten die Polizei und Mitarbeiter der Ordnungsämter unterstützen: "Mir geht es dabei auch um die Stärkung von Bürgersinn und Zivilcourage".
Dregger äußerte sich einmal mehr konkreter: Die ehrenamtlich oder nebenberuflich tätigen Hilfspolizisten sollten für ihre Tätigkeit ausgebildet werden und dann eine polizeiähnliche Uniform, Schlagstock, Reizgas, Handschellen und Polizeifunkgerät bekommen, sagte er der "BZ". Sie sollten vor allem Streife laufen, zu Fuß und in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Die Hilfspolizei nach dem Wunsch der CDU würde in die Führungsstrukturen der Berliner Polizei eingegliedert und aus dem Finanztopf für den öffentlichen Beschäftigungssektor finanziert, sagte Dregger.
Dregger begründete auch die Uniformen: In Anspielung auf den Rocker, der einen der Angegriffenen vom U-Bahnhof Lichtenberg rettete, indem er die Schläger vertrieb, sagte er, wenn die Kutte eines Rockers reiche, potenzielle Totschläger zu vertreiben, sei es Zeit für mehr Uniformen auf Straßen und Bahnsteigen.
Henkel und Dregger kritisierten den Senat und von diesem benannte Statistiken, denen zufolge die Jugendgewalt in der Stadt abnimmt. "Die Statistiken des rot-roten Senats sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind", sagte Dregger. Es verwundere nicht, dass die Zahlen rückläufig sind, "wenn es immer weniger Polizei gibt". Henkel sieht die rückläufigen Zahlen darin begründet, dass es weniger Jugendliche gibt, "aber das Sicherheitsgefühl der Menschen ist nicht gestiegen".
Es müsse auch die "Erziehung zur Rechtstreue", wie Henkel es nannte, in der Familie und vom Kindergarten bis zur Ausbildung gestärkt werden, so der Politiker. "Mit Sozialpädagogik allein werden wir nicht alle Probleme bewältigen". Ebenso wie sein Vize kritisierte er zu geringe Strafen für Straftäter. "Die Strafe muss auf dem Fuße folgen, das Strafmaß voll ausgeschöpft werden", sagte Henkel der "Bild". "Es gibt Menschen aus bestimmten Kulturkreisen, die empfinden eine Bewährungsstrafe nicht als Strafe, sondern als Sieg über das System."
Neben der Bürgerwehr versprach Dregger für den Fall eines Wahlsieges zwei zusätzliche Hundertschaften Bereitschaftspolizisten für Berlin. Henkel sagte zudem, die CDU fordere im gesamten öffentlichen Nahverkehr eine Doppelstreife aus BVG und Polizei.
Freiwilliger Polizeidienst 2002 abgeschafft
Der Senat hatte 2002 die Auflösung des Freiwilligen Polizeidienstes (FPD) mit der Notwendigkeit der Kosteneinsparung und dem Argument begründet, die Organisation koste mehr als sie einbringe. Ferner wollte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nach eigenen Worten "hoheitliche Aufgaben mit zwangsläufigen Eingriffen gegenüber Bürgern nur noch von den dafür ausgebildeten Polizisten ausführen lassen."
Der Vorläufer des FPD, die Freiwillige Polizeireserve, war 1962 in der Hochphase des kalten Krieges in Berlin gegründet worden. Die Truppe geriet in den neunziger Jahren wegen der Mitwirkung von Rechtsextremisten und Vorbestraften mehrfach in die Kritik. Sie wurde daraufhin 1999 neu organisiert und umbenannt.
Die CDU forderte bereits 2003 die Wiederaufnahme des Freiwilligen Polizeidienstes mit der Begründung, dieser Dienst könnte mit Blick auf die Sicherheitslage - in Anspielung auf damals aktuelle Anschläge in der Türkei - zur Entlastung und Verstärkung der Berliner Polizei beitragen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Der Generalstab des DPHW
im Oktober 2012
im Oktober 2012
Pressemitteilung Nr. 1 des DPHW
Zu den vielen Angelegenheiten, besonders auch internen , die im Netz breitgetreten werden, ständige Streiterei, Schuldzuweisungen, Verleumdungen, Beschimpfungen, Schmähungen und vieles mehr in ähnlicher Weise bis hin zu den daraus erwachsenden Beschäftigungstherapien.
Frage nach dem Ergebnis: Chaos, Verwirrung und Handlungsunsicherheit.
Frage: Wem nutzt das? Nutzt es Euch?
Grundfrage: Was ist das tatsächliche Ziel? Was ist Euer Ziel?
Hypothese, Voraussetzung:
Wollen wir nicht erst einmal den untragbaren Zustand der Raubrittermethoden, die Kultivierung des rechtleeren Raumes beenden, bevor dann (so hoffen wir auf der Grundlage von Sicherheit und gesetzmäßiger Ordnung) alle Schuldfragen geklärt werden können!?
Wollen wir nicht dafür stehen, dass alle hier lebenden Menschen zivilisiert jeden dieser Punkte abarbeiten?!
Wollen wir uns nicht darauf besinnen, dass wir alle das Volk sind und wir als jenes die Kraft und die Macht haben, das herrschende Recht des Stärkeren mit Sicherheit und gesetzmäßiger Ordnung für alle zu ersetzen!?
Wollen wir uns alle wieder in Grabenkriegen und Selbstzerfleischung verlieren?
Wollen wir nicht zur Abwechslung mal darüber nachdenken, was uns alle verbindet und nicht wo unsere Unterschiede oder Unzulänglichkeiten liegen?
Wollen wir nicht erst einmal unser freiheitliches, ziviles Vermögen und Potential nutzen, um uns von der Geißel zu befreien?
Wollen wir nicht lieber gemeinsam, jeder mit seinen Talenten und Fähigkeiten, die ihr oder ihm gegeben sind, gemeinsam in Solidarität üben und uns damit gegenseitig stützen?
Sucht die Gemeinsamkeit, nicht die Unterschiede, divide et impera *1 hilft definitiv nicht uns, dem Volk.
Wir denken, es gibt ausreichend Arbeit und Aufgaben in der Zukunft auf so vielen Gebieten, deswegen sollten wir
auch das Fell nicht schon verteilen, solange der Bär noch auf der anderen Uferseite steht und wir mit unseren
Faustkeilen noch nicht herangekommen sind. Gemeinsam, durch die Bündelung unserer Ressourcen, die Ressourcen des Einzelnen, befähigt uns den Fluß zu überwinden. Und nicht ein oder zwei Faustkeile werden den Bären *2 zur Strecke bringen, sondern die Menge dieser Steine von uns allen.
Wir bitten alle Freiheitliebenden, die an Sicherheit und gesetzmäßiger Ordnung interessiert sind, um Zusammenhalt der alle weiter bringt. Heißt, wir bitten die Menschen um Prioritätensetzung, lasst es uns gemeinsam endlich beenden und völlig neu starten.
Der Generalstab des DPHW
im September 2012
im September 2012
*1 divide et impera, geschichtliches Zitat, deutsche Übersetzung: teile und herrsche
*2 für alle, die die Metapher nicht verstehen, wir wollen nicht wirklich Bären töten. Wir mögen Bären.
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