ist dies ein Staatsgericht ?
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Sehr geehrter Damen und Herren,
der
"Rechtsauffassung" des berühmten Rechtsanwalts Eller (aus der Hauptstadt
der Korruptionsbewegung wenigstens Bayerns) zufolge verletzte es die
Persönlichkeitsrechte des Staatsbediensteten Taubenberger, wenn man ihn
/ seinen berühmten Chef über die Anschrift Christian.Taubenberger@stk.bayern.de mit Informationen und auch mit Aufforderungen bedenkt, der GWGistisch-CIAnto"logischen" Verschwörung endlich pflichtgemäß entgegenzutreten.
Natürlich ist das eine unsinnige "Auffassung", jedenfalls keine,
welche mit unserem Wertesystem / z. B. Geist und Buchstaben des GG
kompatibel ist.
Man müßte womöglich sozusagen "scientologisch" "denken", um zu der vorgetragenen Auffassung des "Mehr-Recht-Weniger-Steuern"- Manns
Eller zu gelangen, mit der P.E. freilich Geld erwirtschaftet auch dann, wenn sein Mandant verliert.
Womöglich
gelingt es, dies schon im ersten Anlauf dem Spruchkörper (mit der
Richterin Hansen) beim LG München überzeugend darzulegen, nämlich am
31.08.2012 ab 10 Uhr im Sitzungssaal 212 Prielmayerstraße 7.
Möchten Sie dabei sein?
Es kostet weiter nichts.
Grüße!W. Meißner
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