Donnerstag, 9. Juni 2011

Großkundgebung am 17. Juni vor dem "Bundesverfassungsgericht"

  nachfolgendes erhaltrn von Reinhold Renke

*******************************************
Betreff: Korrektur - Aufruf zur Großkundgebung am 17. Juni 2011 - Bitte unbedingt weiterleiten

 Aufruf  zur Großkundgebung, am 17. Juni 2011, 1100 Uhr       

         vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Durchsetzung der Entscheidung des BVG von Wahrheit und Gerechtigkeit.       

         Am 3. Juni entschied der Spanische Gerichtshof in Madrid, daß das Verbieten der national-sozialistischen Ideologie und das Bestreiten des s.g. Holocausts, keine Straftaten darstellen.          

Eine Ideologie zu vertreten ist nicht strafbar, egal um welche
Ideologie es sich handelt, so der Vorsitzende Richter Dr. Adolfo Prego in seiner Begründung.       

         Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte bereits mit
BVerfGE -1 BvR 2150/08- am 4. November 2009 entsprechend geurteilt.
Obgleich Urteile des BVerfG alle gerichtlichen Instanzen mit Bindewirkung verpflichten, § 130 Abs. 3 nicht anzuwenden und den Gesetzgeber verpflichten, das Gesetz auch formal zu streichen, wird nach wie vor im alten Sinn nach § 130 (3) Volksverhetzung StGB verurteilt. Das ist offener Rechtsbruch! Diese Rechtsprechung ist eindeutig unvereinbar mit Art. 5 Grundgesetz Meinungsfreiheit. Diesen Zustand mißbilligen auch Juristen.
Offenbar fehlt dem Höchstgericht der BRD die Durchsetzungskraft.       

Wir werden ihm Gehör verschaffen!       

Am Gedenktag des Volksaufstandes 1953 in der DDR rufen wir zu einem Aufstand des deutschen Volkes für Wahrheit und Gerechtigkeit auf. Es ist an der Zeit!       

         Wir erwarten auch Juristen in ihren Roben, Polizisten in ihren
Uniformen; ihnen wurde jahrzehntelang Unzumutbares zugemutet.       

Wir erwarten all die widerrechtlich Verurteilten und ihre Unterstützer.   
    

         Staats-  und Völkerrechtler werden gebeten, den unhaltbaren
Zustand in unserem Land kurz und treffend darzustellen.       

Keiner darf fehlen: es geht um Deutschland!       

         Auf Wiedersehen in Karlsruhe       

         Ursula Haverbeck       

i. A. aller Bürger, die für ein freies und souveränes
Deutschland eintreten.       

5 Kommentare:

  1. Wie jetzt? Doch kein Auflauf vor dem Reichstag, sondern jetzt beim, für Reichsdeutsche nicht existierendem Bundesverfassungsgericht?

    AntwortenLöschen
  2. das Bundesverfassungsgericht, müßte sich doch nur an die deutsche Verfassung halten, dann wäre es doch gut, oder ?

    ansonsten: die eine Kundgebung / Demo schliesst die andere ja nicht aus....

    AntwortenLöschen
  3. Ich bin Jurastudent und habe mir das Urteil mal angeschaut: Dort steht eben NICHT, dass §130 keine Gültigkeit besitzt! Im Gegenteil urteilt das BVerfGE entgegen der Beschwerde Riegers.

    AntwortenLöschen
  4. bitte genau Texten:

    - erhalten statt erhaltrn

    - das Verbreiten statt das Verbieten

    sonst viel Erfolg!

    AntwortenLöschen
  5. L e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009
    - 1 BvR 2150/08 -
    1.§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.
    Ein Gesetz kann unmöglich "nichtallgemein" sein. Dann ist es kein Gesetz!
    Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091104_1bvr215008.html

    AntwortenLöschen